hallo,
meine freundin ist studentin und wohnt zur zeit in einer absolut überteuerten wohnung (wenn man es wohnung nennen kann ) bzw. in einen 25qm grossen zimmer mit toilette im hausflur.
als studentin hat sie zur zeit kein festes einkommen und aus kostengründe würde sie logischerweise gerne sofort umziehen zu mir.
ihre vermieterin behart aber auf die 3 monatige kündigungsfrist.
meine freundin wohnt seit 01.07.2003 in der wohnung.
meine frage,muss meine freundin die kündigungsfrist einhalten, oder besteht dort eine möglichkeit kurzfristiger aus den vertrag zu kommen so das sie auch ihre kaution zurück erhält ?
gruß vom freak
3 Monate Kündigungsfrist ?
19. Mai 2005
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Frage vom 19. Mai 2005 | 21:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Monate Kündigungsfrist ?
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#1
Antwort vom 20. Mai 2005 | 09:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Ja, Deine Freundin muss die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem diese Frist nicht eingehalten werden muss.
quote:
so das sie auch ihre kaution zurück erhält
Das Abwohnen der Kaution ist nicht zulässig. Wenn Deine Freundin vorzeitig auszieht und den Vermieter darauf verweist, die letzten beiden Monatsmieten möge er doch der Kaution entnehmen, dann muss sich der Vermieter darauf nicht einlassen.
Er kann die Kaution einbehalten und Deine Freundin dennoch auf Zahlung der noch offenen Miete verklagen.
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