2Wohnungen gleich viel genutz

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ipa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2Wohnungen gleich viel genutz

Guten Abend,
ich bräuchte dringend eine Auskunft.Wir besitzen zwei direkt aneinander Grenzende Häuser, da wir einen Pflegefall haben und uns oft dort mehr aufhalten wenn es wieder kritisch ist (oft 1/2 jahr) meinte die Gemeinde das wir uns ummelden sollen. jetzt die Frage. Wenn ich in beiden Häusern lebe und in einem für dann ein halbes jahr wieder kaum bin weil der zustand wieder gut ist. Verstoße ich gegen irgendeinen Paragraphen wenn ich dann immer wieder 1/2 jahr nicht da bin aber trotzdem gemeldet

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn es doch zwei nebeneinander liegende Häuser sind ... wie kommt die Gemeinde auf solche Dinge?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Hauptwohnsitz ist dort, wo der Lebensmittelpunkt ist.

Nebenwohnsitz ist, wo man zwar wohnt, aber nicht der Lebensmittelpunkt ist.

Gar kein Wohnsitz ist wo man arbeitet, aber nicht wohnt - auch wenn man dort schläft und sich für Tage/Wochen dort aufhält.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@HvS

Ja ... aber wieso soll man sich ein Haus weiter anmelden, wo man doch auch Eigentümer beider Häuser ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ja ... aber wieso soll man sich ein Haus weiter anmelden, wo man doch auch Eigentümer beider Häuser ist?

Andere Hausnummer ... Melderecht ... seltsame Hirnstrukturen von Verwaltungsbeamten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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