Hallo,
bei uns war der Abfluss in der Küche verstopft. Siphon haben wir auf Bitte der Hausverwaltung kontrolliert, war frei.
Die Hausverwaltung hat eine Firma beauftragt, die den Abfluss freigemacht hat und wir sollen nun die Kosten tragen. Das Verbindungsrohr von Spüle in die Wand war frei. Die Verstopfung saß zwischen unserem Rohr (eigene EBK), das in die Wand führt und dem Anschluss in der Wand vom Haus.
Kann die Hausverwaltung die Kosten einfach auf uns abwälzen? Vorher abgesprochen wurde nichts. Der Mitarbeiter von der Reinigungsfirma meinte, wir hätten nichts an der Verschmutzung ändern können. Das sind einfach 4 Jahre Fett usw., die sich mit der Zeit abgelagert haben. Außerdem soll die Rechnung wohl auf mich als Mieter ausgestellt werden, obwohl ich nicht beauftragt habe. Ist das in Ordnung?
Vielen Dank
-- Editiert von VisionaryDream am 28.06.2022 07:58
Abfluss Küche verstopft - Kosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kurzantwort: Aus meiner Sicht ist die Rechnung nicht vom Mieter zu zahlen.
Langversion: Beauftragung erfolgte durch den Vermieter. Der kann die Kosten erfolgreich vom Mieter einfordern, wenn er dem Mieter ein Verschulden nachweisen kann. Das folgt aus § 538 BGB. Das gerne gebrauchte Argument "War doch in der Leitung der Wohnung" ist unbrauchbar, denn auch bei vertragsgemäßen Gebrauch kann es zu Verstopfungen kommen. Für ein Beweis des Mieterverschuldens wäre es notwendig, wenn in der Leitung Fremdgegenstände (Katzenstreu als Klassiger) gefunden worden wären.
Eine Umlage über eine Kleinreparaturenklausel ist übrigens auch generell ausgeschlossen, weil die Leitung selber nicht dem direkten Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt ist. Betonung liegt auf direkt.
Schon nach vier Jahren soll ein Abflussrohr in der Küche bei ordnungsgemäßen Gebrauch verstopft sein? Sehr ungewöhnlich.ZitatDas sind einfach 4 Jahre Fett :
Das hört sich für mich eher nach falschem Anschluss an.ZitatDie Verstopfung saß zwischen unserem Rohr (eigene EBK), das in die Wand führt und dem Anschluss in der Wand vom Haus. :
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ZitatDer Mitarbeiter von der Reinigungsfirma meinte, wir hätten nichts an der Verschmutzung ändern können. Das sind einfach 4 Jahre Fett usw., die sich mit der Zeit abgelagert haben. :
Wenn sich in so kurzer Zeit dort Fett ansammelt, gab es wohl zu wenig Spülmittel bzg. wurde sehr sparsam mit heißem Wasser umgegangen.
Kann auch an einem falschen Anschluss ihrer Küche liegen.
Meine Tendenz, sie müssen für die Kosten aufkommen. Die Hausverwaltung war evtl. nur als Vermittler tätig um rasch Abhilfe zu schaffen.
Auf welche Rechtslage stützt sich diese Meinung? Dir ist schon klar, dass der Vermieter beweispflichtig für einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch ist? Bauchgefühl wird da nichts bringen. Unter anderem wäre vom Vermieter zu beweisen, dass bei Übergabe der Mietsache an den Mieter das Rohr absolut sauber war.ZitatMeine Tendenz, sie müssen für die Kosten aufkommen :
Willst du jetzt wirklich allen Ernstes den Mieter als Auftraggeber der Arbeiten darstellen? Absolut nichts deutet darauf hin.ZitatDie Hausverwaltung war evtl. nur als Vermittler tätig um rasch Abhilfe zu schaffen. :
Irgendwie scheint mir eine zielorientierte Argumenation vorzuliegen. Der Mieter muss zahlen, also suche ich (unpassende) Argumente dafür. Das ist nur nicht wirklich hilfreich.
Bereits als wir vor 4 Jahren eingezogen sind, waren alle Abflüsse dicht (auch im Bad) und mussten extern freigemacht werden. Auch andere Parteien (z. T. Eigentümer) haben regelmäßig Probleme mit dem Abfluss. In unserer Spüle wird nur mit Sieb vor dem Abfluss gespült. Die Spülmaschine leitet das Wasser auf demselben Weg heraus. Aber wie schon beschrieben, war das Siphon frei.
Man kann doch erstmal abwarten, was und wann als evtl. Aufforderung zur Zahlung ins Haus flattert.ZitatAußerdem soll die Rechnung wohl auf mich als Mieter ausgestellt werden, :
Was denn nun?Zitatund wir sollen nun die Kosten tragen. :
ZitatIrgendwie scheint mir eine zielorientierte Argumenation vorzuliegen. Der Mieter muss zahlen, also suche ich (unpassende) Argumente dafür. Das ist nur nicht wirklich hilfreich. :
Überhaupt nicht, habe beim Mieter die Kosten übernommen, da war das nach 30 Jahren der Fall.
Wie die TE jetzt miteilt,
ZitatBereits als wir vor 4 Jahren eingezogen sind, waren alle Abflüsse dicht (auch im Bad) und mussten extern freigemacht werden. Auch andere Parteien (z. T. Eigentümer) haben regelmäßig Probleme mit dem Abfluss. :
ist es natürlich Sache des Vermieters. Er wäre immer schön, wenn man so etwas gleich im ersten Post mitteilt.
