4-er WG, zwei Personen ziehen aus, wie ist die Kündigungsfrist?

28. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
K_Groth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
4-er WG, zwei Personen ziehen aus, wie ist die Kündigungsfrist?

Guten Abend,

hier meine Situation:

Ich wohne in einer 4-er WG, es stehen alle 4 Personen in dem Mietvertrag (Mietvertrag sieht mehrere Personen als Gesamtschuldner an) - ferner hat der Vertrag keine Laufzeit und es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten - wobei bis zum dritten Werktag gekündigt werden muss.
Es wurde von einer Partei (welche ausziehen möchte) bereits mündlich angekündigt (etwa mitte Februar), dass sie ausziehen wird.
Jedoch ist diese Person nicht bereit die drei monatige Kündigungsfrist - und die damit verbundene Mietzahlung - zu akzeptieren, da sich nach Aushängen bereits neue Interessenten für das Zimmer gemeldet haben und diese von den bestehenden Mitbewohnern abgelehnt wurden.
Grund hier für war, dass die Interessenten männlich waren und die bestehenden Mitbewohner weibliche Mitbewohner bevorzugen.

Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort(en),
K. Groth

PS: Sollte dieser Text nicht allgemein genug sein, dass mögliche Anwälte nicht antworten dürfen, teilen sie mir dies bitte durch eine Antwort nach meinem Beitrag mit.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo K_Groth!
Bitte lies mal hier nach:
http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/vertrag/archiv/ratgdl0187.jsp

Wie auch immer ihr das für eure WG geregelt oder nicht geregelt habt, es ist wohl in diesem Fall eher als rechtsfreier Raum zu betrachten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Es können nur alle 4 Personen gemeinsam kündigen oder gar keine. Es muss demjenigen, der jetzt ausgezogen ist, klar sein ,dass er auch in Zukunft weiter für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haftet.

Ein Auszug eines einzelnen Mieters hat keine Auswirkung auf das Mietverhältnis. Da er gar nicht alleine kündigen kann, gibt es auch keine gesetzliche Kündigungsfrist oder ähnliches.

0x Hilfreiche Antwort

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