2 Mietpartein haben die Fristlose Kündigung

12. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb419419-41
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Mietpartein haben die Fristlose Kündigung

Sehr geehrte 123recht.de User, wir haben ende April die Fristlose Kündigung bekommen und finde die Gründe als nicht gerechtfertigt, denn zum einen unsere Hunde wurden im vorfeld erwähnt und erlaubt, leider nicht schriftlich. Das andere ist das vollmüllen des Kellers und Grundstückes, das Grundstück ist sauber und kein Müll vorhanden, das einzige was passiert, wenn die Mülltonnen voll sind, das die Waschbären kommen und denn Müll herausholen, dies wurde bereits mehrfach von Anwohnern berichtet. Und wegen der Nebenkostenzahlung, da sind leider 200€ offen und hatte aber auch ein vergleich zur Verwaltung geschickt, wo aber keine antwort zurück kam. Es sind aber nachweisbar keine 350,00€ offen. Wie seht ihr diese Kündigung ? Ist diese rechtens, kann man im härtefall diejenigen Verklagen die einen zu unrecht schaden ? Termin beim Anwalt habe ich bereits, nur aus reinem Interesse würde mich halt der vorgang Interessieren, da die Verwaltung ja auch mehr oder weniger Droht.

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-- Editiert von Moderator am 12.05.2019 23:28

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
denn zum einen unsere Hunde wurden im vorfeld erwähnt und erlaubt, leider nicht schriftlich.


Eine Kündigung wegen nicht erlaubter Tierhaltung setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Hat es die gegeben?

Zitat:
Das andere ist das vollmüllen des Kellers und Grundstückes, das Grundstück ist sauber und kein Müll vorhanden, das einzige was passiert, wenn die Mülltonnen voll sind, das die Waschbären kommen und denn Müll herausholen, dies wurde bereits mehrfach von Anwohnern berichtet.


Dann kann es ja keine entsprechenden Zeugen geben. Hat es zuvor eine Abmahnung gegeben?

Zitat:
Und wegen der Nebenkostenzahlung, da sind leider 200€ offen und hatte aber auch ein vergleich zur Verwaltung geschickt, wo aber keine antwort zurück kam. Es sind aber nachweisbar keine 350,00€ offen.


Es handelt sich wohl um die monatliche Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 50€/Monat, die Ihr nicht bezahlt habt. Die habt Ihr nun 4 Monate oder 7 Monate nicht gezahlt?
Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist das aber auch nicht.

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#2
 Von 
fb419419-41
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab nie eine Abmahnung, egal ob mit der Tierhaltung oder sonstiges. Die NK in höhe von 50€ habe ich 4 Monate nicht gezahlt, bis ich es bemerkt hatte so ist ab dem 01.02.2019 ein dauerauftrag und die NK gehen jeden Monat vom Konto ab, die Kontodaten der Verwaltung stimmen mit dem Mietvertrag überein, also ist das Geld seit 02 auf deren Konto.

Gestern habe ich eine Meldung gemacht, weil irgendein Mieter Müll aus dem Fenster geworfen hatte, darauf wurde meiner Schwester die auch eine Kündigung hat die Schuld gegeben. Auf die Frage warum, die Verwaltung nicht einmal Persönlich gekommen ist um sachen zu klären, kam nur die antwort, das Sie 230 Mietpartein haben und die störenden Mieter lieber rausschmeißen als sich der sache an zu nehmen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Es gab nie eine Abmahnung, egal ob mit der Tierhaltung oder sonstiges.


Dann ist die Kündigung nach meiner Auffassung unwirksam.

Zitat:
Die NK in höhe von 50€ habe ich 4 Monate nicht gezahlt, bis ich es bemerkt hatte so ist ab dem 01.02.2019 ein dauerauftrag und die NK gehen jeden Monat vom Konto ab, die Kontodaten der Verwaltung stimmen mit dem Mietvertrag überein, also ist das Geld seit 02 auf deren Konto.


Die fehlenden 200€ solltest Du schnellstmöglich nachzahlen. Dabei kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass die Verwaltung nicht auf Deinen Vergleichsvorschlag geantwortet hat.

Wenn Du im Moment nur einen Teilbetrag zahlen kannst, dann zahle den Teilbetrag unabhängig davon, was die Verwaltung dazu sagt.

Zitat:
nur die antwort, das Sie 230 Mietpartein haben und die störenden Mieter lieber rausschmeißen als sich der sache an zu nehmen.


Die Vorwürfe wird der Vermieter aber beweisen müssen.

Bezüglich des Hundes muss dagegen der Mieter beweisen, dass ihm die Haltung erlaubt wurde.

-- Editiert von hh am 13.05.2019 10:33

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kündigung ist in meinen Augen nicht wirksam. Sie können die Kündigung ignorieren.
Erst wenn eine Räumungsklage eingeht, gehen Sie zum Anwalt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zur Sicherheit sollte man versuchen, unauffällig Beweise für die eigenen Unschuld zu sammeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb419419-41
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Fotos vom Oktober und aktuelle, die Belegen das die Räumlichkeiten sprich Keller, Schuppen usw. vollgemüllt waren, so das man uns nichteinmal die Schuld geben kann, aber die Verwaltung hat wohl unzählige Beweise erhalten von wem auch immer. Aber ich denke mal der Anwalt wird diese Beweise fordern und ich bin gespannt was dabei heraus kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von fb419419-41):
Ich habe Fotos vom Oktober und aktuelle, die Belegen das die Räumlichkeiten sprich Keller, Schuppen usw. vollgemüllt waren

Schön. Und die sollen jetzt wie genau beweisen, das ihr das nicht wart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb419419-41
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb419419-41):
Ich habe Fotos vom Oktober und aktuelle, die Belegen das die Räumlichkeiten sprich Keller, Schuppen usw. vollgemüllt waren

Schön. Und die sollen jetzt wie genau beweisen, das ihr das nicht wart?


Zeugen das der Müll bzw. Gerümpel vorher schon da war, ist der eine Nachbar im Haus, dann 2 Damen der Familienhilfe und einen Herren vom Jobcoaching, die haben alle das ausmaß gesehen bevor ich überhaupt eingezogen bin und der Nachbar sagte selber, das die Keller schon Jahre voll sind, weil ehemalige eigentümer und Mieter alles vollgestopft haben und man erkennt es auch gut, wenn man die Kellerräume betritt, da dort alter Gerümpel drin steht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Dann würde ich dazu raten, das man sich die Aussagen der Zeugen schnell schriftlich geben lässt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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