Abfindungszahlung schleift

14. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Katja E.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindungszahlung schleift

Hallo,

ich bin letzten Monat aus meiner Mietwohnung ausgezogen, da ein Eigentümerwechsel stattfand und das Haus saniert wird. Der neue Eigentümer bot mir eine Abfindung in Höhe von ca. 3000 Euro an, alle seine Forderungen habe ich erfüllt. Die Überweisung des Betrages sicherte er mir zu, sobald ich die Übernahme der Wohnung mit dem früheren Vermieter rückstandsfrei vollzogen hätte. Der Termin hierfür war am 30. 05. 2002.
Nun möchte ich gern schriftlich eine Erinnerung schreiben, bzw. eine Mahnung, da ich den zuständigen Immobilienverwalter bereits über die Übernahme informiert habe. Dieser sagte einerseits, daß sich der neue Eigentümer von der Rückstandslosigkeit selbst vor Ort überzeugen möchte; einen anderen Mieter mit ähnlichen Ansprüchen vertröstete er auf zwei Wochen, da angeblich die Bank Ihr OK noch nicht gegeben hat und das notwendige Geld noch nicht vorhanden ist. Kann ich in dieser eher privaten Angelegenheit eine Frist setzen? Sollte, was ich nicht hoffe, irgendwann ein Anwalt nötig werden, möchte ich gern sichere schriftliche Korrespondenz führen, die mich später nicht benachteiligt. Leider kenne ich mich in juristischen Formulierungen nicht so aus. Es wäre schön, wenn mir jemand einen Tip geben könnte, wie ich die Zahlungserinnerung formulieren könnte.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich hoffe sehr, das Sie die Abfindung schrfitlich vereinbart haben. Als Frist für die Zahlung würde ich 14 Tage ansetzen.
Mein Tip im Hinblick auf das Schreiben, halten Sie es kurz und bündig und legen Sie sich nicht unnötig fest.

- Übernahme 30.05.02
- gem. Vereinbarung fordere ich hierneben den Abfindungsbetrag int Höhe von 3.000 €
-Als Frist für den Zahlungseingang habe ich mir den ... vorgemerkt (mit Kontoverbindung)
- Nach fruchtlosem Fristablauf, Konsquenzen androhen (RA, Gericht ...)

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Katja E.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde Ihre Hinweise berücksichtigen und hoffe, daß es auch ohne Gericht klappt.

Mit freundlichen Grüßen

( - editiert von Admin - )

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