Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem... :/
Im Juli diesen Jahres habe ich mich von meiner "Freundin" getrennt, mit der ich zwei Kinder habe. 1 Tag nach der Trennung habe ich die Wohnung bereits geräumt.
Bisher lief es so, das die Miete von meinem Konto komplett gezahlt wurde. Das tut es jetzt leider immernoch... Ich habe bereits zu Ende Juli die Kündigung beim Vermieter eingereicht, leider ist diese nicht wirksam gewesen, da wir beide als Hauptmieter im Vertrag stehen und somit auch beide kündigen müssen. Sie ist weder gewillt sich eine neue bleibe zu suchen noch einen Teil der Miete bei zu tragen, zu dem muss ich zusätzlich noch Unterhalt für die Kids zahlen und logischerweise auch Miete für die neue Wohnung... Somit arbeite ich den ganzen Monat nur um ein Dach über dem Kopf zu haben... Und leider sind die Ausgaben höher wie die Einnahmen...
Der zuständige Vermieter kann mir momentan auch keinerlei andere Vorschläge oder Angebote zur Sache machen... Die Schulden werden immer mehr...
Vielleicht kann mir hier jmd helfen...:/
VIELEN DANK!!!
-----------------
""
2 Hauptmieter - 1 weigert sich zu kündigen... ???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Vielleicht kann mir hier jmd helfen...:/ Klar doch - Sie klagen auf Zustimmung zur Kündigung. Das Urteil ersetzt dann die Unterschrift Ihrer Ex-Freundin in der Kündigung. Eine gewisse Zeit dauern kann das allerdings schon...
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 07.10.2014 02:56
Das Problem ist das die Frau mich finanziell komplett ausgenommen hat und ich weder eine Rechtsschutz habe noch Geld mir einen Anwalt zu leisten ...:/
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Das Problem ist das die Frau mich finanziell komplett ausgenommen hat und ich weder eine Rechtsschutz habe noch Geld mir einen Anwalt zu leisten ...:/
Sie benötigen für die Klage keinen Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung.
Ich würde aber auch die Zahlung der Miete einstellen, wenn meine Schulden durch die doppelte Belastung immer größer werden.
-----------------
""
Wenn die Ex verliert, und davon ist auszugehen, darf eh sie dann die beidseitigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten tragen.
-----------------
""
quote:
Wenn die Ex verliert, und davon ist auszugehen, darf eh sie dann die beidseitigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten tragen.
Außer bei der ist auch nichts zu holen.
-----------------
""
Das ist ja das nächste Problem was ich habe ... Sie hat weder nen Schulabschluss noch ne Ausbildung ... Angeblich geht sie momentan arbeiten, aber das sagt sie mir nicht... Den unterhalt Zahl ich ihr momentan auch nicht... Wie auch von was auch ... Wir haben vor kurzen noch beim Jugendamt das geteilte Sorgerecht unterschrieben ... Dann hör ich nur vorwürfe und es ist keinerlei Kommunikation möglich mit ihr ... Mir sind diesbezüglich rechtlich die Hände gebunden ... Zu mal das noch nicht mal alles ist... Aber bevor ich mich um den Rest kümmern kann muss ich erstmal aus der Mietsache raus ...
-----------------
""
1. Anwalt aufsuchen, für Leute mit geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe
2. wäre tatsächlich zu überlegen, erstmal die Zahlung der Miete einzustellen/zu reduzieren.
Wenn der Vermieter kein Geld bekommt, wird ihn das möglicherweise motivieren auch auf die Entfernung der Ex hinzuwirken.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Anwalt aufsuchen, für Leute mit geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe
In der Tat - nur dürfte sein Einkommen so gering ja nicht sein. Eine
Miete kann man bei der Berechnung der Bedürftigkeit ja abziehen, zwei Mieten eher nicht.
Wenn der Vermieter kein Geld bekommt, wird ihn das möglicherweise motivieren auch auf die Entfernung der Ex hinzuwirken.
Klar - der kündigt dann wegen Mietschulden. Aber an der gesamtschuldnerischen Haftung des TE ändert das ja nichts. Und die gilt ja dann auch während des langen Räumungsverfahrens.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:<hr size=1 noshade>Eine Miete kann man bei der Berechnung der Bedürftigkeit ja abziehen, zwei Mieten eher nicht. <hr size=1 noshade>
Naja, das Geld für die Zweite ist ja offenbar gar nicht da, so wie ich das las?
Aber eine Antrag kann er ja stellen, dann weis er Bescheid.
quote:<hr size=1 noshade>Und die gilt ja dann auch während des langen Räumungsverfahrens. <hr size=1 noshade>
Er haftet ja in jedem Falle.
Da muss er nachrechnen was ihn günstiger kommt, sie auf Zustimmung zu verklagen oder den Vermieter die Räumng betreiben zu lassen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
So also habe mit dem Vermieter gesprochen ... Die Räumungsklage gegen mich würde sofort fallen gelassen weil ich ja schon ausgezogen bin und den Schlüssel meinerseits gleich abgegeben habe ... Die zahlungsklage gegen wen die dann gestellt wird kann sich wohl der Vermieter aussuchen... Nur da ich der Verdiener bin würde das dann sicherlich gehen mich fallen ...:/ ich soll jetzt die letzten beiden Mieten zurück buchen lassen und meinen Teil ganz normal überweisen ... Also die hälfte ...
Wie denkt ihr?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
-----------------
""
soll jetzt die letzten beiden Mieten zurück buchen lassen und meinen Teil ganz normal überweisen ... Also die hälfte ...
Das müssen Sie schon selbst wissen. Aber wenn schon, sollten Sie gar nichts mehr zahlen - um so schneller kommt nämlich die Kündigung. Und wenn Sie weiterhin die ganze
Miete zahlen, wird sich wohl nie was ändern...
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten