Hallo,
für einen gemieteten Parkplatz (Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses) gibt es zwischen Vermieter und Mieter
einen "Garagen-Mietvertrag"......
Darf der Mieter dann ein Saisonauto oder ein abgemeldetes Auto darauf abstellen oder gibt es da Probleme?
Wie sieht es versicherungstechnisch aus:
1. Falls dem Auto was passiert durch andere
2. Falls anderen ein Schaden durch das Auto passiert
Abgemeldetes Auto in Tiefgarage abgestellt
27. Januar 2018
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Frage vom 27. Januar 2018 | 16:02
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 9x hilfreich)
Abgemeldetes Auto in Tiefgarage abgestellt
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#1
Antwort vom 27. Januar 2018 | 16:37
Von
Status: Unparteiischer (9907 Beiträge, 4487x hilfreich)
Steht im Garagenmietvertrag oder in der Hausordnung etwas darüber, ob abgestellte Autos angemeldet oder versichert sein müssen?
Unabhängig davon: Ist der Garagenmietvertrag mit einem Mietvertrag für Wohnraum gekoppelt oder ist der Garagenmietvertrag vollständig eigenständig? Die Unterscheidung wäre wichtig um festzustellen, ob der Vermieter den Garagenmietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Denn dann wäre es fast egal, was in der Hausordnung steht. Wenn der Vermieter den Garagenmietvertrag ohne Gründe kündigen kann, dann kann er dies einfach machen und somit die Diskussion um die Anmeldung des Fahrzeugs umgehen.
#2
Antwort vom 27. Januar 2018 | 16:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
ZitatWie sieht es versicherungstechnisch aus: :
Kommt darauf an, was zu welchen Bedungugen versichert wurde.
Das vorgenannte erfährt man in der Regel durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung.
-- Editiert von Harry van Sell am 27.01.2018 16:56
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