30% Mieterhöhung rechtens?

26. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Heine_M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
30% Mieterhöhung rechtens?

Hallo,
unsere Miete blieb fast 10 Jahre unverändert (zum Glück!). Nun soll sie um fast 30% steigen (27,8%) mit der Begründung: "Bankzinsen, Steuern, Versicherungen und andere kostenfaktoren". Meine Frage(n):
1. Gilt seit 2001 nicht max. 20% in 3 Jahren?
2. Ist eine Begründung notwendig und ist sie ok?
3. Falls Erhöhung nicht rechtens, müssen dann 20% überwiesen werden oder ist die Erhöhungsmittelung unwirksam?
4. Müssen in der Zeit nicht auch Instandsetzung durchgeführt werden (Haus ca. von 1900)?
Vielen Dank für die Antworten!
Heine
P.S.: Falls manche Fragen zu konkret sind, bitte kurzen Hinweis darauf.

Fragen zur Miete?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die aufgeführten Sachen sind ja eher in den Betriebskosten enthalten.
Sollen die erhöht werden oder die reine Nettomiete?

Einfach mal so 30% zu verlangen klappt nicht, würde dir aber empfehlen entweder zum Mieterverein oder zum Anwalt zu gehen.

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

1. Ja
2. Es muß dargelegt werden, daß die augenblickliche Miete unter der ortsüblichen liegt (Bezug auf Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen).
3. Unwirksam
4. Nein (hat mit Mieterhöhungen nichts zu tun).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich schließe mich den Antworten von hanibal2102 und morthigale an und möchte noch folgendes ergänzen:

Selbst eine der Höhe und der Form nach korrekte Mieterhöhungsforderungen wird erst dann wirksam, wenn der Mieter dieser Mieterhöhung zustimmt.

Wenn der Vermieter alles korrekt gemacht hat, dann kann er die Zustimmung einklagen.

Im konkreten Fall ist die Mieterhöhung allerdings offensichtlich unwirksam und daher kann der Mieter die Zustimmung verweigern.

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

daher kann der Mieter die Zustimmung verweigern.

Wozu nur das Aufsetzen eines milden Lächelns, vielleicht noch in Verbindung mit einem leichten Kopfschütteln, ausreicht.

Soll heißen, dem VM gegenüber brauchst Du überhaupt nicht zu reagieren.

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#6
 Von 
Kobes1977
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Begründung ist komisch.

Handelt es sich hier evtl. um eine öffentlich geförderte Sozialwohnung bei der die Kostenmiete gilt?
Das scheinen mir nämlich Gründe zu sein für die Erhöhung einer Kostenmiete.

Ist die Miete bisher eine Warmmiete (d.h. Nebenkosten sind Pauschal und werden nicht jährlich abgerechnet)?

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#7
 Von 
Heine_M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!!

Hier noch ein paar weitere Erklärungen:
Der Vertrag ist noch aus den 70ern und enthält keine Aussage über Betriebskosten. Es gab seit damals keine Änderungen außer der Miethöhe.
Meines Wissens handelt es sich nicht um eine öffentlich geförderte Sozialwohnung (woran erkennt man eine solche?).
Es handelt sich um die Kaltmiete. Die Wohnung hat Einzelöfen. Die zusätzlichen Nebenkosten bestehen praktisch nur aus Frisch- und Abwasserkosten.

Da werde ich wohl ein freundliches Lächeln aufsetzen und unseren Vermieter antworten.

Beste Grüße an alle!

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