2 Fragen zu Feuchtigkeitsgehalt und Haftung

15. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nimar
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Fragen zu Feuchtigkeitsgehalt und Haftung

Wie schon angekündigt, habe ich 2 Fragen:-)


Wie schon in einem Thead geschrieben hatte ich vor meinem Einzug in der Wohnung ein Wasserschaden!

Diese wurde auch "so gut wie möglich" behoben

Dieses glaube ich aber nicht!
So ca 6 Monate nach meinem Auszug habe ich im Schlafzimmer Schimmelbefall.
Der nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit meiner VM weigerte sich etwas zu machen und meinte das läge am Lüften!

Da sehr viel Zeit vergangen ist, griff der Schimmel auf die Möbel im Schlafzimmer
rüber, so das wir diese entsorgen mussten.

Vor kurzem haben wir uns ein neues Schlafzimmer angeschafft.

Kann ich diese kosten auf der VM abwälzen?


2 Frage:

Ich habe immer noch die Befürchtung das es im Schlafzimmer etwas feucht ist!

Vielleicht weiß ja einer wie groß die max. Feuchtigkeit in der Wand sein darf?

Bzw, wie kann ich jetzt vorgehen?

besten dank....

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Nimar
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Da bin ich mir nicht so sicher.

Entweder ist da noch was vom Altschaden, oder die Isolierung am Haus ist für die Katz.

Ich komme darauf da die anderen Mieter im Haus auch mit Schimmel zu kämpfen haben!

Währe eine 50% Feuchtigkeit in der Wand OK?


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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
VM weigerte sich etwas zu machen und meinte das läge am Lüften!

Für VM liegt es immer am Lüften, weil es die einfachste Art ist, den M abzuwimmeln!

quote:
Währe eine 50% Feuchtigkeit in der Wand OK?

Die ideale und gesunde [color=red]Luftf[/color]euchte liegt bei 40 bis 45 %. Wenn die Wandfeuchte
50 % beträgt, würde sie ja ständig Feuchte an den Wohnraum abgeben. Das kann es ja wohl nicht sein.

Gib doch mal oben in der Suchleiste "Forum" und das Suchwort "Schimmel" ein, darüber ist schon so viel geschrieben worden! :schock:

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#4
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Bei ca. 97% aller Schimmelschäden hat nun mal der Mieter schuld.


Diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch.

Schimmel in der Wohnung ist ein Mangel, der dem Vermieter zu melden ist. Der Vermieter ist aufgrund des Mietvertrages verpflichtet, dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Dass bedeutet, der Vermieter muss den Schimmel beseitigen.
Hat der Mieter den Schimmel verursacht, dann kann der Vermieter Ersatz der Schimmelbeseitigungskosten verlangen. Will der Vermieter Ersatz haben, muss er beweisen, dass der Mieter den Schimmel durch z.B. falsches Lüften verursacht hat. Dabei gibt es keinen Anscheinsbeweis nach dem Motto: "In 97 Prozent der Fälle ist der Mieter schuld." Kann nicht aufgeklärt werden, woher der Schimmel kommt, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Oft fordern Vermieter die Mieter auf, Angaben zum Lüft- und Heizverhalten zu machen und behaupten dann, das Lüft- und Heizverhalten des Mieters sei Ursache für Schimmel den Schimmel. Dabei sollte man sich als Mieter vor Augen halten, dass es eine ganze Bandbreite angemessenen Verhaltens gibt. Auf Diskussionen ob man nur 3 x 4 Minuten oder 4 x 3 Minuten täglich lüften muss, braucht sich kein Mieter einzulassen.






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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Es trifft zu, dass es Mieter gibt, die glauben, richtig zu lüften, die tatsächlich aber durch Ihr Verhalten Schimmelbildung verursachen. Genauso gibt es Vermieter, die glauben zu wissen, wie richtiges Lüft- und Heizverhalten aussieht, und stellen dabei unzumutbare Bedingungen, auf die sich kein Mieter einlassen muss.

