2. Wohnung dazu gemietet

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
2. Wohnung dazu gemietet

Hallo, ein Mieter mietet in einem Haus wg. Familienzuwachs eine 2. Wohnung dazu.
Muss nun ein neuer Mietvertrag über beide Wohnungen geschlossen werden oder ein 2. Mietvertrag. Oder ist das egal.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich würde zu einem 2. Mietvertrag tendieren, so bleiben die Konditionen des 1. unberührt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
ein Mieter mietet in einem Haus wg. Familienzuwachs eine 2. Wohnung dazu.
Da stehts. Er mietet eine 2. Wohnung. Die 2. Wohnung bekommt hoffentlich einen ganz regulären neuen Mietvertrag.

Was sagt denn der Vermieter?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Oder ist das egal.
Jepp, es ist egal. M und VM können sich auf etwas einigen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Vermieter möchte gern einen gemeinsamen Mietvertrag für beide Wohnungen, die zusammen gelegt werden. Bei 2 Mietverträgen müssen ja wohl auch 2 Nebenkostenabrechnungen gemacht werden.

Aber wenn es egal ist, dann ist es ja gut.

Danke!

-- Editiert von kassandra24 am 03.05.2019 14:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Auch bei einem Mietvertrag für ZWEI Wohnungen müssen zwei Abrechnungen erstellt werden. ... Ich bleibe dabei, dass ich zwei Verträge machen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Hm, aber kann ich mit 2 Mietverträgen denn die Wohnungen zu 1 großen Wohnung zusammen legen. Und wie ist das mit dem Energieversorger? Kann ich dann den 2. Zähler zurück bauen lassen?

Es ist klar, dass mit 2 Verträgen der 1 Mietvertrag in warmen Tüchern ist. Das ist ein Vorteil. Aber alles andere erscheint mir doch mit 1 Vertrag leichter. Zumal der Vermieter die Bedingungen des 1. Vertrags 1 : 1 übernehmen will.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Hm, aber kann ich mit 2 Mietverträgen denn die Wohnungen zu 1 großen Wohnung zusammen legen.


Ne Sie nicht, aber der Eigentümer .... und Sie müssten alles wieder zurückbauen ... aber ich kenne die Örtlichkeiten nicht ... deswegen ...

Zitat (von kassandra24):
Kann ich dann den 2. Zähler zurück bauen lassen?
Sie wollen das alles bezahlen?

Und auch den Rückbau später? Man kann doch die Zähler lassen und bei einem Versorger den Strom beziehen, der geringe Zählergebühren hat?

Zitat (von kassandra24):
Es ist klar, dass mit 2 Verträgen der 1 Mietvertrag in warmen Tüchern ist. Das ist ein Vorteil. Aber alles andere erscheint mir doch mit 1 Vertrag leichter. Zumal der Vermieter die Bedingungen des 1. Vertrags 1 : 1 übernehmen will.


Ich bleibe dabei, dass ich zwei Verträge machen würde, im zweiten würde ich aufnehmen, dass alle Ummodelungsarbeiten nicht zu meinen Lasten gehen, oder aber die Last geteilt wird. Wie gesagt ich kenne die Örtlichkeiten nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Hm, aber kann ich mit 2 Mietverträgen denn die Wohnungen zu 1 großen Wohnung zusammen legen.

Nö, das kann nur der Vermieter.
Und ich glaube kaum das der ein paar Tausend EUR fürs zusammenlegen und ein paar Tausend EUR fürs zurückbauen investieren möchte ...



Zitat (von kassandra24):
Und wie ist das mit dem Energieversorger? Kann ich dann den 2. Zähler zurück bauen lassen?

Klar, wenn man die Erlaubnis des Vermieters hat. Und Bei Auszug wieder alles zurückbauen. Sollte man mal durchrechnen was billiger kommt.



Zitat (von kassandra24):
Aber alles andere erscheint mir doch mit 1 Vertrag leichter.

Man kann dann halt nur alles kündigen. Könnte später zum Nachteil werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Es ist klar, dass mit 2 Verträgen der 1 Mietvertrag in warmen Tüchern ist.
Redensartlich sollten die Tücher aber trocken sein. ;)
Und, wie von anderen bereits geschrieben dürften, schon die Nachteile des einen Mietvertrags eventuelle Vorteile deutlich überwiegen. Ganz abgesehen vom Aufwand und den Kosten der Zusammenlegung (und irgendwann wieder Trennung) von Versorgungseinheiten - wenn denn der Vermieter dazu überhaupt seine Einwilligung geben sollte.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Übersehe ich da jetzt was? Ich sehe wirklich nur 2 Vorteile in 2 Mietverträgen. 1. Man kann einen kündigen und einen nicht. (kann der Vermieter allerdings auch) 2. Der erste Mietvertrag hat eventuell einen besseren Kündigungsschutz, da älter. Das kommt hier nicht wirklich zum tragen, da der 1. Vertrag auch erst 1,5 Jahre alt ist. Was ich nach Nachteilen sehe ist, dass ich z.B. überall erklären muss, warum ich 2 Mietverträge vorlege. z.B. Wohngeldstelle.

