5-Jahres-Vertrag frühzeitig kündigen wegen Eigenbedarf?

9. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
bigfish
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
5-Jahres-Vertrag frühzeitig kündigen wegen Eigenbedarf?

Hallo,

wir haben (leider unliebsamen) Personen, ein Haus vermietet.
Leider einen 5 Jahres- Vertrag und keine Möglichkeit dort rauszukommen, obwohl es Probleme mit Mietzahlungen und Kaution gibt.
Können wir denn wegen Eigenbedarf kündigen? Wir würden auch tatsächlich selbst dort einziehen.
Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte.

LG,

bigfish

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wann habt Ihr den Vertrag denn abgeschlossen?

Handelt es sich dabei um einen Zeitvertrag oder einen Vertrag mit Kündigungsausschluss?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bigfish
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Deine Antwort!
Mietbeginn war der 01.05.2005, seitdem wurde nicht eine Miete komplett gezahlt ( immer 100 Euro zu wenig)und die Kaution steht auch aus.
Der Mieter meinte, dass lt. Mietvertrag, ja die Kaution für Renovierungsarbeiten ist, und weil sie das Haus (Baujahr 1997) ja unrenoviert übernommen hätten,es nur Recht und Billig wäre, dann auch renoviert zu übergeben. Sie bezeichnen die Kaution als Sittenwiedrig.

Um welchen von beiden veträgen es sich nun genau handelt, kann ich leider grade nicht sagen, da mein Partner die Veträge gemacht hat. Wo liegt denn der Unterschied?

LG,

bf

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo bigfish,

ich würde da eher in Richtung fristloser Kündigung aufgrund von Verzug bei Zahlung der Monatsmiete.

Der geschilderte Grund für die Mietkürzung ist in meinen Augen an den Haaren herbeigezogen und nicht berechtigt - wahrscheinlich wurden dabei noch Formfehler begangen? Oder hatten Sie jemals die Chance oder eine Fristsetzung, um den Mangel zu beseitigen?

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

@Joku: meines Wissens nach geht das nur, wenn der Mieter mit insgesamt zwei Monatsmieten im Rückstand ist oder wenn die Kaution nicht im vereinbarten Zeitraum gezahlt wurde.

Es kommt also in der Tat auf den Wortlaut an. Eine Kaution ist aber in der Regel keine Renovierungspauschale, sondern hat den Sinn, dass der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses eventuelle Nebenkostennachforderungen oder vom Mieter verursachte Schäden daraus begleichen kann. Sittenwidrig ist eine Kaution wohl kaum.

Ich würde hier anwaltlichen Beistand suchen. Mit Sicherheit ist ein rechtzeitiges Beratungsgespräch allemal günstiger als die Kosten, die da noch auf euch zukommen können, wenn es zu einer Räumungsklage kommen sollte.

Solche Leute spekulieren auf die Gutmütigkeit der anderen. Das sollte man nicht zulassen.

Soweit ich weiß, sind Zeitmietverträge seit Sep 2001 nur noch dann zulässig, wenn der Vermieter im Anschluss an die vereinbarte Dauer den Wohnraum selbst nutzen möchte, während ein Kündigungsausschluss von bis zu 4 Jahren wohl in Ordnung ist. Aber da ich kein Jurist bin, würde ich hierzu unbedingt noch mal googeln, sobald der genaue Vertragswortlaut vorliegt.

Eine vermieterseitige Kündigung ist in jedem Fall schwer durchführbar. Schon allein deshalb würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

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