Abkoplung von der gemeinschaftlichen Heizung

6. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624422-90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abkoplung von der gemeinschaftlichen Heizung

Guten Tag!

Ich bin alleiniger Besitzer eines Mehrfamilienhauses mit 7 Parteien. Eine der Wohnungen bewohne ich selber.
Es gibt momentan massiven Streit um die Wohnungstemperaturen der Mieter. Es wohnen fast ausschließlich Rentner in dem Haus. Ich bin 34 Jahre alt.
Ich habe in dem Haus einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen (4000 € hat der Spaß gekostet), mit dem Ziel Öl einzusparen. Im Zuge dessen wurden sehr viele Fehler der Heizung aufgedeckt. Diese lief auch bei Außentemperaturen von 15 Grad mit 75 Grad Vorlauftemperatur etc.
Bei Außentemperaturen von etwa 10 Grad läuft diese nun mit etwa 50 °C. Die Anlage verbraucht nun 20% weniger Öl, was bei den aktuellen Preisen wirklich eine Stange Geld ist. Ich erreiche in meiner Wohnung problemlos 22°C und mehr. Am liebsten würde ich die Temperatur noch weiter heruntersetzen.

Die Mieter beschweren sich beinahe täglich bei mir, dass die Heizungen "nicht richtig warm werden". Früher waren sie so heiß, dass man sich verbrennen konnte. Jetzt sind sie nur noch warm.
Ich habe mehrfach versucht zu erklären, dass dies der Energieeinsparung dient. Und angemerkt, dass die Raumtemperatur trotzdem bei 22°C in den Wohnungen ist. Die Mieter sind nicht bereit ihr Verhalten etwas anzupassen.
"Ich habe immer nur einen Heizkörper im Wohnzimmer angemacht und das hat gereicht, jetzt muss ich beide annmachen."
"Es ist nicht wichtig Energie zu sparen, nur das Öl muss billig sein."
"Ich entscheide wieviel Energie ich spare, sie brauchen mir das nicht vorzuschreiben, indem die Temperatur herabgesetzt wird."

Ich bin mittlerweile so unglaublich genervt, dass ich überlege mir 2 weitere Klimaanlage in die Wohnung zu bauen (2 habe ich bereits), mir einen Durchlauferhitzer einzubauen und mich komplett von der gemeinsamen Heizung abzukoppeln.
Also alle Heizkörper demontieren, so dass keine Möglichkeit besteht die Heizung zu benutzen.
Dann möchte ich keinerlei Nebenkosten der Heizung mehr bezahlen (auch nicht die 30% über Umlage der Fläche). Anschließend stelle ich die Heizung wieder auf 70°C und mir ist es dann vollkommen egal.

Mir ist klar, dass ich als Eigentümer selbstverständlich weiterhin alle Reparaturen der Heizung bezahlen muss.
Aber kann ich mich aus den Nebenkosten ausklingen?
In der Heizkostenverordnung heißt es, dass 30-50% der Kosten über die BEHEIZTE Fläche abgerechnet werden muss. Zählt meine Wohnung in diesem Fall nicht mehr zur beheizten Fläche?

Grüße

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37 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Zählt meine Wohnung in diesem Fall nicht mehr zur beheizten Fläche?

Nö, denn es handelt sich denknotwendigerweise nur um die von der jeweiligen Heizung beheizte Fläche.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Aber kann ich mich aus den Nebenkosten ausklingen?
Das klingt nicht gut und dürfte nicht möglich sein.
Wie schon häufig erwähnt, würde man trotzdem die Grundkosten (für m² der Wohnfläche) gem. HeizKV zu zahlen haben.
Zitat (von go624422-90):
auch nicht die 30% über Umlage der Fläche
Doch. Eben diese bleiben.