Erstmal vielen Dank für die Meinungen. Und tut mir Leid, wenn ich nicht alle Infos in meinen Originalbeitrag geschrieben habe. Nach und nach fällt einem immer mehr ein, was wichtig sein könnte :-/
Die Hausverwaltung hat beauftragt und der Reinigungsfirma nach der Reinigung mitgeteilt, dass sie die Rechnung an mich ausstellen sollen (weil Anschlussrohr innerhalb der Wohnung). Das werde ich aber nicht akzeptieren.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Meiner Vermieterin schriftlich mitteilen, dass ich die Kosten nicht übernehmen werde? Oder sollte ich mich direkt mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen? Ich meine mal gelesen zu haben, man solle als Mieter alles über den Vermieter kommunizieren und nicht über die Hausverwaltung.
Die meisten Fragesteller hier im Forum setzen Hausverwaltung mit Vermieter gleich. Wie ist das denn bei dir? Ist die Verwaltung für die mietrechtlichen Angelegenheiten zuständig? Bekommst du z.B. die Nebenkostenabrechnung direkt von der Hausverwaltung oder über den Vermieter?
Ich selbst habe normalerweise keinen direkten Kontakt zur Hausverwaltung. Die Nebenkostenabrechnung kommt direkt von meiner Vermieterin (sie selbst bekommt eine Übersicht mit allen Kosten von der Hausverwaltung und legt mögliche Kosten auf mich um). Ich hoffe, das ist verständlich erklärt.
Ups, das ist jetzt weniger gut. Warum hast du dich mit diesem Problem an die Hausverwaltung gewendet? Ist diese als Ansprechpartner für solche Probleme genannt worden? Wie hat diese auf die Anfrage vom Mieter reagiert?ZitatIch selbst habe normalerweise keinen direkten Kontakt zur Hausverwaltung. :
Hintergrund der Fragen: Wenn das wirklich eine pure Hausverwaltung ist, wundert es mich, dass die überhaupt reagiert haben. Eigentlich sind sie dann nämlich nicht dafür zuständig.
Hab ich nicht. Ich habe das Problem bei der Vermieterin adressiert und sie hat es weitergeleitet. Die Hausverwaltung hat dann den Rest organisiert. In diesem Fall hatte ich keinerlei direkten Kontakt. Ich bin nur aus allen Wolken gefallen, als ich den Anruf der Reinigungsfirma bekam, ich solle laut Hausverwaltung die Kosten übernehmen. Scheinbar wurde von der Hausverwaltung meine Handynummer weitergegeben. Mit mir etwas persönlich abgesprochen haben sie nie.ZitatWarum hast du dich mit diesem Problem an die Hausverwaltung gewendet? :
ZitatDie Verstopfung saß zwischen unserem Rohr (eigene EBK), das in die Wand führt und dem Anschluss in der Wand vom Haus. :
Verstehe ich nicht.
War das verstopfte Rohr nun in der Wand oder auf der Wand und frei zugänglich?
Ah, perfekt. Dann habe ich das falsch verstanden. Dann ist eindeutig die Vermieterin die Auftraggeberin. Eine Rechnung an dich kannst du damit ablehnen, weil du nicht der Auftraggeber warst.ZitatIch habe das Problem bei der Vermieterin adressiert und sie hat es weitergeleitet. Die Hausverwaltung hat dann den Rest organisiert. In diesem Fall hatte ich keinerlei direkten Kontakt. :
Der Vermieterin würde ich möglichst freundlich mitteilen, dass du mit dem Vorgehen der Hausverwaltung nicht einverstanden bist. Ohne dein Einverständnis darf diese weder deine Handynummer weitergeben noch einer Handwerkerfirma sagen, du wärest Rechnungsempfänger. Das bist du nicht, sondern das ist der Auftraggeber. Das ist in aller, aller Regel die Vermieterin. Diese kann natürlich versuchen, von dir die Kosten ersetzt zu verlangen. Das ist aber wie unter #1 geschrieben in der Regel nicht möglich.
Ich empfehle aber dringend zu versuchen, dass Verhältnis mit der Vermieterin nicht zu vergiften. Versuche also nicht belehrend oder vorwurfsvoll rüberzukommen. Die Vermieterin hat bisher für den Mieter optimal reagiert. Es wäre blöd, wenn sie beim nächsten Mangel dann auf Durchzug stellt.
Irrelevant, was die Firma dir am Telefon sagt.ZitatIch bin nur aus allen Wolken gefallen, als ich den Anruf der Reinigungsfirma bekam, ich solle laut Hausverwaltung die Kosten übernehmen. :
Bitte lass uns doch erst mal lesen, was in der Rechnung steht, die du irgendwann von irgendwem bekommst.
Dann kann weiteres Vorgehen überlegt werden.
Ich habe mit der Vermieterin gesprochen und sie meinte, die Hausverwaltung sieht den verstopften Teil des Abflusses nicht als allgemeine Leitung, sondern als eine Leitung im Sondereigentum. Es fielen auch Begriffe wie WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Jetzt Frage ich mich, in wie weit die Info für mich relevant ist? Positiv: Sie will sich schlau machen und meldet sich.
Zitatdie Hausverwaltung sieht den verstopften Teil des Abflusses nicht als allgemeine Leitung, sondern als eine Leitung im Sondereigentum. :
Damit könnte sie recht haben. Das ist aber nur wichtig für die Frage, ob die Vermieterin oder die Eigentümergemeinschaft die Rechnung bezahlen muss.
Ein Mieter muss nur bei Verschulden zahlen unabhängig davon, wo das Rohr genau verstopft war.
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