Hallo,
unsere Miete blieb fast 10 Jahre unverändert (zum Glück!). Nun soll sie um fast 30% steigen (27,8%) mit der Begründung: "Bankzinsen, Steuern, Versicherungen und andere kostenfaktoren". Meine Frage(n):
1. Gilt seit 2001 nicht max. 20% in 3 Jahren?
2. Ist eine Begründung notwendig und ist sie ok?
3. Falls Erhöhung nicht rechtens, müssen dann 20% überwiesen werden oder ist die Erhöhungsmittelung unwirksam?
4. Müssen in der Zeit nicht auch Instandsetzung durchgeführt werden (Haus ca. von 1900)?
Vielen Dank für die Antworten!
Heine
P.S.: Falls manche Fragen zu konkret sind, bitte kurzen Hinweis darauf.
30% Mieterhöhung rechtens?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die aufgeführten Sachen sind ja eher in den Betriebskosten enthalten.
Sollen die erhöht werden oder die reine Nettomiete?
Einfach mal so 30% zu verlangen klappt nicht, würde dir aber empfehlen entweder zum Mieterverein oder zum Anwalt zu gehen.
--- editiert vom Admin
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1. Ja
2. Es muß dargelegt werden, daß die augenblickliche Miete unter der ortsüblichen liegt (Bezug auf Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen).
3. Unwirksam
4. Nein (hat mit Mieterhöhungen nichts zu tun).
Ich schließe mich den Antworten von hanibal2102 und morthigale an und möchte noch folgendes ergänzen:
Selbst eine der Höhe und der Form nach korrekte Mieterhöhungsforderungen wird erst dann wirksam, wenn der Mieter dieser Mieterhöhung zustimmt.
Wenn der Vermieter alles korrekt gemacht hat, dann kann er die Zustimmung einklagen.
Im konkreten Fall ist die Mieterhöhung allerdings offensichtlich unwirksam und daher kann der Mieter die Zustimmung verweigern.
daher kann der Mieter die Zustimmung verweigern.
Wozu nur das Aufsetzen eines milden Lächelns, vielleicht noch in Verbindung mit einem leichten Kopfschütteln, ausreicht.
Soll heißen, dem VM gegenüber brauchst Du überhaupt nicht zu reagieren.
Die Begründung ist komisch.
Handelt es sich hier evtl. um eine öffentlich geförderte Sozialwohnung bei der die Kostenmiete gilt?
Das scheinen mir nämlich Gründe zu sein für die Erhöhung einer Kostenmiete.
Ist die Miete bisher eine Warmmiete (d.h. Nebenkosten sind Pauschal und werden nicht jährlich abgerechnet)?
Vielen Dank für die schnellen Antworten!!
Hier noch ein paar weitere Erklärungen:
Der Vertrag ist noch aus den 70ern und enthält keine Aussage über Betriebskosten. Es gab seit damals keine Änderungen außer der Miethöhe.
Meines Wissens handelt es sich nicht um eine öffentlich geförderte Sozialwohnung (woran erkennt man eine solche?).
Es handelt sich um die Kaltmiete. Die Wohnung hat Einzelöfen. Die zusätzlichen Nebenkosten bestehen praktisch nur aus Frisch- und Abwasserkosten.
Da werde ich wohl ein freundliches Lächeln aufsetzen und unseren Vermieter antworten.
Beste Grüße an alle!
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