Hallo, ein Mieter mietet in einem Haus wg. Familienzuwachs eine 2. Wohnung dazu.
Muss nun ein neuer Mietvertrag
über beide Wohnungen geschlossen werden oder ein 2. Mietvertrag. Oder ist das egal.
2. Wohnung dazu gemietet
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich würde zu einem 2. Mietvertrag tendieren, so bleiben die Konditionen des 1. unberührt.
Da stehts. Er mietet eine 2. Wohnung. Die 2. Wohnung bekommt hoffentlich einen ganz regulären neuen Mietvertrag.Zitatein Mieter mietet in einem Haus wg. Familienzuwachs eine 2. Wohnung dazu. :
Was sagt denn der Vermieter?
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Jepp, es ist egal. M und VM können sich auf etwas einigen.ZitatOder ist das egal. :
Vermieter möchte gern einen gemeinsamen Mietvertrag für beide Wohnungen, die zusammen gelegt werden. Bei 2 Mietverträgen müssen ja wohl auch 2 Nebenkostenabrechnungen gemacht werden.
Aber wenn es egal ist, dann ist es ja gut.
Danke!
-- Editiert von kassandra24 am 03.05.2019 14:04
Auch bei einem Mietvertrag für ZWEI Wohnungen müssen zwei Abrechnungen erstellt werden. ... Ich bleibe dabei, dass ich zwei Verträge machen würde.
Hm, aber kann ich mit 2 Mietverträgen denn die Wohnungen zu 1 großen Wohnung zusammen legen. Und wie ist das mit dem Energieversorger? Kann ich dann den 2. Zähler zurück bauen lassen?
Es ist klar, dass mit 2 Verträgen der 1 Mietvertrag in warmen Tüchern ist. Das ist ein Vorteil. Aber alles andere erscheint mir doch mit 1 Vertrag leichter. Zumal der Vermieter die Bedingungen des 1. Vertrags 1 : 1 übernehmen will.
ZitatHm, aber kann ich mit 2 Mietverträgen denn die Wohnungen zu 1 großen Wohnung zusammen legen. :
Ne Sie nicht, aber der Eigentümer .... und Sie müssten alles wieder zurückbauen ... aber ich kenne die Örtlichkeiten nicht ... deswegen ...
Sie wollen das alles bezahlen?ZitatKann ich dann den 2. Zähler zurück bauen lassen? :
Und auch den Rückbau später? Man kann doch die Zähler lassen und bei einem Versorger den Strom beziehen, der geringe Zählergebühren hat?
ZitatEs ist klar, dass mit 2 Verträgen der 1 Mietvertrag in warmen Tüchern ist. Das ist ein Vorteil. Aber alles andere erscheint mir doch mit 1 Vertrag leichter. Zumal der Vermieter die Bedingungen des 1. Vertrags 1 : 1 übernehmen will. :
Ich bleibe dabei, dass ich zwei Verträge machen würde, im zweiten würde ich aufnehmen, dass alle Ummodelungsarbeiten nicht zu meinen Lasten gehen, oder aber die Last geteilt wird. Wie gesagt ich kenne die Örtlichkeiten nicht.
ZitatHm, aber kann ich mit 2 Mietverträgen denn die Wohnungen zu 1 großen Wohnung zusammen legen. :
Nö, das kann nur der Vermieter.
Und ich glaube kaum das der ein paar Tausend EUR fürs zusammenlegen und ein paar Tausend EUR fürs zurückbauen investieren möchte ...
ZitatUnd wie ist das mit dem Energieversorger? Kann ich dann den 2. Zähler zurück bauen lassen? :
Klar, wenn man die Erlaubnis des Vermieters hat. Und Bei Auszug wieder alles zurückbauen. Sollte man mal durchrechnen was billiger kommt.
ZitatAber alles andere erscheint mir doch mit 1 Vertrag leichter. :
Man kann dann halt nur alles kündigen. Könnte später zum Nachteil werden.
Redensartlich sollten die Tücher aber trocken sein.ZitatEs ist klar, dass mit 2 Verträgen der 1 Mietvertrag in warmen Tüchern ist. :
Und, wie von anderen bereits geschrieben dürften, schon die Nachteile des einen Mietvertrags eventuelle Vorteile deutlich überwiegen. Ganz abgesehen vom Aufwand und den Kosten der Zusammenlegung (und irgendwann wieder Trennung) von Versorgungseinheiten - wenn denn der Vermieter dazu überhaupt seine Einwilligung geben sollte.
