Abfluss Küche verstopft - Kosten

27. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
VisionaryDream
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfluss Küche verstopft - Kosten

Hallo,

bei uns war der Abfluss in der Küche verstopft. Siphon haben wir auf Bitte der Hausverwaltung kontrolliert, war frei.

Die Hausverwaltung hat eine Firma beauftragt, die den Abfluss freigemacht hat und wir sollen nun die Kosten tragen. Das Verbindungsrohr von Spüle in die Wand war frei. Die Verstopfung saß zwischen unserem Rohr (eigene EBK), das in die Wand führt und dem Anschluss in der Wand vom Haus.

Kann die Hausverwaltung die Kosten einfach auf uns abwälzen? Vorher abgesprochen wurde nichts. Der Mitarbeiter von der Reinigungsfirma meinte, wir hätten nichts an der Verschmutzung ändern können. Das sind einfach 4 Jahre Fett usw., die sich mit der Zeit abgelagert haben. Außerdem soll die Rechnung wohl auf mich als Mieter ausgestellt werden, obwohl ich nicht beauftragt habe. Ist das in Ordnung?

Vielen Dank

-- Editiert von VisionaryDream am 28.06.2022 07:58

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Kurzantwort: Aus meiner Sicht ist die Rechnung nicht vom Mieter zu zahlen.

Langversion: Beauftragung erfolgte durch den Vermieter. Der kann die Kosten erfolgreich vom Mieter einfordern, wenn er dem Mieter ein Verschulden nachweisen kann. Das folgt aus § 538 BGB. Das gerne gebrauchte Argument "War doch in der Leitung der Wohnung" ist unbrauchbar, denn auch bei vertragsgemäßen Gebrauch kann es zu Verstopfungen kommen. Für ein Beweis des Mieterverschuldens wäre es notwendig, wenn in der Leitung Fremdgegenstände (Katzenstreu als Klassiger) gefunden worden wären.

Eine Umlage über eine Kleinreparaturenklausel ist übrigens auch generell ausgeschlossen, weil die Leitung selber nicht dem direkten Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt ist. Betonung liegt auf direkt.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
Das sind einfach 4 Jahre Fett
Schon nach vier Jahren soll ein Abflussrohr in der Küche bei ordnungsgemäßen Gebrauch verstopft sein? Sehr ungewöhnlich.

Zitat (von VisionaryDream):
Die Verstopfung saß zwischen unserem Rohr (eigene EBK), das in die Wand führt und dem Anschluss in der Wand vom Haus.
Das hört sich für mich eher nach falschem Anschluss an.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
Der Mitarbeiter von der Reinigungsfirma meinte, wir hätten nichts an der Verschmutzung ändern können. Das sind einfach 4 Jahre Fett usw., die sich mit der Zeit abgelagert haben.

Wenn sich in so kurzer Zeit dort Fett ansammelt, gab es wohl zu wenig Spülmittel bzg. wurde sehr sparsam mit heißem Wasser umgegangen.
Kann auch an einem falschen Anschluss ihrer Küche liegen.
Meine Tendenz, sie müssen für die Kosten aufkommen. Die Hausverwaltung war evtl. nur als Vermittler tätig um rasch Abhilfe zu schaffen.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Meine Tendenz, sie müssen für die Kosten aufkommen
Auf welche Rechtslage stützt sich diese Meinung? Dir ist schon klar, dass der Vermieter beweispflichtig für einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch ist? Bauchgefühl wird da nichts bringen. Unter anderem wäre vom Vermieter zu beweisen, dass bei Übergabe der Mietsache an den Mieter das Rohr absolut sauber war.

Zitat (von Loni12):
Die Hausverwaltung war evtl. nur als Vermittler tätig um rasch Abhilfe zu schaffen.
Willst du jetzt wirklich allen Ernstes den Mieter als Auftraggeber der Arbeiten darstellen? Absolut nichts deutet darauf hin.

Irgendwie scheint mir eine zielorientierte Argumenation vorzuliegen. Der Mieter muss zahlen, also suche ich (unpassende) Argumente dafür. Das ist nur nicht wirklich hilfreich.

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#5
 Von 
VisionaryDream
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bereits als wir vor 4 Jahren eingezogen sind, waren alle Abflüsse dicht (auch im Bad) und mussten extern freigemacht werden. Auch andere Parteien (z. T. Eigentümer) haben regelmäßig Probleme mit dem Abfluss. In unserer Spüle wird nur mit Sieb vor dem Abfluss gespült. Die Spülmaschine leitet das Wasser auf demselben Weg heraus. Aber wie schon beschrieben, war das Siphon frei.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
Außerdem soll die Rechnung wohl auf mich als Mieter ausgestellt werden,
Man kann doch erstmal abwarten, was und wann als evtl. Aufforderung zur Zahlung ins Haus flattert.
Zitat (von VisionaryDream):
und wir sollen nun die Kosten tragen.
Was denn nun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Irgendwie scheint mir eine zielorientierte Argumenation vorzuliegen. Der Mieter muss zahlen, also suche ich (unpassende) Argumente dafür. Das ist nur nicht wirklich hilfreich.

Überhaupt nicht, habe beim Mieter die Kosten übernommen, da war das nach 30 Jahren der Fall.
Wie die TE jetzt miteilt,

Zitat (von VisionaryDream):
Bereits als wir vor 4 Jahren eingezogen sind, waren alle Abflüsse dicht (auch im Bad) und mussten extern freigemacht werden. Auch andere Parteien (z. T. Eigentümer) haben regelmäßig Probleme mit dem Abfluss.

ist es natürlich Sache des Vermieters. Er wäre immer schön, wenn man so etwas gleich im ersten Post mitteilt.

