76 jährige Mieterin soll 36 Jahre alten Mietvertrag neu abschließen

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)
76 jährige Mieterin soll 36 Jahre alten Mietvertrag neu abschließen

Hallo,

nun brauche ich in einer Mietangelegenheit dringend Eure Hilfe.

Es geht um die Wohnung meiner Mutter. Sie wohnt seit dem 1.6.1968 in einer 3-Zimmer-Wohnung (Erdgeschoß) in einem 3-Parteien-Haus. Meine Mutter ist Ende 1987 verwitwet und bewohnt seitdem die Wohnung alleine. Die ursprüngliche Vermieterin ist kurz nach meinem Vater ebenfalls verstorben und das Haus hat eine der Töchtern geerbt. Der an die Wohnung grenzende Hof wurde immer als „zur Wohnung meiner Mutter gehörend“ bezeichnet und stand immer unserer Familie zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Dagegen hat nie jemand Einspruch erhoben. Im Mietvertrag ist dies explizit nicht erwähnt. Jedoch heißt es: Der (nicht die) Mieter hat den Hof zum Wäsche trocknen zu nutzen.

Nun ist es inzwischen bei den beiden anderen Wohnungen schon vor geraumer Zeit zum Mieterwechsel gekommen. Besonders eine Partei – wohnt jetzt seit 1993/94 dort – macht immer wieder Nutzungsrechte geltend – ohne meine Mutter zu fragen. Ich sollte noch erwähnen, dass wenn z.B. Wäsche direkt vor dem Küchenfenster aufgehängt wird (was diese Partei tut), man in dem Raum selbst bei sonnigem Tageslicht dann das Licht einschalten muss, da der große Balkon der 1. Etage sehr viel Licht schluckt. Wird im Hof gegrillt, bekommt man den Geruch tagelang nicht aus der Wohnung usw.

Nun erfolgt ein erneuter Mieterwechsel in der 1. Etage und die Mietpartei der 2. Etage hat offensichtlich gegenüber der Vermieterin „gehetzt“. Der neue Mieter (und wahrscheinlich auch sie selbst) soll künftig den Hof mitbenutzen dürfen und die Vermieterin will Anfang Dezember mit meiner Mutter sprechen und einen neuen Mietvertrag mit ihr vereinbaren.

Noch erwähnen möchte ich, dass meine Mutter seit 2001 todkrank ist und auch sehr oft ins Krankenhaus muss. Sie kann also keine Aufregung gebrauchen. Andererseits ist ein ungehinderter Zugang zum Hof auch sehr belastend, da man ungehindert in die Wohnung reinsehen kann – ist leider ein baulicher Mangel, man kann das Fenster nicht mit einer blickdichten Gardine verhängen (auch wegen dem Lichteinfall wie zuvor beschrieben).

Nach diesem langen Text, will ich meine Frage kurz halten: Ist es zulässig, dass man meiner Mutter einen neuen Mietvertrag mit dieser Änderung aufdrängt? Kann man dagegen vorgehen und wenn ja, wie?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Gruß Don Camillo


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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich verstehe nicht, warum die Vermieterin einen Vertrag ändern will, in dem die alleinige Nutzung des Hofes gar nicht erwähnt ist.

Die Vermieterin kann meiner Meinung nach den anderen Mietern die Nutzung des Hofs erlauben, da dieser nicht an Ihre Mutter vermietet ist.

Die Aufforderung, die Wäsche im Hof zu trocknen hat in diesem Zusammenhang wohl kaum eine Bedeutung.

Im Arbeitsrecht gibt es so etwas wie eine betriebliche Übung, ich glaube nicht, dass es etwas vergleichbares im Mietrecht gibt.

-- Editiert von hamburgerin01 am 08.11.2004 15:15:09

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#2
 Von 
Felimaus
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

deine Mutter ist nicht verpflichtet einen neuen Mitvertrag abzuschließen.
Würde wahrscheinlich auch keinen Vorteil bringen. (außer evtl. der Verkürzten Kündigungsfrist)


"Die Vermieterin kann meiner Meinung nach den anderen Mietern die Nutzung des Hofs erlauben, da dieser nicht an Ihre Mutter vermietet ist.
Die Aufforderung, die Wäsche im Hof zu trocknen hat in diesem Zusammenhang wohl kaum eine Bedeutung. "

Ich würde mich vom Mieterbund oder einem Anwalt beraten lassen, ob aus der jahrelangen Nutzung nicht ein Recht zur Alleinnutzung entstanden ist.

Ein Versuch ist es Wert!

(Dennoch ist es vertraglich nicht vereinbart)

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#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Natürlich muss deine Mutter keinem neuen
Vertrag zustimmen.
Auch wenn die Vermieter gewechselt haben.
Der Mietvertrag geht auf den neuen Eigentümer über.
Was die Nutzung des Hofes betrifft, so ist die
Formulierung "Der Mieter hat den Hof zum
Wäschetrocknen zu nutzen" nicht unbedingt so
zu verstehen, dass "Der Mieter ALLEIN" dies
darf.
Theoretisch könnte der Text doch auch bei den anderen Mietern stehen.
Wenn es so gemeint gewesen wäre, dass
deine Mutter allein den Hof nutzen darf, so
müsste dies auch so ausgedrückt sein.
( Z.B: Mitvermietet zur alleinigen Nutzung ist der Hof)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Alles klar. Vielen Dank.

Werde auf jeden Fall bei dem Gespräch dabei sein. Erst mal sehen, was die Vermieterin genau will. Dann werden wir mal beim Mieterbund nachhaken - falls erforderlich.

Gruß Don Camillo

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"Friede, Freude, Eierkuchen"

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