3er WG - Mitbewohner zahlt Miete unvollständig

8. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
edien
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
3er WG - Mitbewohner zahlt Miete unvollständig

Hallo,

wir haben zu zweit eine WG gegründet (Wohnung neu bezogen, renoviert und ausgestattet: Waschmaschine, Spülmaschine etc.) und uns dann einen dritten Mitbewohner gesucht, der das kleinste Zimmer bezogen hat. Wir stehen alle drei als Hauptmieter im Mietvertrag.

Von anfang an hatten wir abgesprochen - also mündlich vereinbart - dass wir die Gesamtmiete durch Drei teilen und nicht nach Quadratmetern berechnen, weil wir zwei ja bereits viel Geld in Renovierung und Ausstattung gesteckt haben.

Nun kommen wir mit dem Dritten nicht mehr aus und wir wollen dass er geht. Er schaltet aber natürlich auf stur. Plötzlich will er jetzt auch seinen Anteil der Miete nach Quadratmetern berechnen und zahlt auch nur noch diesen (also weniger als vorher mündlich vereinbart - seine Aussage gegen unsere beiden)

Hinzukommt, dass sich noch immer einige Mängel in der Wohnung befinden, die schon vor Einzug bestanden (Kabelanschluss in seinem Zimmer geht nicht, Backofen funktioniert nicht, Heizung heizte anfangs nicht richtig und andere). Weil der Vermieter sich nicht rührt, pocht er auf Mietminderung (grundsätzlich ja richtig). Aber er hat im Internet irgendwelche Prozentsätze recherchiert und zieht diese jetzt auch von seiner Miete ab.

Wir haben uns jedoch beim Mietschutzverband Rat eingeholt, der besagt die volle Miete ersteinmal unter Vorbehalt auf Mietminderung zu zahlen und nach Beseitigung der Mängel mit dem Vermieter eine Minderung zu verhandeln. Dabei will er aber nicht mitspielen, sondern zieht wie gesagt jetzt schon irgendwelche recherchierten Beträge von seinem Mietanteil ab.

Da wir ja nach außen als eine "Gesellschaft" zusammen für die Miete verantwortlich sind, wird dem Vermieter nur interessieren, dass die Miete gezahlt wird - wie ist ihm sicherlich gleichgültig.

Nun meine Frage:
Da wir ja eine BGB-Innengesellschaft bilden und anfangs einen mündlichen Vertrag geschlossen haben, den er nun mit seiner unvollstänigen Mietzahlung nicht mehr erfüllt, können wir den nicht einfach abmahnen und fristlos kündigen?

Danke&Gruß
Edien

-- Editiert am 08.05.2011 11:33

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10 Antworten
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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Da wir ja eine BGB-Innengesellschaft bilden

Da der einzige Zweck dieser Gesellschaft das Mietverhältnis ist, könnt Ihr die nur durch Kündigung des Mietverhältnisses (mit der dort vorgegebenen Frist) kündigen.



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#3
 Von 
edien
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für schnellen Reaktionen!

@Sassy2
Im Vertrag steht dass in den Nebenkosten Kabelfernsehen inbegriffen ist. Da steht aber nicht wieviel Kabelanschlüsse in der Wohnung vorhanden sein sollten.

Ähnlich ist es bei der Küche. Der Vermieter stellt uns diese kostenlos zur Verfügung. Er vermietet diese uns nicht (und umgeht somit, dass er für eventuelle Reparaturen aufkommen muss).

Vertraglich alles etwas sehr schwammig. Kein Wunder, der Hausbesitzer ist selbst Rechtsanwalt.

@Moringhale
also zählt der zu Beginn "mündlich geschlossene Vertrag" in unserer BGB-Innengesellschaft nichts? Es muss doch einen Weg geben, diesen Typen aus unserer WG zu bekommen???

Danke&Gruß

Edien

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#5
 Von 
edien
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sassy2

es sind noch ein paar andere Mängel vorhanden... welche ist jetzt ersteinmal nebensächlich. Das ist es ja, wir sind ja auch der Meinung dass wir uns letztendlich selbst ein Bein stellen, wenn wir frühzeitig einfach so nicht die komplette Miete zahlen. Nur der versteht´s nicht! Und den seinen Anteil wollen wir auch nicht vorstrecken! So ist es sicherlich heikel - ist uns bewusst...

Und wie oben geschrieben stehen wir alle drei als Hauptmieter im Mietvertrag mit dem Vermieter drinnen.

Was uns wichtig ist, wäre hier zu erfahren, ob wir den irgendwie aufgrund seiner Vernachlässigungen in der Mietzahlung vor die Tür setzen können - und nicht ob die Mietminderung berechtigt ist (falls, müsste dies dann ja auch anders geregelt werden als einfach den Anteil von der Miete abzuziehen)?! Muss doch irgendwie gehen??

Danke&Gruß
Edien

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
edien
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sassy2

wir haben es wie gesagt anfangs nur mündlich vereinbart und dann 2 Monate auch praktisch durchgezogen...

Das mit der Verweigerung unserer angeschafften Sachen war auch schon meine Idee, allerdings traue ich dem echt zu, dass er sich dann auch ne Waschmaschine zulegt und auf den Anschluss pocht. Ausserdem werden wir uns dann auch unseren Vereinbarungen untreu, dass wir alle das gleiche zahlen (also eher letztendlich etwas mehr), weil wir ihm die Benutzung des eigentlichen fast kompletten Hausrats erlauben...Wenn wir´s ihm nicht erlauben, worauf sollen wir uns dann noch berufen, dass wir alle das gleiche zahlen?

Danke&Gruß

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#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Ihr könnt nur den Mietvertrag kündigen, ihn nötigenfalls gerichtlich zwingen, der Kündigung zuzustimmen und anschließend mit dem VM einen neuen Mietvertrag abschließen.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Plötzlich will er jetzt auch seinen Anteil der Miete nach Quadratmetern berechnen und zahlt auch nur noch diesen

anschließend mit dem VM einen neuen Mietvertrag abschließen

Das ist doch eine interessante Kombination.
Erzähl mal, wie es ausgegangen ist.

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#10
 Von 
edien
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mir noch eingefallen ist:

Der Vermieter hat nur unseren ersten Mietvertrag vorliegen, als wir noch zu Zweit waren. Beide Exemplare (einer für uns, der andere für den Vermieter) des eigentlich jetzt gültigen Mietvertrags, wo wir alle Drei als Hauptmieter gelistet sind, liegen noch bei uns und wurden noch nicht von uns unterzeichnet.

(Hintergrund:
Als der Dritte eingezogen war, kam der Vermieter bei uns mit dem aktualisierten Vertrag vorbei. Allerdings waren wir nicht alle zu Hause (einer war im Urlaub). Er unterschrieb beide Exemplare und ließ sie bei uns, mit der Bitte ein Exemplar dann zu ihn zu schicken, sobald alle unterschrieben haben.)

Nun ist die Frage, ist der eigentlich aktuelle Mietvertrag, in welchem wir alle Drei als Hauptmieter gelistet sind, diesen aber noch nicht unterzeichnet haben und dieser auch nicht beim Vermieter vorliegt, wirksam? Immerhin führen wir dessen Inhalt bereits praktisch aus. Oder kann man den Dritten auf diesem Wege irgendwie los werden?

Danke & Gruß
Edien

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