2. Abmahnung des Vermieters ohne wirkliche Gründe

14. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
dasbernd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
2. Abmahnung des Vermieters ohne wirkliche Gründe

Hallo alle!

Ich habe heute meine 2. Abmahnung meines Vermieters erhalten, nachdem ich die 1. Ignoriert und meinem Vermieter lediglich mitgeteilt habe, dass er bereits schon 2 mal dieses Jahr meine Wohnung besichtigt hat und ich keine Zeit für eine dritte Besichtigung dieses Jahr aufbringen kann/möchte.

In der Abmahnung steht, ich soll Schäden (?) beseitigen da ich laut Mietvertrag dazu verpflichtet bin.

Aufgezählt werden z.B. eine Badezimmer Türklinke, welche ich 4 Wochen nach dem Einzug ausgewechselt habe (diese sieht anders aus als die Klinken der anderen Türen), sie ist abgefallen und ich habe eine neue gekauft und ausgewechselt. Desweiteren würde ich meine Wohnung nicht vernünftigt reinigen (ich habe den Laminat selbst verlegt hier mit meinem Vater, also ist der Laminat mein Eigentum) und MUSS dies tuen laut Vertrag (?). Beim letzten Besuch des Vermieters war etwas staub auf meinen Regalen und wenige Katzenhaare auf dem Laminat, da ich eine schwarze Katze habe.

Ich bin Raucher und rauche nur im Wohnzimmer, die Tapete ist etwas angegilbt (nur im Wohnzimmer), ich bin kein starker Raucher und nach 3 Jahren Wohnzeit hier ist das Wohnzimmer noch relativ "weiß". In der Abmahnung steht, die GANZE Wohnung wäre vergilbt und ich müsste diesen "Schaden" ebenfalls beseitigen.

Angeblich habe ich Löcher über den Schlafzimmerfenstern in den Wänden durch mich versucht <-- Das stimmt soweit, die Löcher sind nicht größer als eine Kugelschreiberspitze, ich habe versucht eine Gardinenstange anzubringen doch die Wand über den Fenstern ist eine Regipsplatte, also nicht einfach zu bohren. Diese Mini-Löcher soll ich ebenfalls beseitigen.

Ich soll meine Katze abgeben, da die Vermieter keine Tiere mögen und dies per Mietvertrag von vorne rein verboten haben, okay aber ich habe mir eine Katze besorgt und dies vorher den Vermietern mitgeteilt. (5 Monate bevor die 1. Abmwahnung kam).

Ich weiß (korrigiert mich wenn ich falsch liege), dass Vermieter nicht mehr so einfach Katzen/Hunde verbieten dürfen und bevor ich mir die Katze besorgt habe, habe ich alle Parteien im Haus gefragt, ob jemand eine Allergie hat oder damit nicht einverstanden ist, alle Nachbarn sind einverstanden und ich habe dem Vermieter dies mitgeteilt und mir die Katze besorgt.

Die Vermieter geben mir bis mitte November Zeit (+ Sie wollen wieder das Mietobjekt besichtigen) diese "Schäden" zu beseitigen, ansonsten würden sie mich fristlos kündigen?

Was tuen? In meinen Augen sind diese Abmahnungen und Forderungen völlig überzogen aber ich denke hier gibt es Leute, die mehr Ahnung vom Mietrecht haben.

Danke im Voraus

Bernd

-- Editiert dasbernd am 14.10.2013 22:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
bevor ich mir die Katze besorgt habe, habe ich alle Parteien im Haus gefragt, ob jemand eine Allergie hat oder damit nicht einverstanden ist, alle Nachbarn sind einverstanden und ich habe dem Vermieter dies mitgeteilt und mir die Katze besorgt.


Man fragt nicht die anderen Hausbewohner um Erlaubnis und informiert dann den VM lediglich, sondern man fragt den Vermieter um Erlaubnis. Es kommt im übrigen auch auf die Formulierung im Vertrag an.

