Hallo,
Ich brauche euren Rat und fasse es mal kurz : ) :
Vater A verstorben, Ehefrau B und Tochter C wurden beide vorher in das Grundbuch mit Notar eingetragen als Besitzer des Hauses, beide zu gleichen teilen.
Fragen:
-Kann sich B ein Lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, oder braucht man die Zustimmung von C?
-Kann B das Haus teilvermieten, oder braucht es die Zustimmung von C?
-Kann die Ehefrau auch ein lebenslanges Wohnrecht für die Geschwister eintragen, die nicht im Grundbuch stehen?
lg und danke für eure Zeit!
2 Hausbesitzer-2 Meinungen ^^
12. Februar 2024
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Frage vom 12. Februar 2024 | 15:56
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Hausbesitzer-2 Meinungen ^^
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#1
Antwort vom 12. Februar 2024 | 16:11
Von
Status: Gelehrter (10267 Beiträge, 4569x hilfreich)
Erbrecht wäre wohl das richtige Unterforum. Wobei die Schilderung eh noch präzisiert werden müsste.
Wenn das heißen soll, dass B und C zusammen Eigentümer der Immobilie sind, dann werden sie in der Regel auch zusammen entscheiden müssen. Aber was hat dann der Tod des Vaters für eine Bedeutung, wenn der gar nicht mehr Eigentümer der Immobilie war?ZitatEhefrau B und Tochter C wurden beide vorher in das Grundbuch mit Notar eingetragen als Besitzer des Hauses, beide zu gleichen teilen. :
#2
Antwort vom 12. Februar 2024 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (125914 Beiträge, 40558x hilfreich)
ZitatEhefrau B und Tochter C wurden beide vorher in das Grundbuch mit Notar eingetragen als Besitzer des Hauses, beide zu gleichen teilen. :
Da wäre dann mal der Wortlaut der Eintragungen relevant.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Februar 2024 | 17:14
Von
Status: Junior-Partner (5616 Beiträge, 696x hilfreich)
Zitat-Kann sich B ein Lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, oder braucht man die Zustimmung von C? :
Da A verstorben ist und nach deiner Schilderung B+C Eigentümer (gleiche Teile?) sind, ja dazu braucht es dann die Zustimmung von C.
#4
Antwort vom 13. Februar 2024 | 13:10
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber was hat dann der Tod des Vaters für eine Bedeutung, wenn der gar nicht mehr Eigentümer der Immobilie war? :
Nichts, wollte nur alles zusammenfassen, damit man eine kurze übersicht hat^^.
ZitatDa A verstorben ist und nach deiner Schilderung B+C Eigentümer (gleiche Teile?) sind, ja dazu braucht es dann die Zustimmung von C. :
ok danke für deine/eure antworten. Ich war mir mit dem Unterforum auch nicht ganz sicher. Kann gerne verschoben werden.
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