Im Ergebnis muss der Vermieter, der Ersatz haben will, dem Mieter ein fehlerhaftes Heiz- und Lüftverhalten nachweisen. Der Mieter hingegen ist nicht verpflichtet, seine "Unschuld" zu beweisen. Solange sich das Heiz- und Lüftverhalten im Rahmen des Üblichen bewegt braucht sich der Mieter auch nicht auf die Wünsche Vermieters einlassen. Tut er es um des lieben Frieden Willens dennoch, kann es passieren, dass dies vom Vermieter als "Schuldeingeständnis" ausgelegt wird.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
so einen Vermieter haben wir auch, der wiederholt gebetsmühlenartig, daß man bei Schimmel in der Wohnung halt einfach öfter Lüften muss, einfach genug Lüften, alles wird gut, wenn man nur richtig lüftet..... und Schimmel ist eben ein Zeichen dafür, dass nicht richtig gelüftet wird......3-4 mal querlüften/Tag für 5-10 Minuten und ein Raumlima 45-55% bei 20 Grad C. und trotzdem Schimmel ?? Weil die Wand in der Ecke nur 7 Grad C. hat, na halt einfach noch mehr lüften, die Feuchtigkeit muss halt richtig raus.....

Wie Mausi geschrieben hat, Schimmelbeseitigung ist Vermietersache, ausser er kann BEWEISEN (!!!) daß der Schimmel aufgrund von Fehlverhalten des Mieters entstanden ist.

Allerdings hat auch Scalar recht, in letzte Zeit habe ich auch öfters hier gelesen, daß manche Mieter ihr Fenster stundenlang auf Kipp stellen und sich dann über Schimmel wundern.

Gruß

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#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zurück zum Thema:

nachweisen, dass die feuchte Wand nach dem Wasserschaden nicht richtig saniert wurde ist eigentlich einfach - wenn man die richtigen Geräte hat.

Ein solches Feuchtemessgerät kauft man nicht mal einfach so, die sind richtig teuer. Mit denen misst man die Feuchtigkeit in der Wand (Angabe in digits) bzw. Temperatur und Feuchtigkeit auf der Wandoberfläche. Je nach Ergebnis ist die Wand halt trocken oder eben noch nicht. Wie es dann weiter geht hängt halt vom Ergebnis ab.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nimar
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja diese unendliche Geschichte!

Wie Lüftet man richtig!

Ich mache 2X/Tag ca 3-5 min Durchzugslüften!

Da ich berufstätig bin, komme ich nicht öfters dazu!

So und wenn es dann Schimmelt, stimmt was nicht mit der Bude.

Aber pauschal zu sagen das 97% der Mieter selber dran schuld sind, halte ich für den größten Witz :-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ach Mausi, das haben wir doch schon zig mal durchgekaut.

Und offenbar haben Sie es noch immer nicht verstanden. Es wäre schön wenn Sie ihre Rechtsansicht einmal anhand des Gesetzes belegen würden. Bis dahin bleibt es bei elementaren Grundsätzen des BGB, die man auch als Laie verstehen kann.

1. Will der Vermieter Schadenersatz, z.B. wegen Schimmel, muss er dem Mieter ein Fehlverhalten nachweisen.
2. Einen Beweislastumkehr bei Schimmel gibt es nicht. Durch ständiges Widerholen einer falschen Behauptung wird diese nicht richtig. (Im Übrigen drehen Sie die Sache ohnehin so wie es Ihnen gerade passt. Zuerst behaupten Sie pauschal (bereits hier im Thread), der Mieter sei in 97 % aller Fälle schuld, dann korregieren Sie, dass gelte nur „in Gebäuden ab Bj. ca. 1980“, an anderer Stelle im Forum behaupten Sie das Gegenteil und schreiben, Ihr angeblicher Grundsatz gelte jedenfalls für alte Gebäude.)
3. Der Vermieter schuldet eine mangelfreie Wohnung. Ist die Wohnung wegen Schimmel mangelhaft, und kann nicht festgestellt werden, woher der Schimmel kommt, dann fällt das in die Risikosphäre des Vermieters. Wenn dem Mieter eine Fehlverhalten nicht nachgewiesen werden kann, dann braucht der Mieter weder für die Mängelbeseitigung zu zahlen, noch ist er verpflichtet, die volle Miete für eine mangelhafte Wohnung zu entrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nimar
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Wann denn?


Morgens uns Abends!

Weil ich ein Beruf nachgehe.

Meiner Ansicht völlig ausreichend!

Ab 1980 kann sein(glaube ich aber nicht!)

Meine momentane Wohnsituation:

Bj 1996: alle Nachbarn haben auch Schimmel!

Falsche Lüftung ausgeschlossen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nimar
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Praktisch Neubau :-)


13 Jahre alt.....

Und wenn es kein Neubau mehr ist, ist es ein Altbau.

Dann sind wieder 97% der mieter wieder schuld wenn es schimmelt :-)

Ich lach mich tot...... :-))))

-- Editiert am 18.03.2009 14:18

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#20
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Nimar,

die Sache ist eigentlich ganz einfach:
Der Vermieter muss den Mangel (Schimmel) beseitigen, ausser er weist nach, dass der Schimmel nicht baulich bedingt ist, dann wiederum wäre der Mieter in der Pflicht nachzuweisen, dass er richtig lüftet.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Für Dich nun speziell Mausi, damit auch Du es verstehst: vorwärts immer, rückwärts nimmer.


Ich will Sie ja gar nicht von Ihrem Weg abbringen. Von mir aus können Sie sich hier mit Ihrer angeblichen Erfahrung und Erfolgen solange selbst beweihräuchern wie Sie wollen.

Mir geht es nur darum, die Rechtslage darzustellen und auf den ein oder anderen Blödsinn hinzuweisen hinzuweisen, der hier geschrieben wird (Stichwort: Bj. 1996 "Praktisch noch ein Neubau").

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zum Nachweis des richtigen Lüftens stellt man i.d.R. Datenlogger auf, die die Werte wie Temperatur/Luftfeuchtigkeit messen. Anhand dieser Auswertung kann man dann erkennen, wie oft gelüftet wurde.

Und auch wenn es Dir als Nr 1 nicht passt, es ist trotzdem so, daß der VM NACHWEISEN muss, daß kein Baumangel vorliegt und das tun die wenigsten Vermieter, die versuchen durch die Behauptung "falsches Lüften" und dem Unwissen vieler Mieter um ihre Rechte das Ganze einfach abzubügeln.

Unser Vermieter kam auch mit einem Bauprofi, der zwar feststellte, daß kein Baumangel (Wassereintritt an den Ecken) vorhanden war, aber dem guten "mehr Lüften"-Fan auch sagte, daß bei den Wandtemperaturen auch mehr Lüften nix hilft....

Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Und derweil soll der Mieter mit Schimmel in der Wohnung leben ??

Übrigens sagen Fachleute etwas anders als Nr.1:

Schimmelbefall an Wänden und Decken in Mietwohnungen ist der häufigste Grund zum Streit um Mietkürzungen und Mietminderung. Schimmel entsteht immer in Verbindung mit Feuchtigkeit, Nässe und schlechter Isolierung. [color=red]In den wenigsten Fällen ist schlechtes Lüften der Mieträume oder zu häufiges Wäsche trocknen in der Wohnung der auslösende Grund. [/color]
Vor einem Rechtsstreit sollte man einen Gutachter in seiner Nähe beauftragen. Baugutachter oder Gutachter für Schäden an Gebäuden erstellen Gutachten, die den Vermieter zur Abhilfe zwingen oder eine Mietkürzung bis zur Abhilfe bewirken.

aus:
http://www.gutachterboerse.de/baugutachter/schimmelbefall/schimmelbefall.htm

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Tja,
Vermieter wissens doch auch schon vorher, das es am falschen Lüften liegt.....

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Nimar
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Da spricht bei Nummer1 ja richtig der Zorn raus.

Siehe da, in meinem Fall habe ich alle kostet "auf freiwillige Basis" erstattet bekommen.
Mein VM war im früherem leben Richter! :-)

Na wie schön das er es eingesehen hat, das es nicht am Lüften lag....

War aber von Anfang an klar.

Soviel zum Thema 97%.

Lach :-)

0x Hilfreiche Antwort

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