30 Jahre altes Parkett abschleifen nach Auszug?

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ichfragmal
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
30 Jahre altes Parkett abschleifen nach Auszug?

Hallo,

folgende Situation:

Mieterin verstorben, Angehörige entdecken bei Räumung des Hauses unter Teppichläufer 2 Flecken (insges. ca 1 qm Schaden) auf Parkett.
Laut Handwerker muss nach Austausch der verfärbten Stellen das gesamte Parkett abgeschliffen werden, da man ansonsten einen Farbunterschied zwischen altem und neuen Parkett sieht.

Die Haftpflichtversicherung der Verstorbenen ist bereit, die Reparatur zu bezahlen, d.h., NUR das Auswechseln des beschädigten Bereichs.
Allerdings will sie das Abschleifen des (gesamten) Parketts zwecks Farbangleichung NICHT bezaheln, weil sie auf dem Standpunkt steht, dass das Parkett nach 30 Jahren Abnutzung sowieso mal abgeschliffen werden muss.

Dies wäre also eine Aufgabe, die der Vermieter sowieso hätte durchführen müssen, fällt also unter die Rubrik "normale Abnutzung".
(Ein Vermieter kann ja bspw. auch nicht verlangen, dass ein Mieter bei Auszug einen z.B. 30 Jahre alten Teppich in einen neuwertigen Zustand versetzt...)

Vor 30 Jahren wurde das Parkett tatsächlich zum letzten Mal abgeschliffen, und so sieht es mittlerweile auch aus. Keine Macken (außer den erwähnten 2 Flecken) und besonderen Beschädigungen, aber halt abgenutzt.

Nun möchte der Vermieter, dass die Angehörigen sich am Abschleifen beteiligen.

Frage: hat er überhaupt Anspruch darauf?

Meiner Meinung nach: Nein.

Wie seht Ihr das?

Ich könnte mir höchstens noch vorstellen, dass die Angehörigen der verst. Mieterin das Abschleifen der beschädigten Stelle, also diesem einen Quadratmeter, übernehmen. Wenn überhaupt...

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Ja, sehe ich auch so. Abschleifen des Parketts gehört grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung bei Euch, die lehnt unangemessene Forderungen auch direkt ab.
Es ist ja nicht so, dass der Versicherte die Differenz zwischen Zahlung der Versicherung und "Hätt ich aber gern" vom Vermieter begleichen muss.
Unser Tischlermeister hat inklusive Lackieren und Abschleifen 20 Euro den qm genommen. So einen Zwanziger kann man dem VM ja mal in die Hand drücken, darüber zu streiten lohnt nicht.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Keinen Cent über die Versicherungsleistung hinaus.
Die Versicherung hat den Schaden anerkannt. Eine Haftpflichtversicherung leistet aktiv ( durch Zahlung )oder passiv ( durch Abwehr unbegründeter Ansprüche ), also mehr kann der VM nicht fordern. Die Mehrforderung gebt doch der Versicherung zur Regulierung (Ablehnung).

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"H.-J.Sp."

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