Dann eher ganz weg mit dem MFH-Klotz am müden Bein. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Ich bin mittlerweile so unglaublich genervt, dass ich überlege mir 2 weitere Klimaanlage in die Wohnung zu bauen (2 habe ich bereits), mir einen Durchlauferhitzer einzubauen und mich komplett von der gemeinsamen Heizung abzukoppeln.

Evtl. wird dann die Wohnung als Leerstand bezeichnet, d.h. Sie zahlen alle Kosten des Leerstands.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Evtl. wird dann die Wohnung als Leerstand bezeichnet

Eventuell wird die Wohnung auch als "KRAXELWUMM" bezeichnet ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4511 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Aber kann ich mich aus den Nebenkosten ausklingen?


Nein, zu den NK gehören auch u.a.a. Versicherung, Straßenreinigung etc. da bist du mit drin, egal was du machst. Wenn du das nur auf die Heizung beziehst, da stimme ich Harry zu.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go624422-90):
Zählt meine Wohnung in diesem Fall nicht mehr zur beheizten Fläche?


Nö, denn es handelt sich denknotwendigerweise nur um die von der jeweiligen Heizung beheizte Fläche.


Da die Heizung dann deine Wohnung nicht mehr bedient, bist du aus der Nummer raus.

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#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Aber kann ich mich aus den Nebenkosten ausklingen?
Nicht aus den Nebenkosten und auch nicht aus den Heizkosten.

Zitat (von go624422-90):
In der Heizkostenverordnung heißt es, dass 30-50% der Kosten über die BEHEIZTE Fläche abgerechnet werden muss. Zählt meine Wohnung in diesem Fall nicht mehr zur beheizten Fläche?
Nein. Sehr wohl aber zur beheizbaren Fläche im Sinne der 30% Grundkosten.

Zitat (von go624422-90):
Die Mieter sind nicht bereit ihr Verhalten etwas anzupassen.
Das ist ihr gutes Recht.
Dass jeder seinem (Heiz-)Verhalten entsprechend zu zahlen hat regelt ja bereits die HeizKV, in dem sie vorschreibt dass 50-70% (vorliegend wohl 70%) der Heizkosten verbrauchsabhängig umzulegen sind.
Appelle nach der Devise "Wer sich nicht am Energiesparen beteiligt, verhält sich unsolidarisch!" (zuvor: "Wer sich nicht impfen lässt, verhält sich unsolidarisch!") sind stets kontraproduktiv.

Zitat (von go624422-90):
Am liebsten würde ich die Temperatur noch weiter heruntersetzen.
In der selbst bewohnten Wohnung? Den steht allerdings nichts entgegen. Einfach Heizkörper niedriger drehen.

Zitat (von go624422-90):
Also alle Heizkörper demontieren, so dass keine Möglichkeit besteht die Heizung zu benutzen.
Dann möchte ich keinerlei Nebenkosten der Heizung mehr bezahlen (auch nicht die 30% über Umlage der Fläche)
Das kann man sogar machen. Heizkörper demontieren und die Fläche der selbst bewohnten Wohnung aus der Gesamtwohnfläche des Hauses heraus rechnen.
Nur sind dann die Heizkostenabrechnungen aller 7 Wohnungen effektiv falsch und damit von den Mietern angreifbar.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell wird die Wohnung auch als "KRAXELWUMM" bezeichnet .

Meinetwegen auch KRAXELWUMM, aber auf jeden Fall zahlt er die Heizkosten wie für Leerstand weiter. Vollständig ausklicken wird wohl nicht statthaft sein in diesem Fall.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4511 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Nein. Sehr wohl aber zur beheizbaren Fläche im Sinne der 30% Grundkosten.


Nein, wenn er keine Heizung mehr in der Wohnung hat, entfällt die Beteiligung an den Grundkosten, auch die NK der Heizung wie Strom oder Schornsteinfeger entfallen dann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nein, wenn er keine Heizung mehr in der Wohnung hat, entfällt die Beteiligung an den Grundkosten, auch die NK der Heizung wie Strom oder Schornsteinfeger entfallen dann.
Hier ist die Frage nach der diesbezüglichen Rechtsprechung angebracht, die ein solch triviales Verständnis des Begriffs der Grundkosten in der HeizkostenV bestätigt.
Das müsste was sehr Neues sein, das noch weitgehend unbekannt ist.

