2 Mieter im Mietvertrag einer Zahlt nicht, kann man ihn einfach rauswerfen?

4. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jxnasa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Mieter im Mietvertrag einer Zahlt nicht, kann man ihn einfach rauswerfen?

Guten Tag,
meine beste Freundin wohnt noch bei ihrem Ex-Freund in der Wohnung, dort steht sie auch im Mietvertrag mit drin. Er ist aktuell auf seinem Gartengrundstück und die beiden haben nichts mehr miteinander zu tun, außer wegen ihrem gemeinsamen Kind.

Leider findet sie aktuell keine Wohnung, bezahlt allerdings auch die gesamten Mietkosten, da der Ex-Freund nicht mit Geld umgehen kann. Jetzt gab es großen Streit und sie wollte die Mietkosten haben, allerdings stellt dieser sich komplett quer und sagt, sie solle es doch einklagen.

Jetzt ist meine Frage, da er keinen Cent Miete im Monat bezahlt, kann man ihn dann nicht auch reintheoretisch einfach aus dem Mietvertrag rausnehmen lassen, wenn man dies nachweisen kann? Oder gibt es andere Dinge womit man dies bewirken kann?

Besten Dank und viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5229 Beiträge, 631x hilfreich)

Was ich jetzt schreibe hängt von den finanziellen Bedingungen ab:

Im besten Fall hat die Mieterin die Miete weiterhin gezahlt und kann ein regelmäßiges Einkommen nachweisen, mit welchem sie die lfd. Mietkosten bestreiten kann.

So bewaffnet kann sie beim VM anfragen, ob dieser gewillt ist den Freund aus dem MV zu entlassen (das geht natürlich nur, wenn auch der Freund zustimmt). Das wäre chillig und angenehm für alle Seiten.

Wie das Paar seine finanziellen Streitigkeiten untereinander beilegt, sollte erst einmal hinten anstehen, wenn die Dame die Wohnung behalten möchte.

-- Editiert von User am 4. August 2024 15:18

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123983 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von Jxnasa):
Jetzt ist meine Frage, da er keinen Cent Miete im Monat bezahlt, kann man ihn dann nicht auch reintheoretisch einfach aus dem Mietvertrag rausnehmen lassen, wenn man dies nachweisen kann?

Ja, wenn er mitspielt und der Vermieter auch, dann ginge das.
Ansonsten bleibt nur der Weg über das Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Jxnasa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten bleibt nur der Weg über das Gericht.


Und wie würde man so etwas anstellen?
Wir kennen uns damit überhaupt nicht aus und sie ist gerade richtig aufgelöst.
Er will die Wohnung nicht verlassen, da er eine sehr negative Schufa hat und somit auch keine wirkliche andere Wohnung bekommen würde.

Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5229 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Jxnasa):
Er will die Wohnung nicht verlassen


Zitat (von Jxnasa):
Er ist aktuell auf seinem Gartengrundstück und die beiden haben nichts mehr miteinander zu tun


??

Zitat (von Jxnasa):
Und wie würde man so etwas anstellen?


Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten bleibt nur der Weg über das Gericht


Anwalt, ohne Wenn und Aber.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39338 Beiträge, 14140x hilfreich)

Jemand, der so wenig Grundkenntnisse über unser rechtliches System hat, der kann in so einem Verfahren nur verlieren. Es sei denn, er holt sich professionelle Hilfe. Denn hier sind ja zwei Problemkreise: Klärung mit dem Vermieter und interne Klärung.

wirdwerden

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10112 Beiträge, 4526x hilfreich)

Der abstrakte Verweis auf einen Anwalt erscheint mir verfrüht. Zunächst einmal wäre es sinnvoll einen Plan zu machen, was denn eigentlich gewünscht wird.

Zitat (von Jxnasa):
kann man ihn dann nicht auch reintheoretisch einfach aus dem Mietvertrag rausnehmen lassen, wenn man dies nachweisen kann?
Das ist nur möglich, wenn beide Mieter und Vermieter zustimmen. Da wäre erst einmal zu klären, ob dazu alle bereit sind. Wenn das nicht der Fall ist, wäre das Geld für einen Anwalt nur verschwendet. Und wenn alle dazu bereit sind, dann wird man meistens mit einem Einzeiler ebenfalls ohne Anwalt weiterkommen. Erst bei Sonderwünschen einer der Parteien wird's komplizierter.

Die deutlich kompliziertere Problematik ist das gemeinsame Kind, welches die Mieter haben und die Implikationen daraus fürs Mietverhältnis. Da wiederum würde ich empfehlen, sich professionelle Beratung zu holen. Es gibt dazu das Unterforum Familienrecht. Ich kenne mich in dem Bereich nicht gut genug aus. Auf jeden Fall gibt es kostengünstigere Alternativen als einen Anwalt, um alles rund ums gemeinsame Kind zu regeln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123983 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zumindest sollte man recht zügig um eine Lösung bemühen - denn wenn die Temperaturen anziehen, dann wird der Ex es im Gartenhäuschen nicht mehr so gemütlich empfinden und in die Wohnung zurück wollen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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