300€ Kaution für verbogene Heizungsabdeckung?

8. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alre
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
300€ Kaution für verbogene Heizungsabdeckung?

Wir haben als Wohngemeinschaft unser Mietverhältnis gekündigt. Beim Einzug haben wir ein Übernahmeprotokoll mit Mängeln erhalten, da die Wohnung in einem sehr schlechtem Zustand war. Bei der Übergabe war soweit alles in Ordnung, die Vermieterin und wir unterzeichneten ein Abnahmeprotokoll, indem die Mängel nochmals aufgelistet wurden und da nur noch stand, das wir den Spiegelschrank noch abbauen werden, was wir vergessen hatten. Sie sagte uns mündlich noch, das die Heizung verbogen ist, vermutlich vom draufstellen, und das wir das noch erledigen müssten. Als wir das tun wollten und den Schrank abbauten, waren zufällig Handwerker der Hausverwaltung in der Wohnung, die einen neuen Boden für die Nachmieterin verlegten. Die lachten über die Heizung, da es Kleinarbeit wäre und meinten, das sie das netterweise für uns schnell übernehmen würden. Wir hielten Rücksprache mit der Vermieterin, überreichten den Händewerken den letzten Schlüssel und fuhren nach Hause. Für uns war die Wohnung nun abgenommen.

Nach 4 Monaten und mehreren Nachfragen nach der Kaution bekamen wir nun einen Brief, das 300€ von der Kaution einbehalten wird, aufgrund der Heizung. Das können wir überhaupt nicht verstehen, da wir das ja auch selber repariert hätten und die Handwerker meinten das eine neue Abdeckung eh nur jeweils 20€ gekostet hätte. Die Abdeckung der Heizung war nur ein wenig verbogen.

Wie stehen wir rechtlich? Wir haben jederzeit Rücksprache mit der Vermieterin gehalten und wir sind uns auch sicher, das die Handwerker das unentgeltlich gemacht haben. Haben wir Chance das Geld zurückzubekommen? Ist da nicht eine detaillierte Rechnung der Vermieterin nötig, wieso die Reperatur so teuer gewesen war?

Vielen Dank für die Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4495 Beiträge, 536x hilfreich)

Was meint ihr, für wen die Handwerker in einem evtl. Gerichtsverfahren aussagen würden?

Habt ihr eine Kopie der Rechnung ? Wenn nicht, dann fordert die VM auf diese zur Verfügung zu stellen und seht nach, was da berechnet wurde.

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Alre):
Ist da nicht eine detaillierte Rechnung der Vermieterin nötig, wieso die Reperatur so teuer gewesen war?


Nö, denn es geht um den Schaden, nicht darum, ob dieser repariert wird.
Allerdings muss dargelegt werden, wie die 300€ zustande kommen.

Zitat (von Alre):
Nach 4 Monaten und mehreren Nachfragen nach der Kaution bekamen wir nun einen Brief, das 300€ von der Kaution einbehalten wird, aufgrund der Heizung.


Dann am besten noch 2 weitere Monate die Füße still halten und anschließend schriftlich, sowie nachweisbar auffordern die Kaution auszuzahlen.
Eine entsprechend korrekte Abrechnung muss durch den Vermieter innerhalb von sechs Monaten erfolgen, zumindest bei offensichtlichen Mängeln. Danach ist die Kaution auszuzahlen.
Der Vermieter darf nur einen realistischen Anteil für eine eventuelle Nebenkostennachzahlung einbehalten.

-- Editiert von car4000 am 08.10.2020 13:28

Signatur:

- car4000 -

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