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#8
 Von 
VisionaryDream
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Meinungen. Und tut mir Leid, wenn ich nicht alle Infos in meinen Originalbeitrag geschrieben habe. Nach und nach fällt einem immer mehr ein, was wichtig sein könnte :-/

Die Hausverwaltung hat beauftragt und der Reinigungsfirma nach der Reinigung mitgeteilt, dass sie die Rechnung an mich ausstellen sollen (weil Anschlussrohr innerhalb der Wohnung). Das werde ich aber nicht akzeptieren.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Meiner Vermieterin schriftlich mitteilen, dass ich die Kosten nicht übernehmen werde? Oder sollte ich mich direkt mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen? Ich meine mal gelesen zu haben, man solle als Mieter alles über den Vermieter kommunizieren und nicht über die Hausverwaltung.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Die meisten Fragesteller hier im Forum setzen Hausverwaltung mit Vermieter gleich. Wie ist das denn bei dir? Ist die Verwaltung für die mietrechtlichen Angelegenheiten zuständig? Bekommst du z.B. die Nebenkostenabrechnung direkt von der Hausverwaltung oder über den Vermieter?

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#10
 Von 
VisionaryDream
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich selbst habe normalerweise keinen direkten Kontakt zur Hausverwaltung. Die Nebenkostenabrechnung kommt direkt von meiner Vermieterin (sie selbst bekommt eine Übersicht mit allen Kosten von der Hausverwaltung und legt mögliche Kosten auf mich um). Ich hoffe, das ist verständlich erklärt.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
Ich selbst habe normalerweise keinen direkten Kontakt zur Hausverwaltung.
Ups, das ist jetzt weniger gut. Warum hast du dich mit diesem Problem an die Hausverwaltung gewendet? Ist diese als Ansprechpartner für solche Probleme genannt worden? Wie hat diese auf die Anfrage vom Mieter reagiert?

Hintergrund der Fragen: Wenn das wirklich eine pure Hausverwaltung ist, wundert es mich, dass die überhaupt reagiert haben. Eigentlich sind sie dann nämlich nicht dafür zuständig.

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#12
 Von 
VisionaryDream
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Warum hast du dich mit diesem Problem an die Hausverwaltung gewendet?
Hab ich nicht. Ich habe das Problem bei der Vermieterin adressiert und sie hat es weitergeleitet. Die Hausverwaltung hat dann den Rest organisiert. In diesem Fall hatte ich keinerlei direkten Kontakt. Ich bin nur aus allen Wolken gefallen, als ich den Anruf der Reinigungsfirma bekam, ich solle laut Hausverwaltung die Kosten übernehmen. Scheinbar wurde von der Hausverwaltung meine Handynummer weitergegeben. Mit mir etwas persönlich abgesprochen haben sie nie.

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#13
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
Die Verstopfung saß zwischen unserem Rohr (eigene EBK), das in die Wand führt und dem Anschluss in der Wand vom Haus.


Verstehe ich nicht.

War das verstopfte Rohr nun in der Wand oder auf der Wand und frei zugänglich?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
Ich habe das Problem bei der Vermieterin adressiert und sie hat es weitergeleitet. Die Hausverwaltung hat dann den Rest organisiert. In diesem Fall hatte ich keinerlei direkten Kontakt.
Ah, perfekt. Dann habe ich das falsch verstanden. Dann ist eindeutig die Vermieterin die Auftraggeberin. Eine Rechnung an dich kannst du damit ablehnen, weil du nicht der Auftraggeber warst.

Der Vermieterin würde ich möglichst freundlich mitteilen, dass du mit dem Vorgehen der Hausverwaltung nicht einverstanden bist. Ohne dein Einverständnis darf diese weder deine Handynummer weitergeben noch einer Handwerkerfirma sagen, du wärest Rechnungsempfänger. Das bist du nicht, sondern das ist der Auftraggeber. Das ist in aller, aller Regel die Vermieterin. Diese kann natürlich versuchen, von dir die Kosten ersetzt zu verlangen. Das ist aber wie unter #1 geschrieben in der Regel nicht möglich.

Ich empfehle aber dringend zu versuchen, dass Verhältnis mit der Vermieterin nicht zu vergiften. Versuche also nicht belehrend oder vorwurfsvoll rüberzukommen. Die Vermieterin hat bisher für den Mieter optimal reagiert. Es wäre blöd, wenn sie beim nächsten Mangel dann auf Durchzug stellt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
Ich bin nur aus allen Wolken gefallen, als ich den Anruf der Reinigungsfirma bekam, ich solle laut Hausverwaltung die Kosten übernehmen.
Irrelevant, was die Firma dir am Telefon sagt.

Bitte lass uns doch erst mal lesen, was in der Rechnung steht, die du irgendwann von irgendwem bekommst.
Dann kann weiteres Vorgehen überlegt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
VisionaryDream
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit der Vermieterin gesprochen und sie meinte, die Hausverwaltung sieht den verstopften Teil des Abflusses nicht als allgemeine Leitung, sondern als eine Leitung im Sondereigentum. Es fielen auch Begriffe wie WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Jetzt Frage ich mich, in wie weit die Info für mich relevant ist? Positiv: Sie will sich schlau machen und meldet sich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von VisionaryDream):
die Hausverwaltung sieht den verstopften Teil des Abflusses nicht als allgemeine Leitung, sondern als eine Leitung im Sondereigentum.


Damit könnte sie recht haben. Das ist aber nur wichtig für die Frage, ob die Vermieterin oder die Eigentümergemeinschaft die Rechnung bezahlen muss.

Ein Mieter muss nur bei Verschulden zahlen unabhängig davon, wo das Rohr genau verstopft war.

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