Tatsächlich verhält es sich wie folgt:
Schon manche Vermieter haben versucht, die Fläche leer stehender Wohnungen aus der für die Grundkosten relevanten Gesamtwohnfläche des Hauses herauszurechnen.
Um den Grundkostenanteil nur auf bewohnte Wohnungen umzulegen.
Aber diese Vorgehensweise trägt leider nicht.
Die Grundkosten der Heizung oder der Versorgung mit Warmwasser für leer stehende Wohnungen hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen.

https://www.ead-heizkostenabrechnung.de/faq/warum-muessen-fuer-leer-stehende-wohnungen-heizkosten-bezahlt-werden/

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Heizkostenabrechnung-Leerwohnungen-unbewohnte-Wohnungen-E2957.htm

Zitat (von go624422-90):
Aber kann ich mich aus den Nebenkosten ausklingen?
Man kann keine Wohnung aus den Grundkosten der Heizkosten "ausklinken".
Sei sie leer stehend oder sei sie (wie vorliegend geplant) anderweitig beheizt.
Das Demontieren der Heizkörper berührt dieses nicht, stellt allenfalls sicher dass nicht doch auch verbrauchsabhängige Kosten anfallen.

Bei fehlender Berücksichtigung einer Wohnung bei der Verteilung der Grundkosten der Heizkosten sind die Heizkostenabrechnungen aller Wohnungen des Gesamtobjekts falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Tatsächlich verhält es sich wie folgt:

User AR377 hat den Sachverhalt nicht verstanden ... Weder ist die Wohnung leerstehend noch unbewohnt, insofern sind die Ausführungen schlicht falsch.



Zitat (von AR377):
Hier ist die Frage nach der diesbezüglichen Rechtsprechung angebracht, die ein solch triviales Verständnis des Begriffs der Grundkosten in der HeizkostenV bestätigt.

Nein, eigentlich ist nur ein lesen und verstehen der HeizkostenV angebracht, dass sollte eigentlich auch keine Überforderung darstellen, denn es findet sich die Lösung in § 1 Abs. 3 HeizkostenV und § 7 HeizkostenV jeweils schon im ersten Satz ...


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4511 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Hier ist die Frage nach der diesbezüglichen Rechtsprechung angebracht, d


Für dich etwas einfacher formuliert:

Diese Wohnung, sämtlicher Heizmöglichkeiten durch die Zentralheizung beraubt, befindet sich dann nicht mehr in der Gemeinschaft der von der Zentralheizung beheizten Fläche, deswegen ist sie raus aus der Nummer.



-- Editiert von User am 7. Januar 2023 20:51

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Diese Wohnung, sämtlicher Heizmöglichkeiten durch die Zentralheizung beraubt, befindet sich dann nicht mehr in der Gemeinschaft der von der Zentralheizung beheizten Fläche, deswegen ist sie raus aus der Nummer.
Das war zuvor gemeint mit trivialem Verständnis des Begriffs der Grundkosten in der HeizkostenV.

Der Fragesteller kann es sich ja aussuchen welcher der diametral entgegen gesetzten Ansichten er folgen mag.
In beiden Fällen wird er mit den jeweiligen Folgen zurecht kommen müssen.
Er wird sich darauf verlassen können dass die Rechtsprechung die HeizKV richtig auszulegen weiss.
Dabei es der Rechtsprechung in Sachen Grundkosten der Heizkosten darauf gerade nicht ankommt:
Zitat (von Solan196):
Diese Wohnung, sämtlicher Heizmöglichkeiten durch die Zentralheizung beraubt


Zitat (von Harry van Sell):
Weder ist die Wohnung leerstehend noch unbewohnt
Umso mehr spricht dagegen dass keine Grundkosten anzurechnen wären, da solche sogar bei Leerstand der jeweiligen Wohnung angerechnet werden müssen.

