Hallo,
ich habe eine Wohnung gekauft und würde diese gerne an meinen Neffen vermieten. Die Wohnung hat 40 m2 und ein Wohn- und Schlafzimmer.
Jetzt meine Frage: Ein Nachbar meinte, dass es vom Gesetz her nicht erlaubt sei, in einer so kleinen Wohnung zu viert zu leben. Stimmt das?
Darf ich als Vermieter nicht entscheiden wieviele Personen dort wohnhaft sein dürfen?
Danke für eure Antworten
lg
4 Personen in 1.5 Zimmer Wohnung erlaubt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Wenn da z.B. 2 Erwachsene mit 2 Babies sind, oder 4 calme Lilliputaner, warum soll es nicht gehen ?
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Danke euch drei für die Antworten, hat mich sehr weitergeholfen.
Besonderer Dank an Scalar12 für die Quellenangabe.
Schöne Woche euch ...
lg
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Volker7 hat in dem Sinne keinen Ratschlag gegeben, dass das Jugendamt informiert werden soll sondern nur auf die Gefahr hingewiesen, dass dies unter Umständen möglich sein könnte.
40qm - da haben meine Schwiegereltern ihre 4 Kinder groß gezogen. War aber in den 60igern, und da hatten alle noch nicht so hohe Ansprüche. Wir haben mit 3 Kindern 12 qm geteilt, ging wunderbar (naja, klar, ich hätte gerne ein Einzelzimmer gehabt, dass steht aber auf einem anderen Blatt. Hier bei uns gibt es noch alte Gartenstädte, d.h. Häuser mit qm um die 50 aber großem Garten, da wohnen viele Familien drinnen und ich glaube, das Jugendamt ist da noch nie auf die Idee gekommen, das ist zu klein.
Als Vermieter sollte man sich natürlich schon klar sein, dass 4 Personen auf 40 qm nicht lange wohnen bleiben werden.
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Warum sollen oder wollen die Leute nicht in größere Wohnung umziehen ?
Adäquate Wohnung ist doch staatlich gesicherter Grundbedarf.
Sind sie Ausländer die keinen Anspruch auf
Wohngeld o. ä. haben ?
Wohin dann mit diesen Leuten, wenn sie keine größere Wohnung leisten können ?
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Muß! muß! muß!
Wer? wer? wer zahlt ???
Es geht immer, wenn sein muss.
Als Student mußte ich zu dritt in einer
Kleinstwohnung wohnen. Umso mehr habe ich jetzt als Vermieter viel Verständnis für Mieter mit kleinen Portemonnaien.
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Wo kein Kläger da kein Richter - der Hinweis mit der angeblichen Überbelegung kam doch schon vom Nachbarn des Eigentümer-Onkels.
Vielleicht hat der nur Sorgen, dass die zwei Kinder ob der Enge zu laut werden.
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