Bei einem von mir gewünschten vor ort Termin mit dem Umweltamt/Bauamt bzgl. Lärmbelästigung, wurde uns mitgeteilt dass das von uns gemietete Haus lediglich einen Eintrag der duldung als Geräteschuppen besitzt.
Da dies wohl grob fahrlässig ist möchte ich nun gerne wissen ob zivilrechtliche Schritte hier einen Sinn machen?
- die Räume waren schon immer extrem feucht, was uns recht merkwürdig für ein Wohnhaus erschien, was aber bei einem Geräteschuppen nicht verwunderlich wäre.
-Meine Freundinn leidet unter Asthma dass sich deutlich verschlechtert hat. Da unsere Vermieterin uns das Haus wissentlich illegal vermietet hat muss doch eine möglichkeit der Schadensersatzklage oder ähnliches existieren.
Immerhin könnte man dies doch als wissentliche Menschenwohl-gefährdung auslegen.
-Ausserdem haben wir Miete für ein Mietshaus und nicht für einen Geräteschuppen bezahlt.
-Des Weiteren verfügen die Räume des Geräteschuppens logischerweise nur über eine unzureichende Wärmedämmung da alleine die Nachtspeicheröfen im Jahr ca 3500 KWatt Strom verbrauchen und wir extrem hohe Stromkosten hatten.
-Selbst gekaufte Materialien um die Wärmedämmung in den Räumlichkeiten zu verbessern.
- letztendlich natürlich auch der Betrug an sich, also uns dieses Gebäude als tolles Wohnhaus zu präsentieren was letztendlich doch nur ein Geräteschuppen ist.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Liebe Grüsse Dennis
-- Editiert von go496287-48 am 01.02.2019 22:09
9 Jahre bewohntes Haus entpuppte sich als illegal, da lediglich eine Eintragung als geduldete Garten
1. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. Februar 2019 | 22:07
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
9 Jahre bewohntes Haus entpuppte sich als illegal, da lediglich eine Eintragung als geduldete Garten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2019 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120264 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitatletztendlich natürlich auch der Betrug an sich, also uns dieses Gebäude als tolles Wohnhaus zu präsentieren was letztendlich doch nur ein Geräteschuppen ist. :
Welcher Betrug?
Ein Geräteschuppen unterscheidet sich in Form, Größe, Material und Ausstattung signifikant von einem Haus.
Das seht man bei der Besichtigung, vor der Anmietung. Also dürfte hier "gemietet wie besehen" gelten.
ZitatDa unsere Vermieterin uns das Haus wissentlich illegal vermietet hat :
Nö. die Vermietung ist soweit legal.
Was ilegal war, das ist die Errichtung eines Wohnhauses ohne Genehmigung. Das ist aber erstmal nicht euer Problem, denn ihr habt einen gültigen Mietvertrag.
#2
Antwort vom 2. Februar 2019 | 00:23
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich glaube da hast du was falsch verstanden der Betrug ist das der Schuppen als Haus ausgebaut wurde und somit für uns nicht ersichtlich war dass es sich hier um einen Schuppen handelt.
Ich bin seit 20 Jahren Handwerker du kannst mir glauben dass ich einen Schuppen von einem Haus unterscheiden kann.
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