4 Personen in 1.5 Zimmer Wohnung erlaubt?

22. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
4 Personen in 1.5 Zimmer Wohnung erlaubt?

Hallo,

ich habe eine Wohnung gekauft und würde diese gerne an meinen Neffen vermieten. Die Wohnung hat 40 m2 und ein Wohn- und Schlafzimmer.

Jetzt meine Frage: Ein Nachbar meinte, dass es vom Gesetz her nicht erlaubt sei, in einer so kleinen Wohnung zu viert zu leben. Stimmt das?

Darf ich als Vermieter nicht entscheiden wieviele Personen dort wohnhaft sein dürfen?

Danke für eure Antworten
lg

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37 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
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134x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn da z.B. 2 Erwachsene mit 2 Babies sind, oder 4 calme Lilliputaner, warum soll es nicht gehen ?

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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30x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Danke euch drei für die Antworten, hat mich sehr weitergeholfen.
Besonderer Dank an Scalar12 für die Quellenangabe.

Schöne Woche euch ...
lg

-----------------Thread-Ende----------------

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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19x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Volker7 hat in dem Sinne keinen Ratschlag gegeben, dass das Jugendamt informiert werden soll sondern nur auf die Gefahr hingewiesen, dass dies unter Umständen möglich sein könnte.

40qm - da haben meine Schwiegereltern ihre 4 Kinder groß gezogen. War aber in den 60igern, und da hatten alle noch nicht so hohe Ansprüche. Wir haben mit 3 Kindern 12 qm geteilt, ging wunderbar (naja, klar, ich hätte gerne ein Einzelzimmer gehabt, dass steht aber auf einem anderen Blatt. Hier bei uns gibt es noch alte Gartenstädte, d.h. Häuser mit qm um die 50 aber großem Garten, da wohnen viele Familien drinnen und ich glaube, das Jugendamt ist da noch nie auf die Idee gekommen, das ist zu klein.

Als Vermieter sollte man sich natürlich schon klar sein, dass 4 Personen auf 40 qm nicht lange wohnen bleiben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Warum sollen oder wollen die Leute nicht in größere Wohnung umziehen ?
Adäquate Wohnung ist doch staatlich gesicherter Grundbedarf.

Sind sie Ausländer die keinen Anspruch auf
Wohngeld o. ä. haben ?

Wohin dann mit diesen Leuten, wenn sie keine größere Wohnung leisten können ?

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#10
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

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4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 22x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#19
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#22
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Muß! muß! muß!
Wer? wer? wer zahlt ???


Es geht immer, wenn sein muss.

Als Student mußte ich zu dritt in einer
Kleinstwohnung wohnen. Umso mehr habe ich jetzt als Vermieter viel Verständnis für Mieter mit kleinen Portemonnaien.


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#23
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#27
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#28
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wo kein Kläger da kein Richter - der Hinweis mit der angeblichen Überbelegung kam doch schon vom Nachbarn des Eigentümer-Onkels.
Vielleicht hat der nur Sorgen, dass die zwei Kinder ob der Enge zu laut werden.

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#30
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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