Hallo,
wenn ein Mieter bei einer Wohnungsbaugesellschaft von einer in die andere Wohnung zieht und in der "vor"Wohnung die letzte Meite nicht bezahlt, in der neuen Wohnung die erste Miete nicht bezahlt, ist er dann 2 Monatsmieten im Rückstand und könnte fristlos gekündigt werden ? Oder ist er jeweils "nur" eine Monatsmiete im Rückstand ??
Gruß
Michael
2 Mieten Rückstand bei 2 Wohnungen
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
sehe ich auch so aber denke trotz allem das man diesem Mieter gehörig , gegen das bein pinkeln kann !
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@Scalar
Da halte ich dagegen.
warum bekommt der eigentlich vom gleichen Vermieter ne Wohnung wenn bei der alten Wohnung eine Miete fehlt ?
Die neue Wohnung ist vermutlich billiger.
Da spart der VM bei den Mietausfällen echt Geld.
--- editiert vom Admin
Aber eine
vertragliche 'Verbindung'.
Fehlverhalten aus dem einem Mietverhältnis sind auf das andere Mietverhältnis anzurechnen. Wenn der Mieter z.B. aus dem einen Mietverhältnis schon mehrere Abmahnungen wegen Störung des Hausfriedens erhalten hätte, würde er nicht wieder bei Null anfangen, nur weil er jetzt eine Etage tiefer wohnt. Das gilt übrigens auch umgekehrt.
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn zwischen den beiden Mietverhältnissen einige Jahre Abstand liegen würden.
--- editiert vom Admin
Hier geht es doch garnicht um Mahnbescheide, sondern um Kündigung.
--- editiert vom Admin
das ist ja der erste Schritt zur Kündigung
Tatsächlich ?
Ohne Mahnbescheid keine Kündigung ?
Hallo nochmal,
es geht um jemanden, der schon mal mit der Miete im Rückstand war und diese ausgeglichen hat. Nun hat die WBG den jetzigen Wohnblock zum Abriss freigegeben und den Mietern andere Wohnungen angeboten.
Es ist jetzt nicht so passiert, also rein fiktiv. D.h. der Mieter hätte praktisch die letzte Miete nicht bezahlt und die erste bei der anderen Wohnung auch nicht. Aber doch wie vermutet eine interessante Diskussion.
Gruß
Michael
Hi Mike,
das macht den Fall noch deutlicher.
Dann handelt es sich ja sogar um dasselbe Mietverhältnis (da nicht 'neue' Wohnung, sonder Ersatzwohnung).
Hallo Morti,
es wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Der late wurde gekündigt seitens der WBG.
Gruß
Michael
-- Editiert von michael32 am 23.11.2007 14:02:48
Trotzdem würde ich das als 'durchgängiges' Mietverhältnis ansehen.
Verträge kann man soviel abschließen, wie man will (auch für dieselbe Wohnung).
Der einzige 'Knackpunkt' wäre hier m.E., daß man dem VM vorwerfen könnte, daß er dem Mieter (wenn er ihn aus der alten Wohnung ohne weiteres herausbekommen hätte) überhaupt einen neuen Vertrag gegeben hat.
-- Editiert von Morthingale am 23.11.2007 14:09:57
Ich denke, die WBG wollte so schnell wie möglich den alten Block los haben.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Sag mal, Cuno,
bist Du jetzt im falschen Thread gelandet ?
--- editiert vom Admin
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