Ich haben meine AWG-Wohnung gekündigt. Welche Möglichkeit habe cih meine Anteile vor der Kündigungfrist von 2 Jahren zum ende des Geschäftsjahres zu bekommen. Kann ich die restlichen 3 Monatsmieten einbehalten? Und diese mit den Anteilen verrechnen lassen?
AWG-Anteile
26. Mai 2004
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Frage vom 26. Mai 2004 | 11:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
AWG-Anteile
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#1
Antwort vom 26. Mai 2004 | 12:03
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 272x hilfreich)
Nein, es handelt sich hier um zwei verschiedene Rechtskreise. Der eine ist das Mietrecht und das zweite das Genossenschaftsrecht.
Ganz abgesehen davon, daß es nach dem Genossenschaftsvertrag zur Fälligkeit der Rückzahlung der Anteile noch eines formellen Beschlusses des Vorstandes bedarf, der erst nach Ablauf der Kündigungsfrist gefaßt werden kann.
Wolfgang
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