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, eigentlich ist nur ein lesen und verstehen der HeizkostenV angebracht
Wenn nicht die Auslegung der HeizkostenV durch die Gerichte mit relevant wäre ...

-- Editiert von User am 7. Januar 2023 21:53

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Er wird sich darauf verlassen können dass die Rechtsprechung die HeizKV richtig auszulegen weiss.

Notfalls schenkt man den Gericht einen Duden mit Lesezeichen bei "N" wie Nutzer und geht in die nächste Instanz ...



Zitat (von AR377):
Umso mehr spricht dagegen dass keine Grundkosten anzurechnen wären, da solche sogar bei Leerstand der jeweiligen Wohnung angerechnet werden müssen.

Einfach mal versuchen, zu begreifen, dass Leerstand irrelevant ist?
Sondern nur relevant ist, ob die Wohnung an die Heizung angeschlossen ist.




-- Editiert von User am 7. Januar 2023 22:20

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#14
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sondern nur irrelevant ist, ob die Wohnung an die Heizung angeschlossen ist
Endlich, dem ist jetzt zu folgen. Absolut d'accord.
Es ist nichts als irrelevant, ob eine Wohnung an die Heizung gerade angeschlossen ist oder ob etwa die Heizkörper abmontiert wurden.
Grundkosten sind in beiden Fällen anzurechnen.

Sigmund F. lässt grüßen!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Grundkosten sind in beiden Fällen anzurechnen.


Natürlich nicht.

Zitat (von AR377):
Er wird sich darauf verlassen können dass die Rechtsprechung die HeizKV richtig auszulegen weiss.


Darauf darf er sich auch verlassen. Da die HeizKV in dieser Hinsicht ziemlich klar ist, wird das Gericht im Sinne des Vermieters entscheiden.

Den allermeisten Richtern traue ich jedenfalls zu, ausreichend Sprachverständnis zu haben um folgende Vorschrift richtig zu interpretieren:
§ 1 HeizkostenV
(1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten
1.
des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen,
2.
der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmelieferung, Warmwasserlieferung)
durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.


Damit wird sehr deutlich, dass Leerstand und Abkopplung von der Zentralheizung zwei sehr unterschiedliche Sachverhalte sind.

Warum man aber als Vermieter viel Geld für so eine Abkopplung ausgeben will, statt die Mieter einfach zu ignorieren, kann ich nicht so richtig nachvollziehen.

Tatsächlich sind mir solche Mieter auch bekannt. So kenne ich eine Beschwerde darüber, dass die Heizkörper im Hochsommer nicht warm werden. Grund dafür war die automatische Sommerabschaltung bei Außentemperaturen über 20°C. Der Mieter war es aus seiner vorhergehenden Wohnung gewohnt, dass er seine Wäsche auch im Sommer auf den Heizkörpern trocknen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Die Mieter beschweren sich beinahe täglich bei mir, dass die Heizungen "nicht richtig warm werden".


Bei solchen Mieter hilft regelmäßig ein Verweis auf die Gesetzeslage.

Du bist einfach nur Deiner gesetzlichen Pflicht nach § 3 EnSimiMaV nachgekommen und es sei verboten, die Heizungsanlage wieder in den alten Zustand zu versetzen. Die Mieter mögen sich daher bei der Regierung beschweren.

Zitat (von go624422-90):
Die Anlage verbraucht nun 20% weniger Öl


Ach Mist, die EnSimiMaV gilt nur für Gaszentraheizungen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ach Mist, die EnSimiMaV gilt nur für Gaszentraheizungen.

