2mal mieterhöhung im 3monaten?

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
2mal mieterhöhung im 3monaten?

im oktober 2018 wurde mein miete erhöht. nun hab ich wieder ein post bekommen, dass sich die miete ab 2019 wieder erhöht. ist das machbar? gibts da keine bestimmte fristen?
die meisten gesetze ist für vermieter

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
ist das machbar?

Komische Frage. Das er es machbar ist, sieht man doch daran, dass er es bereits getan hat und man den entsprechenden Beleg in Händen hält.


Die relevantere Frage ist doch eher, wie erfolgreich er damit bei der Durchsetzung wäre.

Dazu müsste man erst mal wissen, was genau in den beiden Schreiben gestanden hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wurde in beiden Fällen die Kaltmiete erhöht? Oder wurde in mindestens einem Fall die Nebenkostenvorauszahlung erhöht.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
im oktober 2018 wurde mein miete erhöht. nun hab ich wieder ein post bekommen, dass sich die miete ab 2019 wieder erhöht. ist das machbar? gibts da keine bestimmte fristen?
die meisten gesetze ist für vermieter


Kann es sein das es 1x Erhöhung der Kaltmiete und 1 x Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung wegen Nachzahlung aus der Abrechnung ist?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
im oktober 2018 wurde mein miete erhöht. nun hab ich wieder ein post bekommen, dass sich die miete ab 2019 wieder erhöht. ist das machbar? gibts da keine bestimmte fristen?
die meisten gesetze ist für vermieter


Eine zu oberflächliche unvollstgändige Schilderung !
Worum geht es überhaupt ? Haus, Wohnung, Zimmer, Garage, Garten, .....
Wenn kein Kündigungsschutz besteht, könne statt Mieterhöhung dann gekündigt werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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