Hi,
habe 2 Fragen, bei der ich Eure Meinung hören möchte:
1. Wir wohnen seit 6 Jahren in einer gemieteten Wohnung, nun soll die Wohnung verkauft werden. Der befristete Mietvertrag läuft bis zum 01.08.2008. Angenommen, wenn wir keine passende Wohnung(wir suchen schon fleissig danach, aber die Wohnungen sind entweder zuuu teuer oder sie sind beschissen), müssen wir bis zu dem Zeitpunkt ausziehen ? Gibt es eine Möglichkeit diesen Frist etwas zu verlängern ?
2. Kann man einen unterschrieben Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten ?
Gruss
welches_Recht
2 Fragen !
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
'müssen wir bis zu dem Zeitpunkt ausziehen ?'
Ja.
'Gibt es eine Möglichkeit diesen Frist etwas zu verlängern ?'
Ja, VM fragen und alles schriftlich vereinbaren.
'Kann man einen unterschrieben Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten ?'
Nein!!!
1. Weshalb war der Vertrag denn befristet ?
2. Nein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
-- Kann man einen unterschrieben Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten ?--
im einvernehmlichen Einverständnis aller Parteien schon, denke ich.
'im einvernehmlichen Einverständnis aller Parteien schon, denke ich.'
Genau das Interesse verfolgt ein Vermieter...
Anders formuliert: nur den Mietvertrag unterschreiben, wo du definitiv einziehen wirst. Ein Rücktritt ist nicht möglich. Mängel VOR Unterschrift auflisten, schriftlich festhalten und deren Beseititung einfordern.
zu 1.: Ist die Befristung überhaupt wirksam? Womit wurde sie begründet? Nach der dargestellten Sachlage ist die Befristung mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam, so dass Ihr schon aus diesem Grund nicht ausziehen müsst.
zu 2.: Ein gesetzliches Rücktrittsrecht bei einem Mietvertrag gibt es nicht. Das Rücktrittsrecht gibt es übrigens auch nicht, wenn man im Laden etwas kauft. Das ist dann reine Kulanz des Ladens, wenn man etwas zurückgeben kann. Bei Mietverträgen ist so eine Kulanz des Vermieters aber ungewöhnlich.
Nunja, ungewöhnlich wäre ein kostenloser Rücktritt vom Mietvertrag schon, aber nicht ausgeschlossen.
@hh
1. Begründet wurde die Befristung mit dem Verkauf der Wohnungen. Wir waren zu dem Zeitpunkt damit einverstanden, weil wir ohnehin in einer größere Wohnung umziehen wollen.
2. Warum kann ich mich innerhalb von 2 Wochen von einem Handyvertrag zurücktreten ?
'2. Warum kann ich mich innerhalb von 2 Wochen von einem Handyvertrag zurücktreten ?'
Irrelevant. Es läuft aber auf Fernabsatzgesetz, Kulanz u.ä. hinaus.
Wie du dich zurücktretest, würde ich gerne mal sehen.
--- editiert vom Admin
zu 1.: Der Verkauf der Wohnung ist keine zulässige Begründung nach § 575 BGB
. Die Befristung ist daher unwirksam. Der Verkauf der Wohnung ist auch keine zulässige Begründung für eine Kündigung durch den Vermieter.
Ihr habt also einen unbefristeten Vertrag, der durch den Vermieter nur mit einer gesetzlich zulässigen Begründung gekündigt werden kann, z.B. Eigenbedarf.
Bei der Antwort gehe ich davon aus, dass der Mietvertrag nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde. Sollte der Mietvertrag vor diesem Datum abgeschlossen worden sein, bitte noch einmal nachfragen, da dann die Rechtslage etwas anders aussehen kann.
zu 2.: Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei einem Handyvertrag, der in einem Laden abgeschlossen wurde. Das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge, d.h. Verträge, die per Post, Telefon, Fax oder Internet abgeschlossen werden.
Natürlich steht es jedem Händler frei, ein freiwilliges vertragliches Rücktrittsrecht zu gewähren. Das gilt auch für Vermieter, die dazu aber nur sehr selten bereit sind.
1. Der Vermieter kann doch einfach sagen, daß er die Wohnung z.B. für seine Tochter braucht, was soll ihn davon abhalten. Damit hat er doch einen triffigen Grund oder ?
2. O.K sehe ich ein - War ein Fehler von mir.
Wir wohnen seit 6 Jahren in einer gemieteten Wohnung, nun soll die Wohnung verkauft werden. Der befristete Mietvertrag läuft bis zum 01.08.2008
Begründet wurde die Befristung mit dem Verkauf der Wohnungen. Wir waren zu dem Zeitpunkt damit einverstanden, weil wir ohnehin in einer größere Wohnung umziehen wollen.
Also, was stimmt hier nicht ?
@Morthingale
Was soll hier nicht stimmen. Wir suchen fieberhaft nach einer passenden Wohnung, es kann durchaus sein, daß wir bis zu diesem termin keine Wohnung finden. Daher würden wir gern einen Aufschub von 4-6 wochen haben.
Begründet wurde die Befristung mit dem Verkauf der Wohnungen
Vor 6 Jahren ?
@Morthingale
es ist der 2. Mietvertrag, den wir unterschrieben hatten 2007, also vor einem Jahr. Die Begründung wurde nie schriftlich festgehalten, sondern lediglich mündlich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
19 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten