AG-Urteil. Mietaufhebungsvereinbarung / Nachmieterstellung

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mieter58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
AG-Urteil. Mietaufhebungsvereinbarung / Nachmieterstellung

Hallo Zusammen,

Kurze Fallschilderung:
Ein Mieter schließt einen Mietvertrag inkl. einer Mindestvertragslaufzeit (Kündigungsverzicht) mit dem Vermieter ab. Aufgrund eines Familienzuwachses möchte der Vermieter früher aus dem Mietvertrag entlassen werden. Daraufhin wird mit dem Vermieter mündlich eine Mietaufhebungsvereinbarung getroffen mit der Bedingung, dass ein potentieller Nachmieter gestellt wird. (vor Gericht unstrittig).

Der Vermieter erfüllt die Vereinbarung und stellt dem Vermieter mehrere Potentielle Nachmieter (inkl. Übermittlich der Unterlagen wie Selbstauskunft etc.) - (ebenfalls vor Gericht nachgewiesen und unstrittig).

Der Vermieter hat sich jedoch daraufhin bei den Mietinteressenten nicht gemeldet. Die Wohnungsabnahme fand jedoch unverzüglich statt. Der Vermieter hat jedoch auf die Zahlung von weiteren Mieten geklagt, da angeblich kein Nachmieter gefunden wurde. Das Gericht hat dem Vermieter recht gegeben und den Fall wie Folgt begründet:
Da der Vermieter keine Mietinteressenten explizit abgewiesen hat sondern lediglich nicht kontaktiert hat, haben die Mieter keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag. Da es keine Kontaktaufnahme seitens VERmieter mit den pot. Mietinteressenten gegeben hat, kann das Gericht nicht daraus schließen, dass der VERmieter keinen Vertrag mit den Nachmietern zu schließen wünschte.

Es scheint doch ein großer Juristischer unterschied zwischen "Ablehnen" und "Ignorieren" geben. Jedenfalls kann ich der Logik des AG nicht folgen.
Es muss doch irgendwo noch der Grundsatz des Treu und Glauben gelten?

Ich wäre für Beispiel-Urteile oder Information, die den Unterschied zwischen "Ablehnen" und "Ignorieren" erklärt sehr dankbar.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Mieter58):
Aufgrund eines Familienzuwachses möchte der Vermieter früher aus dem Mietvertrag entlassen werden.

Wieso will der Vermieter wegen Familiennachwuchs aus dem Mietvertrag?

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denk in so einem Fall müsste man sehr sorgfältig schriftlich festlegen, wie das laufen soll.

Z.B. Mietvertrag wird aufgehoben, wenn Mieter X Nachmieter mit mind. X.XXX EUR Nettoeinkommen, ohne Haustiere und einwandfreier Schufa vorgestellt hat.

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#3
 Von 
Mieter58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Mieter58):
Aufgrund eines Familienzuwachses möchte der Vermieter früher aus dem Mietvertrag entlassen werden.

Wieso will der Vermieter wegen Familiennachwuchs aus dem Mietvertrag?


Natürlich war der Mieter gemeint. Schreibfehler. ;-)

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#4
 Von 
Mieter58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ich denk in so einem Fall müsste man sehr sorgfältig schriftlich festlegen, wie das laufen soll.

Z.B. Mietvertrag wird aufgehoben, wenn Mieter X Nachmieter mit mind. X.XXX EUR Nettoeinkommen, ohne Haustiere und einwandfreier Schufa vorgestellt hat.


Natürlich wäre es hilfreicher gewesen.
Jedoch war die Tatsache, dass die pot. Nachmieter die Voraussetzungen erfüllt haben und bereit gewesen wären, den Mietvertrag zu den Konditionen des Vormieters zu schließen vor Gericht unstrittig.

Es ging lediglich darum, dass der Vermieter diese nicht unbegründet abgelehnt hat sondern keinen Kontakt aufgenommen hat. Denn er hätte im Falle eine Ablehnung diese begründen müssen. Da er die aber erst garnicht kontaktiert hatte, fand keine Ablehnung statt.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke, dass einfach zu unkonkret abgesprochen wurde, wer was tun muss.
Wurde abgesprochen, in welchem Zeitraum der Vermieter sich beim potenziellen Nachmieter melden muss ?

Wenn der jetzt einfach keine Zeit hatte, was dann ?

Schriftlich gibt es halt den Mietvertrag

Würde ich jetzt unter Lebenserfahrung abhaken und fertig.....

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ich halte das Urteil des AG für sehr fragwürdig. Nach meiner Auffassung hatte der Vermieter sehr wohl die Pflicht, die Nachmieter zu kontaktieren und aus dem Umstand, dass er das nicht gemacht hat kann dann auch geschlossen werden, dass er die Nachmieter ablehnt.

Zitat:
Da der Vermieter keine Mietinteressenten explizit abgewiesen hat sondern lediglich nicht kontaktiert hat, haben die Mieter keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag.


Umgekehrt hätte ich das eher verstanden. Wenn der Vermieter potentielle Nachmieter abgewiesen hätte, dann könnte er noch argumentieren, dass keiner der Kandidaten angemessen war.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Mieter58):
Daraufhin wird mit dem Vermieter mündlich eine Mietaufhebungsvereinbarung getroffen mit der Bedingung, dass ein potentieller Nachmieter gestellt wird. (vor Gericht unstrittig).

Vermutlich ist es genau das gar nicht das was in Mietaufhebungsvereinbarung steht? In der Regel muss der Nachmieter nämlich nicht nur vorgestellt werden...

Da wäre mal der Wortlaut interessant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich halte das Urteil des AG für sehr fragwürdig. Nach meiner Auffassung hatte der Vermieter sehr wohl die Pflicht, die Nachmieter zu kontaktieren und aus dem Umstand, dass er das nicht gemacht hat kann dann auch geschlossen werden, dass er die Nachmieter ablehnt.


Für fragwürdig halte ich vor allem die Vorstellung, ein Mieter könnte aus seinem Eigeninteresse heraus den Vermieter zu irgendwelchen Aktivitäten verpflichten.

Es gibt keine logische Grundlage für die Schlussfolgerung von Untätigkeit auf Ablehnung. Schweigen hat keinen Erklärungswert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Für fragwürdig halte ich vor allem die Vorstellung, ein Mieter könnte aus seinem Eigeninteresse heraus den Vermieter zu irgendwelchen Aktivitäten verpflichten.


Der Vermieter hat sich selbst verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.

Zitat:
Es gibt keine logische Grundlage für die Schlussfolgerung von Untätigkeit auf Ablehnung. Schweigen hat keinen Erklärungswert.


Schweigen ist normalerweise keine Zustimmung. Schweigen kann aber durchaus als Ablehnung gewertet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Für fragwürdig halte ich vor allem die Vorstellung, ein Mieter könnte aus seinem Eigeninteresse heraus den Vermieter zu irgendwelchen Aktivitäten verpflichten.


Der Vermieter hat sich selbst verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.

Zitat:
Es gibt keine logische Grundlage für die Schlussfolgerung von Untätigkeit auf Ablehnung. Schweigen hat keinen Erklärungswert.


Schweigen ist normalerweise keine Zustimmung. Schweigen kann aber durchaus als Ablehnung gewertet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Irgendwas fehlt bei der Geschichte.

Egal was mündlich - unstrittig - vereinbart wurde. Letztendlich hat der VM keine Entscheidung getroffen, weder positiv, noch negativ und statt DA MAL NACHZUHAKEN ... haben die Mieter einfach die Plörren gepackt und sind weiter gezogen. Pech inne Verlosung, sehe ich genauso wie das Gericht.

Und mal ehrlich ... warum hat der Nachmieter nicht mal Kontakt aufgenommen, wenn es die schwangeren Mieter schon nicht für nötig erachtet haben? Fragen über Fragen ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Mieter58):
Es muss doch irgendwo noch der Grundsatz des Treu und Glauben gelten?


Wo hats denn da was mit "Treu und Glauben" zu tun?

Sie haben lediglich Unterlagen geschickt und noch nicht mal nachgefragt, obs genehm wäre und grünes Licht erteilt wird ... nö ... sie haben beschlossen, das passt und gut ist die Kiste.

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