Ansonsten geht den Vermieter nichts an, wie deine Wohnung aussieht, ob da was angegilbt, ist oder Staub liegt. Er hat auch nicht mehrmals pro Jahr das Recht, ohne triftigen Grund (und reines Kontrollieren wollen ist keiner), die Wohnung zu betreten. Er mischt sich schlicht in Dinge ein, die ihn nichts angehen. Wichtig ist, wie die Wohnung bei Vertragsende zurückgegeben wird, und das wars. Es sei denn natürlich, du würdest sie total verwahrlosen lassen, Messi sein oder so, so dass die Bausubstanz gefährdet wäre. Aber das liegt ja hier nicht vor.

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#2
 Von 
dasbernd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay dnake für die Informationen Anjuli123.

Die Formulierung im Vertrag bezüglich Haustiere lautet: "Die Anschaffung von größeren Haustieren wie z.B. Katzen und Hunde ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet"

Kann der Vermieter mich deswegen aber fristlos kündigen, ich denke nicht oder? Das ist ja meine Frage(n) hier, was genau ich tuen soll oder worauf ich achten soll, bevor ich zum Mieterschutzbund gehe!? Danke im Voraus.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Offenbar hat der Vermieter hier bereits eine Abmahnung erteilt, der auch nicht widersprochen wurde.
Damit ist es natürlich gerechtfertigt, dass er sich durch eine Besichtigung davon überzeugen will, dass den in der Abmahnung gemachten Forderungen auch Folge geleistet wurde.
Da du das nicht getan hast, ist natürlich verständlich,dass du keinen weiteren Besuch willst. Aber seine Rechtsposition ist stärker.

Was die Katze angeht: Die neuere Rechtsprechung macht es einem Vermieter schwieriger, die Zustimmung zur Katze zu verweigern. Die Tatsache, dass im Haus niemand etwas gegen die Katze hat, macht es für ihn noch schwieriger. Aber das bedeutet nun gerade nicht, dass seine Zustimmung überflüssig ist (zumal explizit im Mietvertrag erwähnt!). Es ist nur so, dass deine Rechtsposition, wenn du die Zustimmung einklagen müsstest, seht gut wäre. Du hast allerdings nicht mal um Zustimmung gebeten, das ist selbstverständlich abmahnwürdig und wenn das Verhalten daraufhin nicht geändert wird, eventuell auch Grund für eine fristlose Kündigung - weil der Mieter völlig uneinsichtig ist und nicht mal Anstalten macht, sich an den Mietvertrag zu halten!

Zur Türklinke genügt es völlig, wenn du bei Auszug den Zustand wieder herstellst, der bei Einzug bestanden hat - die alte Klinke also wieder anbringst. Du hättest auch, als die Klinke abfiel, den Vermieter über den Schaden informieren können. Dann hätte er eine Reparatur in Auftrag geben (oder durchführen) müssen, die du evtl. über Kleinreparaturklausel zuzahlen hättest. Aber wie gesagt: Solange er sein Eigentum (die Klinke an der Tür) zurückbekommt, ist alles o.k., für die Mietdauer darfst du dir andere anbringen.
Vergilbungen in der Wohnung, Löcher an den Wänden - wie schon von Vorrednern gesagt kann der Vermieter nicht verlangen, dass das während deiner Mietdauer nach seinen Wünschen beseitigt wird.
Zum Mietende kann das anders aussehen. Dazu müßte aber

quote:
beseitigen da ich laut Mietvertrag dazu verpflichtet bin
genauer ausgeführt werden. Wir wissen ja nicht, was in deinem Mietvertrag so vereinbart wurde.

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#4
 Von 
dasbernd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut zu wissen, vielen Dank.

Kann ich denn einfach solche Abmahnungen widersprechen or benötige dazu einen Anwalt / Hilfe vom Mieterschutzbund um den Widerspruch geltend zu machen?

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