Abgeblätteter Lack an Treppe: Schönheitsreparatur oder Schaden?

14. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
de50ae
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
Abgeblätteter Lack an Treppe: Schönheitsreparatur oder Schaden?

Hallo zusammen,

in einer Mietwohnung gibt es eine Treppe zur nächsten Etage. Am Treppengeländer unten (komplett aus Holz, lackiert) war so ein LED-Lichtstreifen aufgeklebt vom Mieter. Da sich dieser nach und nach abgelöst hat, wurde er entfernt, dabei ist auch der Lack vom Holz an den beklebten Stellen abgeblättert und weg.

Man hat also auf der Holzlatte an der Treppe (Breite ca. 3cm) über eine Länge von ca. 2 Metern Lackablösungen in der Breite von ca. 1cm.

Vermieter will, dass das neu gestrichen wird.
Wohnung wurde unrenoviert übernommen, entsprechend im Formularmietvertrag angekreuzt - es gibt keine Klausel für Schönheitsreparaturen.

Gilt das neu streichen als Schönheitsreparatur oder ist das ein Schaden, den der Mieter bei Auszug beseitigen muss?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

Das dürfte dann unter "Beschädigung der Mietsache" fallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9680 Beiträge, 4410x hilfreich)

Zitat (von de50ae):
Gilt das neu streichen als Schönheitsreparatur oder ist das ein Schaden, den der Mieter bei Auszug beseitigen muss?
Beides in diesem Fall wahrscheinlich nicht.

Per Gesetz ist der Vermieter für Renovierungen zuständig. Ohne gültige Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen, muss der Mieter auch keine durchführen. Also keine Schönheitsreparatur.

Es kann ein Schaden sein. Dazu müsste man wissen, wie alt dieser Lack dort war und was das genau für ein Lack ist. Aber bei Beschädigungen ist es für den Mieter häufig nicht sinnvoll, selber den Schaden zu beseitigen. Dazu hat er auch gar kein Recht. Der Vermieter hat das Recht zu entscheiden, wie und ob er den Schaden beseitigen möchte. Im Zweifel ist durch den Mieter ein Schadensersatz zu zahlen. Bei diesem Schadensersatz könnte ein Abzug Alt-für-Neu vorzunehmen sein. Wie hoch der ausfällt, wird vom Gesamtzustand der Wohnung, des Geländers und dem Alter der Lackierung abhängen.

Um mal ein Vergleich zu bringen: Wenn du an einem schrottreifen, verbeulten und verrosteten Auto einen Kratzer verursacht, dann ist weniger (oder sogar gar kein) Schadensersatz zu zahlen als bei einem fabrikneuen Auto. Dazwischen gibt es diverse Abstufungen.

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