Ablesen der Zählerstände bei Auszug?

8. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
Ablesen der Zählerstände bei Auszug?

Hallo,

ich bin letzten Monat aus meiner altern Wohnung ausgezogen.
Jetzt wollte ich meinen VM bitten, die Zählerstände der Heizung ablesen zu lassen, da dort schon ein neuer Mieter eingezogen ist und ich nicht für ihn mitbezahlen möchte.
Mein VM hat mir einen Brief geschrieben, in dem er schreibt, dass eine Zwischenablesung rechtlich unzulässig ist. Stimmt das? Oder hätte er bei Auszug die Stände ablesen lassen müssen?

Dann hab ich noch einen: Mein VM will mir die Kosten für das Füllen der Bohrlöcher in Rechnung stellen. Im Mietvertrag steht jedoch, dass er die anfallenden Schönheitsreparaturen bei Auszug durchführt.
Das muss ich nicht zahlen, oder??

Danke

Flo

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

66x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Also erstmal bin ich ein Mieter, wie mein Name vermuten lässt.

Da mein VM keine Wohnungsabnahme machen wollte, sondern ich den Schlüssel nur in den Briefkasten werfen sollte, wusste ich nicht, dass ich die zumachen soll, es war meine erste Wohnung. Hätte der VM eine Wohnungsabnahme gemacht, wie ich das wollte, hätte er mich ja mal freundlich darauf hinweisen können.



-- Editiert von anvil99 am 08.12.2008 09:44

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 216x hilfreich)

Lass dich hier nicht von VM kirre machen.

Bei einem Mangel muss der VM dir erst die Möglichkeit geben diesen selbst zu beheben. Tut er das nicht kann er von dir die Zahlung der durchgeführten Rep. nicht verlangen. Ergo: nicht zahlen.

Wie es sich bzgl. Zwischenablesung verhält bin ich mir nicht ganz so sicher. Aber evtl. wird sich hier noch jemand finden der dazu genaueres sagen kann.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#4
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber es ist doch eigentlich keine Zwischenablesung.
Ich bin ausgezogen, somit ist das doch eine Endablesung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Das mit der "rechtlich unzulässigen Zwischenablesung" ist natürlich Quark. Im Gegenteil: § 9b der Heizkostenverordnung sieht als Regelfall bei Nutzerwechsel eine Zwischenablesung vor. Alternativ können die Verbrauchswerte von Vor- und Nachmieter aber auch durch die sog. Gradtagzahlenmethode auseinandergerechnet werden, wenn die Zwischenablesung aus welchem Grund auch immer nicht möglich war.

Dass man keinen Schweizer Käse hinterlässt und Bohrlöcher verschließt, dürfte auch ohne Wohnungsabnahme klar sein.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn die Erfassung der Heizkosten über Verdungsterröhrchen erfolgt, dann kann es tatsächlich unzulässig sein, eine Zwischenablesung durchzuführen. Endablesungen sind übrigens nur die offiziellen Ablesungen, die einmal pro Jahr durchgeführt werden. