2 zeitversetzte Nebenkostenabrechnungen, teilw. nicht nachvollziehbar und falscher Umlageschlüssel?

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
2 zeitversetzte Nebenkostenabrechnungen, teilw. nicht nachvollziehbar und falscher Umlageschlüssel?

Hallo Forum,
super, dass es so etwas gibt, danke! Es ist das erstemal, dass ich die Nk/BK Abrechnung getrennt voneinander erhalte. Scheint aber nicht unüblich zu sein. Der angewendete Verteilerschlüssel für die Wasserkosten aber schon, wie ich finde. Dort steht: "Die jeweiligen Wasserkosten errechnen sich nach der Anzahl der Personen und der Anzahl der Räume." War mir bisher nicht bekannt. Laut Mietvertrag ist der Verteilerschlüssel allerdings die Wohnfläche, wenn nix anderes vereinbart wurde. Wurde nicht bei Unterzeichnen desselben. Da mein Sohn 14tägig bei mir ist (wohnt nicht bei mir) haben die Vermieter einfach aus einer 2 Personen gemacht bei der Berechnung. Ich darf als einzige Mieterin da nachzahlen. Ist das alles rechtens? Vielen Dank für eine Antwort vorab!
Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Laut Mietvertrag ist der Verteilerschlüssel allerdings die Wohnfläche, wenn nix anderes vereinbart wurde.


Dann ist das auch so, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zitat:
Da mein Sohn 14tägig bei mir ist (wohnt nicht bei mir) haben die Vermieter einfach aus einer 2 Personen gemacht bei der Berechnung.


Da Dein Sohn Dich nur besucht gilt er nicht als Bewohner und darf somit bei personenabhängiger Umlage nicht berücksichtigt werden.

Zitat:
Ist das alles rechtens?


Nein

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#2
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz und prägnant, vielen lieben Dank!
Mein Sohn ist mindestens alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag bei mir. In den Ferien auch mal eine Woche. Ich wohne aber noch nicht lange hier und die Ferienzeit war nach dem Abrechnungszeitraum.

Außerdem ist hier am Hauseingang eine Kamera angebracht. Die Mieter wissen das teilweise nicht mal und ich auch nur, weil mein Besuch mich darauf aufmerksam gemacht hat. Es fehlt ein Hinweisschild, sowie unser Einverständnis. Wie geht man am effektivsten dagegen vor? Oder muss ich diese Frage woanders stellen?

Dankende Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von EinfachIch123mitglied):
Wie geht man am effektivsten dagegen vor?

Man sichert die Beweise, meldet das dem Landesdatenschutzbeauftragten und erwirkt gegen den Vermieter eine einstweilige Verfügung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von EinfachIch123mitglied):
Wie geht man am effektivsten dagegen vor?

Man sichert die Beweise, meldet das dem Landesdatenschutzbeauftragten und erwirkt gegen den Vermieter eine einstweilige Verfügung.

Kann man das auch über einen Anwalt klären?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von EinfachIch123mitglied):
Kann man das auch über einen Anwalt klären?

Klar kann man das. Kostet dann halt ein wenig Geld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

die Vermieter behaupten, die Kamera sei eine Attrappe. Da habe ich allerdings Zweifel, da sie über jeden Besuch Bescheid wissen und zudem tatsächlich krasse Kontrollmenschen sind. Was kann ich jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von EinfachIch123mitglied):
die Vermieter behaupten, die Kamera sei eine Attrappe.

Irrelevant ...



Zitat (von EinfachIch123mitglied):
Was kann ich jetzt tun?

1. Den entsprechenden Datenschutzbeauftragten informieren
2. Dagegen klagen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, das ging schnell. Superlieben Dank!
Ich hätte noch 2 Fragen: Ich muss für die Gartenpflege zahlen (gesamt 500 Euro für das Abrechnungsjahr), kann aber mit meinem Sohn zB den Garten ja gar nicht nutzen, weil ich keinen Schlüssel für das Tor habe, um überhaupt hinein zu kommen. Vor dem Haus sind nur so kleine Rasenflächen, aber hinter dem Haus eine gräßere Fläche. Aber für uns nicht zugänglich. Ist das rechtens?
Zweite Frage: Eine Mietpartei hier im Haus hat innerhalb ihrer Wohnung das Dachgeschoss ausgebaut und dadurch knapp 30 qm mehr Wohnfläche. Wie verhält es sich da in der Nebenkostenabrechnung? Muss diese Mehrfläche berücksichtigt werden oder fällt diese weg, weil die Mieter das auf eigene Kosten ausgebaut haben?
LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es mit der Beweisführung aus, ob es sich um eine Attrappe oder eine echte Kamera handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von EinfachIch123mitglied):
Wie sieht es mit der Beweisführung aus, ob es sich um eine Attrappe oder eine echte Kamera handelt?

Die würde dem Vermieter obliegen - wobei auch Attrappen verboten sind. Es ist also egal ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die rasant schnelle Antwort. Da ich nicht von außen zu beurteilen mag, ob die Kamera echt ist oder nur eine Attrappe, werde ich weiterhin auf die Entfernung dieser bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
EinfachIch123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es richtig, dass das Anbringen einer Kamera eine Straftat darstellt und man dies auch zur Anzeige bringen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von EinfachIch123mitglied):
Ich hätte noch 2 Fragen: Ich muss für die Gartenpflege zahlen (gesamt 500 Euro für das Abrechnungsjahr), kann aber mit meinem Sohn zB den Garten ja gar nicht nutzen, weil ich keinen Schlüssel für das Tor habe, um überhaupt hinein zu kommen.


Du bezahlst für die Plege des Gartens, denn Mieter wohnen lieber in einer
gepflegten Umgebung. Ist anzunehmen, es ist vertraglich so vereinbart.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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