Hallo!
Letztens war ich seit langem mal wieder baden (Sonst nur duschen). Nachdem ich das Wasser abgelassen habe, stand mein Bad unter Wasser. Ich habe die Klappe an der Wannenverkleidung abgemacht und mir wurde gleich übel. Ich hatte da noch nie reingeschaut und es ist sonst beim Duschen nichts ausgelaufen. Das Abflussrohr ist offen über einem kleinen Gulli gesteckt und nicht mal festgemacht (hängt nur so darein). Aus diesem Gulli rat dann dann Wasser aus und ich konnte es nur noch etappenweise ablassen. Ich hatte es dem Vermieter gemeldet und dieser schickte mir auch Handwerker, welche aber nichts ohne große Geräte ausrichten konnten. Sie sagten, dass sie die Badewanne rausreißen müssen und danach noch Baumaschinen dafür brauchen um den Abfluss frei zu kriegen. Das ist nun ein paar Tage her und bis jetzt war keiner weiter bei mir und ich habe auch keine Meldung seitens des Vermieters erhalten. Nun meine Fragen dazu:
Darf man das überhaupt so installieren mit dem offenen Gulli?
Wenn sich mein Vermieter in den nächsten Tagen nicht meldet, kann ich dann, natürlich mit einer Fristsetzung, die Miete mindern??Wenn ja, um wieviel Prozent?? (Wenn möglich auch ein passendes Urteil)
Könnte es sein, dass der Vermieter mir die Kosten aufbrummen will? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich den Abfluss von oben öfters mit Reinigern behandelt hatte und auch immer ein Sieb reingelegt hatte zwecks Haaren.
Ich danke schonmal für eure Anworten.
Steffi
Abflussverstopfung Badewanne
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Mir ist in meiner alten Wohnung das Gleiche passiert. Die selbe Konstruktion, der gleiche Schaden. Die Reparatur war aber eher eine Kleinigkeit.
Die Vermieterin hat bei uns gezahlt, bei unseren Nachbarn über uns aber nicht, bei denen auch das Gleiche passiert ist. Wir wurden aufgefordert nicht darüber zu reden, dass sie bei uns gezahlt hat.
Auf jeden Fall könntest Du höchsten Kosten tragen müssen, wenn in Deinem Mietvertrag wirksam Kleinreparaturen auf Dich übertragen wurden. Bei einer aufwendigen Reparatur muss der Vermieter zahlen, da eine Verschulden nicht nachweisbar sein dürfte. Vor allem wenn man diese dämliche (anscheinend in Altbauten aber nicht unünbliche) Konstruktion nicht kennt.
Die Miete könntest Du sicher kürzen, ich würde aber noch etwas warten und mich mal telefonisch melden. Ggf. dem Vermieter auch mitteilen, dass Du Dich im Bekanntenkreis umgehört hast und in solchen Fällen nicht das ganze Bad auseinander gerissen werden musste.
Vieleicht beauftragt er noch einen anderen Handwerker.
Badewanne (defekter Abfluss)
AG Schöneberg, GE 1991, S. 527.
3 %
Badewanne (Fäkalienaustritt)
Austritt von Fäkalien aus WC und Badewanne wegen defekter Installation.
AG Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979, WM 1980, S. 128.
38 %
Badewanne (Hausordnung)
Die Einschränkung der Gebrauchsmöglichkeit der Badewanne durch eine neue Hausordnung auf wenige Stunden in der Woche (Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr und Samstag von 15.00 bis 22.00 Uhr) ist dem Fehlen einer Badewanne gleichzusetzen.
AG Helmstedt, Urteil vom 10.02.1987 - 3 C 672/86
, WM 1989, S. 564 = ZMR 1988, S. 67
(Minderung von 100 DM bei 448 DM Miete).
24 %
Badewanne (rauhe)
Unzumutbar aufgerauhte Badewanne.
AG Gronau, WM 1991, S. 262.
3 %
Badewanne (rauhe)
Unzumutbar aufgerauhte Badewanne, wenn nicht auszuschließen ist, daß der Mangel in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.
LG Stuttgart, Urteil vom 13.05.1987 - 13 S 347/86
, WM 1988, S. 108.
25,- DM
Badewanne (Unbenutzbarkeit)
AG Goslar, Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72
, WM 1974, S. 53.
20 %
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