Hat der Vermieter nicht auch die gesetzlichen Pflicht der Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von hh):
Damit wird sehr deutlich, dass Leerstand und Abkopplung von der Zentralheizung zwei sehr unterschiedliche Sachverhalte sind.
Würde man dem folgen, so wäre Vermietern mit Leerstand zu empfehlen, künftig leerstehende Wohnungen nicht als "leerstehend" sondern als "abgekoppelt" zu bezeichnen (und für die Dauer der Abkopplung die Heizkörper zu demontieren).

Der Eindruck ist, dass das Wesen der "Abkopplung" Neuland ist und von der Gerichtsbarkeit noch nicht interpretiert ...

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von AR377):
so wäre Vermietern mit Leerstand zu empfehlen, künftig leerstehende Wohnungen nicht als "leerstehend" sondern als "abgekoppelt" zu bezeichnen (und für die Dauer der Abkopplung die Heizkörper zu demontieren).

Eine ziemlich dumme Empfehlung, aber ja, könnte man.
Und wenn der Vermieter noch dümmer ist, dann macht er das auch ...

Alle anderen fragen sich, ob die Kosten der Abkopplung den Vorteil der Ersparnis für die paar Tage / Wochen Leerstand aufwiegen würden.
Zumal Handwerker derzeit auch nicht gelangweilt rumsitzen und auf Abruf bereit stehen ...



Zitat (von AR377):
Der Eindruck ist, dass das Wesen der "Abkopplung" Neuland ist

Es ist kein "Tagesgeschäft".



Zitat (von AR377):
und von der Gerichtsbarkeit noch nicht interpretiert ...

Eigentlich ist nur offen, wann konkret eine Abkopplung vorliegt.
Müssen die Heizkörper demontiert werden?
Oder reicht es schon, den Strang der Wohnung per Trennung stillzulegen?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich ist nur offen, wann konkret eine Abkopplung vorliegt.
Nur?
Das ist wohl die entscheidende Frage, denn davon hängt ab wie groß der Aufwand sein wird, eine Abkopplung herzustellen ...

Um aber einen Bezug zum Fragesteller herzustellen:
Dieser betrachtet die Demontage der Heizkörper wohl als ausreichend für eine Abkopplung.
Mit dieser Ansicht wird er alleine dastehen, denn bei einer Abkopplung, die dem Namen gerecht wird muss wohl sichergestellt sein, dass nicht ohne erheblichen Aufwand die Abkopplung heimlich in den eigenen vier Wänden wieder rückgängig gemacht wird (etwa durch Wiederanbringen der Heizkörper)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4511 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Er wird sich darauf verlassen können dass die Rechtsprechung die HeizKV richtig auszulegen weiss.


Du willst es einfach nicht vestehen, aber dann ist ja wohl der Groschen doch noch gefallen



Zitat (von AR377):
Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich ist nur offen, wann konkret eine Abkopplung vorliegt.

Nur?
Das ist wohl die entscheidende Frage, denn davon hängt ab wie groß der Aufwand sein wird, eine Abkopplung herzustellen ...


Na zur Zeit liegt keine Abkopplung vor, der Eigentümer überlegt sich, ob er eine solche vornimmt, da es ihn stört die Heizkostenverschwender zu subentionieren.

Zitat (von AR377):
Dieser betrachtet die Demontage der Heizkörper wohl als ausreichend für eine Abkopplung.
Mit dieser Ansicht wird er alleine dastehen, denn bei einer Abkopplung, die dem Namen gerecht wird muss wohl sichergestellt sein, dass nicht ohne erheblichen Aufwand die Abkopplung heimlich in den eigenen vier Wänden wieder rückgängig gemacht wird (etwa durch Wiederanbringen der Heizkörper)


Missbrauch ist immer möglich, davor kann man niemanden zu 100 % schützen. Und muss man auch nicht, hierzu gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtung

Der Rückbau sollte möglich sein, ebenso wie der Wiederanschluss, natürlich ist das alles mit Kosten verbunden und da sollte sich der Eigentümer überlegen, ob das nicht eher eine Milchmädchenrechnung ist, da der neue Energieträger ja auch finanziert werden muss, soll heißen: Heizkosten oder Kosten der Wohnungserwärmung wird er haben, so oder so. Ob und wann sich eine Abkopplung dann auch tatsächlich amortisiert ist die Frage, die ich mir als Eigentümer stellen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Spannend, und mich persönlich würde es ja schon interessieren, wie ein Gericht in so einem Fall letztlich entscheiden würde.

Ich muss aber sagen, ich kann hier nicht erkennen, wie so eine 100%ige Abkopplung defacto passieren soll. Es ist ja schön und gut, wenn die Vermieterwohnung nicht mehr an die Zentralheizung angeschlossen ist und dann laut Heizkostenverordnung nicht mehr zu der Gemeinschaft der mit Wärme versorgten Wohnungen gehört - aber die Wohnung beheizen ist ja nicht alles, was so eine Zentralheizung macht.

Bei einem Haus mit 7 Wohnungen ist davon auszugehen, dass es ein Treppenhaus gibt, wahrscheinlich ein paar Keller-/Nebenräume, etc. Die werden ja in aller Regel auch über die Zentralheizung versorgt, oder gibt es im ganzen Haus nirgends außer in den Wohnungen Heizmöglichkeiten? Da der Vermieter auch Bewohner des Hauses ist, würde er diese Wärme ebenfalls nutzen. Und wenn er halt nur durchs Treppenhaus in seine Wohnung geht. Zusätzlich würde er durch Heizen der Mieter indirekt ebenfalls von der durch die Heizung produzierten Wärme profitieren (besonders, wenn die Mieter tendenziell mehr heizen). Und um genau solche "Ungerechtigkeiten" auszugleichen, gibt es doch die Vorgabe, dass mindestens 30% nach Fläche abgerechnet werden müssen, oder nicht?

Ich kann mir also irgendwie nicht vorstellen, dass ein Gericht entscheiden würde, dass der Vermieter sich überhaupt nicht mehr an irgendwelchen mit der Heizung verbundenen Kosten beteiligen müsste, nur weil er die Heizkörper in seiner Wohnung deinstalliert. Unnötig festlegen möchte ich mich da aber auch nicht ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4511 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
ch muss aber sagen, ich kann hier nicht erkennen, wie so eine 100%ige Abkopplung defacto passieren sol


Wo sollte da das Problem sein?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Ich kann mir also irgendwie nicht vorstellen, dass ein Gericht entscheiden würde, dass der Vermieter sich überhaupt nicht mehr an irgendwelchen mit der Heizung verbundenen Kosten beteiligen müsste, nur weil er die Heizkörper in seiner Wohnung deinstalliert.


Jedenfalls für den Fall, dass die Wohnung separat beheizt wird, sehe ich da gar kein Problem. Es ist auch kein völlig ungewöhnlicher Fall, dass Wohnungen separat und nicht aus der Zentralheizung beheizt werden. Selbstverständlich werden solche separat beheizten Wohnungen nicht in die Abrechnung für die Zentralheizung einbezogen.

Ein anderes Thema ist, dass ich das Vorgehen des Fragestellers für völlig unwirtschaftlich halte. Da könnte er wahrscheinlich besser dem Drängen der Mieter nachgeben, die Heizung wieder so einzustellen, wie es zuvor war.

Ich würde ihm allerdings empfehlen, das Generve der Mieter einfach auszuhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von hh):
Jedenfalls für den Fall, dass die Wohnung separat beheizt wird, sehe ich da gar kein Problem. Es ist auch kein völlig ungewöhnlicher Fall, dass Wohnungen separat und nicht aus der Zentralheizung beheizt werden. Selbstverständlich werden solche separat beheizten Wohnungen nicht in die Abrechnung für die Zentralheizung einbezogen.


