Guten Abend,
hier meine Situation:
Ich wohne in einer 4-er WG, es stehen alle 4 Personen in dem Mietvertrag (Mietvertrag sieht mehrere Personen als Gesamtschuldner an) - ferner hat der Vertrag keine Laufzeit und es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten - wobei bis zum dritten Werktag gekündigt werden muss.
Es wurde von einer Partei (welche ausziehen möchte) bereits mündlich angekündigt (etwa mitte Februar), dass sie ausziehen wird.
Jedoch ist diese Person nicht bereit die drei monatige Kündigungsfrist - und die damit verbundene Mietzahlung - zu akzeptieren, da sich nach Aushängen bereits neue Interessenten für das Zimmer gemeldet haben und diese von den bestehenden Mitbewohnern abgelehnt wurden.
Grund hier für war, dass die Interessenten männlich waren und die bestehenden Mitbewohner weibliche Mitbewohner bevorzugen.
Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort(en),
K. Groth
PS: Sollte dieser Text nicht allgemein genug sein, dass mögliche Anwälte nicht antworten dürfen, teilen sie mir dies bitte durch eine Antwort nach meinem Beitrag mit.
4-er WG, zwei Personen ziehen aus, wie ist die Kündigungsfrist?
28. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2004 | 00:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
4-er WG, zwei Personen ziehen aus, wie ist die Kündigungsfrist?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Februar 2004 | 15:22
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Hallo K_Groth!
Bitte lies mal hier nach:
http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/vertrag/archiv/ratgdl0187.jsp
Wie auch immer ihr das für eure WG geregelt oder nicht geregelt habt, es ist wohl in diesem Fall eher als rechtsfreier Raum zu betrachten.
#2
Antwort vom 29. Februar 2004 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Es können nur alle 4 Personen gemeinsam kündigen oder gar keine. Es muss demjenigen, der jetzt ausgezogen ist, klar sein ,dass er auch in Zukunft weiter für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haftet.
Ein Auszug eines einzelnen Mieters hat keine Auswirkung auf das Mietverhältnis. Da er gar nicht alleine kündigen kann, gibt es auch keine gesetzliche Kündigungsfrist oder ähnliches.
Und jetzt?
Schon
268.148
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten