Hallo zusammen,
ich habe seit dem Wochenende das Problem, dass bei der Spüle und im Bad das Waschbecken das Wasser sehr schlecht abläuft. Ich hatte auch schon selbst den Abfluss kontrolliert und alles gesäubert bzw. für das verstopfte Rohr viele Haushaltstipps ausprobiert und es ist immernoch verstopft. Am Montag riefen wir den Vermieter an und es wurde uns gesagt das wir die
Rohrreinigungsfirma kontaktieren sollen, die im Aushang im Flur steht. Das alles haben wir auch schriftlich per E-Mail und auch die Bestätigung das wir die Firma kontaktieren würden. Beim Anruf der Firma wurde uns schon erzählt das die Firma auf unserm Namen die Rechnung schreibt und nicht auf dem VM, da er schon öfters Probleme hatte mit unseren VM.
Auch die Aussage vom VM und der Rohrreinigunsfirma wenn das Problem vor dem Fallrohr ist, haftet der Mieter und nach dem Fallrohr der VM. Bloß lese ich von sowas nichts und hab eher laut 535 BGB gelesen das die VM haften dafür und nur der Mieter haftet für die Kosten wenn er nachweislich schuld daran wenn Gegenstände das Rohr verstopfen die da nicht hingehören. Haare und Verkalkungen uvm. muss der VM die Kosten übernehmen.
Sehe ich das richtig oder eher gesagt was sollte man noch in Erwägung bringen das man sich absichert falls dies dann doch übers Gericht geht. Da unserer VM gern solch Schritte geht möchte ich mich vorab schon ordentlich und gut vorbereitet fühlen. Ich würde auch falls sie garnicht reagiert den VM eine Frist von 1 Woche geben und falls er sich nicht meldet die Kosten auf Miete reduzieren.
Vielen Dank schon mal vorab.
Ronja
Abfluss verstopft Waschbecken&Küchenspüle
11. September 2023
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Frage vom 11. September 2023 | 21:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfluss verstopft Waschbecken&Küchenspüle
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. September 2023 | 21:27
Von
Status: Junior-Partner (5349 Beiträge, 658x hilfreich)
ZitatIch würde auch falls sie garnicht reagiert den VM eine Frist von 1 Woche geben und falls er sich nicht meldet die Kosten auf Miete reduzieren. :
Schriftlich zur Beseitigung der Mängel auffordern (Zugangsnachweis nicht vergessen), Frist setzen, mitteilen, dass nach Fristablauf Ersatzvornahme in die Wege geleitet wird. Diese Rechnung dann NICHT von der lfd. Miete abziehen, sondern den VM schriftlich zur Erstattung der Kosten auffordern, Rechnung in Kopie beilegen, ebenfalls unter Fristsetzung. DANN kannst du darüber nachdenken das mit der lfd. Miete zu verrechnen, ich würde das nie machen, sondern vor den Kadi ziehen. Grund dafür: Selbstschutz.
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