2 Unklarheiten in der Betriebskostenabrechnung

18. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Unklarheiten in der Betriebskostenabrechnung

Kann in der Betriebskostenabrechung neben Kosten für Wartung eines Aufzuges auch sogenannte Kosten für den Aufzugs-NOTRUF umgelegt werden?
Und wie sieht es aus mit einer veranschlagten NUTZERWECHSELGEBÜHR (mit ZA von HV - was immer das heißen mag ..)

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Geht beides.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein.
1. Satz: Ja
2. Satz: Dieses muss dem Mieter verständlich erläutert und begründet werden.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nutzerwechselgebühr
ist etwas anderes als Zwischenablesungsgebühr.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
NUTZERWECHSELGEBÜHR (mit ZA von HV - was immer das heißen mag ..)

klärt mich doch bitte auch mal auf, was das ist.

MfG Stefan

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Zählerablesung durch die Hausverwaltung.

Die Nutzerwechselgebühr wird von der Abrechnungsfirma für die Änderung der Stammdaten und für die Tatsache, daß statt einer Abrechnung zwei erfolgen, erhoben.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

dann kann sie aber nur auf die entsprechende Partei umgelegt werden, imho auf den Ausziehenden.

@Steffen68: war das hier der Fall ?

PS: Und wofür ist eine Zwischenableseung gedacht ?

MfG Stefan

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

dann kann sie aber nur auf die entsprechende Partei umgelegt werden

Wieso dann ?

wofür ist eine Zwischenableseung gedacht ?

Um den Verbrauch zutreffend verteilen zu können.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Morthingale,

vergiss das 'dann' !
Die Gebühr kann nur auf die entsprechende Partei umgelegt werden, imho auf den Ausziehenden. (eben nicht auf alle Parteien)

Das mit der Zwischenablesung verstehe ich immer noch nicht. Ich kenne das nur bei Mieterwechsel bzw. Eigentümerwechsel (und das heisst ja 'Nutzerwechselgebühr', siehe oben). Welchen Sinn einer Zwischenablesung gibt es ?

MfG Stefan

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#11
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Fakt ist ,dass wir die sind ,die noch in der Wohnung wohnen...laut Abrechnung ist sie wohl für alle im Hause erhoben worden (ca.16 WE);ich weiss halt nicht genau ,ob das auch Kosten für den Wechsel von Verbrauchsmessanlagen sind z.B. an Heizkörpern - dann wäre das insofern strittig ,dass der Austausch erst im Januar diesen Jahres erfolgte und somit nicht eventuell erst nächstes Jahr umgelegt werden könnten? :???:

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

eine solche Vereinbarung existiert nicht ,daher werde ich diesen Betrag streichen lassen ;) ... Thx Steffen68

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

laut Abrechnung ist sie wohl für alle im Hause erhoben worden (ca.16 WE)

Das paßt nicht zum verwendeten Text, überprüf das besser noch einmal.

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#15
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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