VG
Roland
Übersehe ich da jetzt was? Ich sehe wirklich nur 2 Vorteile in 2 Mietverträgen. 1. Man kann einen kündigen und einen nicht. (kann der Vermieter allerdings auch) 2. Der erste Mietvertrag hat eventuell einen besseren Kündigungsschutz, da älter. Das kommt hier nicht wirklich zum tragen, da der 1. Vertrag auch erst 1,5 Jahre alt ist. Was ich nach Nachteilen sehe ist, dass ich z.B. überall erklären muss, warum ich 2 Mietverträge vorlege. z.B. Wohngeldstelle.
Welche Vorteile hab ich denn noch, weil die 2 Verträge so präferiert werden?
Also über die Kosten für die Zusammenlegung braucht sich hier keiner Gedanken machen. Das ist mit dem Vermieter alles geklärt. Es gibt nämlich tatsächlich Vermieter, die nett sind. Nicht nur die Bösen, von denen hier immer die Rede ist. Deshalb möchte ich ihn auch nicht verärgern, weil ich 2 Mietverträge haben will.
Und ich wollte wirklich nur wissen, was gemacht werden muss!!!! Ob es da eine Vorschrift gibt und falls ja, was sie besagt. Eben wegen so Sachen wie Wohngeld usw.
Trotzdem danke ich euch sehr für euere Hinweise.
Zitatkann der Vermieter allerdings auch) :
Nein, der VM hat eigentlich wenig Möglichkeiten zu kündigen.
ZitatAlso über die Kosten für die Zusammenlegung braucht sich hier keiner Gedanken machen. Das ist mit dem Vermieter alles geklärt. :
Ja dann ... wenn doch alles geklärt ist und Sie so gechillt sind, nur zu.
Der gute Vermieter schreibt also dann den 1. Mietvertrag um.ZitatAlso über die Kosten für die Zusammenlegung braucht sich hier keiner Gedanken machen. Das ist mit dem Vermieter alles geklärt. :
Ändert die qm. Ändert den Preis. Ändert den Mietbeginn.
Der Mieter zahlt die BK dann für 2 Wohnungen?---Lass das den guten Vermieter machen. Der *integriert* euch das in den neuen einen MV.
Warum man 2 Mietverträge erklären müsste?
Wegen Familiennachwuchs. 2 Worte.
Falls der gute Vermieter nicht mehr der gute ist (oder die Mieter), kann er den Mietern der einen Wohnung kündigen. Dann müssen alle raus.
Also sollten BK Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister) sein, dann werden die doch nicht nach Wohnung sondern nach qm gerechnet.
Und wie fair mein Mieter ist, sieht man daran, dass er sogar den qm-Preis etwas senkt. Ich also nicht für 2 x 60qm zahle, sondern für 120qm. Bei großen Wohnungen ist der qm-Preis niedriger als bei kleinen. Jedenfalls in Uni-Nähe.
Da es offensichtlich kein MUSS gibt und ich wirklich keinen Nachteil sehe und mir auch keiner einen wirklichen Nachteil erklären konnte, ist das jetzt für mich geklärt.
Ich bedanke mich herzlich bei allen.
Betriebskosten sind alle nach § 2 BetrKVZitatAlso sollten BK Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister) sein, dann werden die doch nicht nach Wohnung sondern nach qm gerechnet. :
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Es gibt kalte und warme Betriebskosten.
Davon sind welche nach qm, welche nach Verbrauch, welche pauschal....
Er ist nur genau. Denn es hat nichts mit gut und böse oder fair oder unfair zu tun. Größere Wohnungen sind im Kaltmietpreis immer günstiger als kleinere. Nicht nur in Uni-Nähe. Auch auf dem Lande.Zitatdass er sogar den qm-Preis etwas senkt. :
Den letzten Satz in #12 mit dem MUSS vergißt du nicht?
Viel Glück.
Ich weiß jetzt nicht so ganz was du meinst. Aber solltest du das mit der Kündigung meinen, da sehe ich keine Gefahr. Der gute Vermieter bleibt der gute Vermieter.
Es gibt Vermieter die plötzlich von "nett" auf "nicht nett" umschalten können.
Es gibt Fälle, wo der Vermieter wechselt und die Nachfolger alles andere als "nett" sind.
Muss man auch mal bedenken, wenn man solche Entscheidungen trifft.
Klar gibt es die. Aber nicht in diesem Fall. Mit Sicherheit. Oder ich müsste den absoluten Bock schießen.
Und sollte der Eigentümer wechseln, wäre das eine Riesenkatastrophe und ein totales Horrorszenario, aber bezüglich der Wohnung kein Problem.
Und jetzt?
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