2 Hausbesitzer-2 Meinungen ^^

12. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
WillyWonka83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Hausbesitzer-2 Meinungen ^^

Hallo,

Ich brauche euren Rat und fasse es mal kurz : ) :

Vater A verstorben, Ehefrau B und Tochter C wurden beide vorher in das Grundbuch mit Notar eingetragen als Besitzer des Hauses, beide zu gleichen teilen.

Fragen:
-Kann sich B ein Lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, oder braucht man die Zustimmung von C?
-Kann B das Haus teilvermieten, oder braucht es die Zustimmung von C?
-Kann die Ehefrau auch ein lebenslanges Wohnrecht für die Geschwister eintragen, die nicht im Grundbuch stehen?

lg und danke für eure Zeit!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10267 Beiträge, 4569x hilfreich)

:forum: Erbrecht wäre wohl das richtige Unterforum. Wobei die Schilderung eh noch präzisiert werden müsste.

Zitat (von WillyWonka83):
Ehefrau B und Tochter C wurden beide vorher in das Grundbuch mit Notar eingetragen als Besitzer des Hauses, beide zu gleichen teilen.
Wenn das heißen soll, dass B und C zusammen Eigentümer der Immobilie sind, dann werden sie in der Regel auch zusammen entscheiden müssen. Aber was hat dann der Tod des Vaters für eine Bedeutung, wenn der gar nicht mehr Eigentümer der Immobilie war?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von WillyWonka83):
Ehefrau B und Tochter C wurden beide vorher in das Grundbuch mit Notar eingetragen als Besitzer des Hauses, beide zu gleichen teilen.

Da wäre dann mal der Wortlaut der Eintragungen relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5616 Beiträge, 696x hilfreich)

Zitat (von WillyWonka83):
-Kann sich B ein Lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, oder braucht man die Zustimmung von C?


Da A verstorben ist und nach deiner Schilderung B+C Eigentümer (gleiche Teile?) sind, ja dazu braucht es dann die Zustimmung von C.

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#4
 Von 
WillyWonka83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber was hat dann der Tod des Vaters für eine Bedeutung, wenn der gar nicht mehr Eigentümer der Immobilie war?

Nichts, wollte nur alles zusammenfassen, damit man eine kurze übersicht hat^^.

Zitat (von Solan196):
Da A verstorben ist und nach deiner Schilderung B+C Eigentümer (gleiche Teile?) sind, ja dazu braucht es dann die Zustimmung von C.


ok danke für deine/eure antworten. Ich war mir mit dem Unterforum auch nicht ganz sicher. Kann gerne verschoben werden.

0x Hilfreiche Antwort

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