Wie gesagt, ich habe von so einem Fall noch nie gehört und wirklich keine Ahnung von den rechtlichen Gegebenheiten - es erscheint mir nur sonderbar, dass das so einfach gehen soll. Und dass die entsprechende Wohnung dennoch von der Beheizung der Gebäudes als Gesamtheit durch die Zentralheizung profitiert spielt dabei wirklich keine Rolle? Was sollte dann Mieter davon abhalten, das ebenfalls so zu machen - wir bauen die Heizkörper ab (Rückbaupflicht besteht natürlich bei Auszug), heizen ab jetzt mit Heizlüftern, sind dadurch nicht mehr an die Zentralheizung angeschlossen und müssen uns auch an den verbrauchsunabhängigen Kosten nicht mehr beteiligen. Und irgendwann wäre da dann die Zentralheizung, alle 7 Wohnungen heizen anders, und niemand ist mehr für die trotzdem entstehenden Kosten (z.B. der Kellerheizung) zuständig.

Zitat (von hh):
Ein anderes Thema ist, dass ich das Vorgehen des Fragestellers für völlig unwirtschaftlich halte. Da könnte er wahrscheinlich besser dem Drängen der Mieter nachgeben, die Heizung wieder so einzustellen, wie es zuvor war.

Ich würde ihm allerdings empfehlen, das Generve der Mieter einfach auszuhalten.


Da stimme ich allerdings absolut zu. Ich würde bei dem Generve einfach auf Durchzug schalten... wenn das eh alles Rentner sind, erledigt sich das Problem ja in absehbarer Zeit von allein...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Wie gesagt, ich habe von so einem Fall noch nie gehört und wirklich keine Ahnung von den rechtlichen Gegebenheiten - es erscheint mir nur sonderbar, dass das so einfach gehen soll.


Mir sind jedenfalls Fälle bekannt, bei denen von vorneherein so eine Abkopplung vorlag. Mir sind auch Fälle bekannt, bei denen zwei völlig getrennte Heizkreise an die gleiche Heizungsanlage angeschlossen sind und dann zunächst eine Vorabaufteilung erfolgt. In solchen Fällen muss es für die Aufteilung aber einen Grund geben, z.B. Unterscheidung Gewerbe und Wohnungen.

Warum ein Fall, bei dem die Abkopplung nachträglich vorgenommen wird anders behandelt werden soll, leuchtet mir jedenfalls nicht ein.

Zitat (von Ino75):
Und dass die entsprechende Wohnung dennoch von der Beheizung der Gebäudes als Gesamtheit durch die Zentralheizung profitiert spielt dabei wirklich keine Rolle?


Es gibt ja auch Gebäude, in denen jede Wohnung eine Gasetagenheizung hat. Auch da gibt es Wärmetransmissionen durch die ungedämmten Wohnungstrennwende, ohne dass das bei den Heizkosten berücksichtigt werden würde.

Zitat (von Ino75):
Was sollte dann Mieter davon abhalten, das ebenfalls so zu machen


Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die der Genehmigung des Vermieters bedarf. Der Mieter hat keinen Anspruch auf so eine Genehmigung.

In Wohnungseigentümergemeinschaften darf das auch der einzelne Eigentümer nicht einfach machen, weil dann auch Gemeinschaftseigentum betroffen wäre.

Der Fragesteller dürfte aber einem seiner Mieter die Genehmigung erteilen, es genauso zu machen wie er selbst, da er offenbar Alleineigentümer des gesamten Gebäudes ist.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go624422-90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Ich hätte nicht gedacht, dass ich so eine Diskussion lostrete. Ich erkenne eine leichte Mehrheit zugunsten der Seite "es ist möglich".

Ich möchte noch ein paar Dinge erklären:
Natürlich möchte ich nicht aus den ganzen Nebenkostenabrechnung raus, sondern nur aus der Abrechnung der Heizung.
Die Investition hält sich in Grenzen. Ich habe etwa 6000€ für alles zusammen abgeschätzt.
Es gibt keinerlei Heizkörper außerhalb der Wohnungen. Weder im Keller (reine Lagerräume), noch im Treppenhaus.

Also ich möchte keine Grundsatzdiskussion und ein Offtopic losstoßen, aber ich sehe es sehr wohl so, dass solidarisch Energie gespart werden muss.
Das Mieter ihr Verhalten anpassen sollen bedeutet folgendes: 2 Heizkörper im Raum aufdrehen, anstatt nur ein Heizkörper. Nicht bei offenem Fenster heizen (eine alte Dame beschwert sich, dass es in ihrem Bad nicht mehr warm genug ist, weil sie das Fenster durchgehend "auf Kipp hat" und früher war die Heizung so heiß, dass es trotzdem warm genug war. Jetzt muss sie für 22 Grad ihr Fenster schließen.) Die Heizung aufgedreht lassen, wenn man ein paar Stunden nicht im Raum ist (damit es warm bleibt und nicht gewartet werden muss). Bisher waren die Leute einen "On-Off Betrieb" gewohnt.
Beim Thema Nachtabsenkung entscheidet der Hauseigentümer schon immer, dass Energie gespart wird. Da kann auch kein Mieter sagen "mir ist die Energie egal, ich will 22 Grad um 3 Uhr morgens im Wohnzimmer!"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4511 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Ich habe etwa 6000€ für alles zusammen abgeschätzt.


Könnte hinhausen, aber auch unrealistisch sein, kommt auf die Gegebenheiten vor Ort an, da solltest du dir ein Angebot von einem Heizungsbauer einholen.

Wenn du danach dann zB mit Infrarotheizungen heizen willst, dann solltest du von einem Elektriker prüfen lassen, ob das vorhandene Kabelwerk die Last auch aushält.

Die Frage für dich wird sein, wann die tatsächlichen Kosten sich amortisiert haben, und ob du überhaupt eine Entlastung bei den Heizkosten hast.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von go624422-90):
Die Investition hält sich in Grenzen. Ich habe etwa 6000€ für alles zusammen abgeschätzt.


Es geht ja nicht nur um die Investitionskosten, sondern auch um die Betriebskosten.

Zitat (von go624422-90):
dass ich überlege mir 2 weitere Klimaanlage in die Wohnung zu bauen (2 habe ich bereits), mir einen Durchlauferhitzer einzubauen


Man plant also mit Strom zu heizen. Dabei sollte man bedenken, dass das Heizen mit Strom derzeit 40ct/kWh kostet, das Heizen mit Gas jedoch nur 12ct/kWh und das Heizen mit Heizöl ähnlich teuer ist, wie das Heizen mit Gas. Als Vergleichswerte habe ich den Strom- und Gaspreisdeckel genommen. Man verdreifacht also locker sein Heizbetriebskosten.

Nachdem das Heizen mit Öl in den vergangenen Jahren vergleichsweise preiswert war, dürfte die Nebenkostenabrechnung 2022 eine Schockabrechnung werden. Hast Du schon den Nebenkostenabschlag auf Basis der aktuellen Heizölpreise erhöht, oder ist den Mieter gar nicht klar, was mit der Nebenkostenabrechnung 2022 auf sie zukommen wird. Erst wenn es im Portemonnaie richtig weh tut, dann zieht das auch eine Verhaltensänderung nach sich.

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
dass es ein Treppenhaus gibt, wahrscheinlich ein paar Keller-/Nebenräume, etc. Die werden ja in aller Regel auch über die Zentralheizung versorgt, oder gibt es im ganzen Haus nirgends außer in den Wohnungen Heizmöglichkeiten? Da der Vermieter auch Bewohner des Hauses ist, würde er diese Wärme ebenfalls nutzen.

Richtig, das sollte man berücksichtigen.



Zitat (von Ino75):
Zusätzlich würde er durch Heizen der Mieter indirekt ebenfalls von der durch die Heizung produzierten Wärme profitieren (besonders, wenn die Mieter tendenziell mehr heizen).

Das hingegen wäre irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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