Welche Vorteile hab ich denn noch, weil die 2 Verträge so präferiert werden?

Also über die Kosten für die Zusammenlegung braucht sich hier keiner Gedanken machen. Das ist mit dem Vermieter alles geklärt. Es gibt nämlich tatsächlich Vermieter, die nett sind. Nicht nur die Bösen, von denen hier immer die Rede ist. Deshalb möchte ich ihn auch nicht verärgern, weil ich 2 Mietverträge haben will.

Und ich wollte wirklich nur wissen, was gemacht werden muss!!!! Ob es da eine Vorschrift gibt und falls ja, was sie besagt. Eben wegen so Sachen wie Wohngeld usw.

Trotzdem danke ich euch sehr für euere Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
kann der Vermieter allerdings auch)


Nein, der VM hat eigentlich wenig Möglichkeiten zu kündigen.

Zitat (von kassandra24):
Also über die Kosten für die Zusammenlegung braucht sich hier keiner Gedanken machen. Das ist mit dem Vermieter alles geklärt.


Ja dann ... wenn doch alles geklärt ist und Sie so gechillt sind, nur zu.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Also über die Kosten für die Zusammenlegung braucht sich hier keiner Gedanken machen. Das ist mit dem Vermieter alles geklärt.
Der gute Vermieter schreibt also dann den 1. Mietvertrag um.
Ändert die qm. Ändert den Preis. Ändert den Mietbeginn.
Der Mieter zahlt die BK dann für 2 Wohnungen?---Lass das den guten Vermieter machen. Der *integriert* euch das in den neuen einen MV. ;)

Warum man 2 Mietverträge erklären müsste?
Wegen Familiennachwuchs. 2 Worte.

Falls der gute Vermieter nicht mehr der gute ist (oder die Mieter), kann er den Mietern der einen Wohnung kündigen. Dann müssen alle raus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Also sollten BK Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister) sein, dann werden die doch nicht nach Wohnung sondern nach qm gerechnet.
Und wie fair mein Mieter ist, sieht man daran, dass er sogar den qm-Preis etwas senkt. Ich also nicht für 2 x 60qm zahle, sondern für 120qm. Bei großen Wohnungen ist der qm-Preis niedriger als bei kleinen. Jedenfalls in Uni-Nähe.

Da es offensichtlich kein MUSS gibt und ich wirklich keinen Nachteil sehe und mir auch keiner einen wirklichen Nachteil erklären konnte, ist das jetzt für mich geklärt.

Ich bedanke mich herzlich bei allen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Also sollten BK Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister) sein, dann werden die doch nicht nach Wohnung sondern nach qm gerechnet.
Betriebskosten sind alle nach § 2 BetrKV
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Es gibt kalte und warme Betriebskosten.

Davon sind welche nach qm, welche nach Verbrauch, welche pauschal....
Zitat (von kassandra24):
dass er sogar den qm-Preis etwas senkt.
Er ist nur genau. Denn es hat nichts mit gut und böse oder fair oder unfair zu tun. Größere Wohnungen sind im Kaltmietpreis immer günstiger als kleinere. Nicht nur in Uni-Nähe. Auch auf dem Lande.

Den letzten Satz in #12 mit dem MUSS vergißt du nicht?

Viel Glück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht so ganz was du meinst. Aber solltest du das mit der Kündigung meinen, da sehe ich keine Gefahr. Der gute Vermieter bleibt der gute Vermieter. :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Es gibt Vermieter die plötzlich von "nett" auf "nicht nett" umschalten können.
Es gibt Fälle, wo der Vermieter wechselt und die Nachfolger alles andere als "nett" sind.

Muss man auch mal bedenken, wenn man solche Entscheidungen trifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Klar gibt es die. Aber nicht in diesem Fall. Mit Sicherheit. Oder ich müsste den absoluten Bock schießen.

Und sollte der Eigentümer wechseln, wäre das eine Riesenkatastrophe und ein totales Horrorszenario, aber bezüglich der Wohnung kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen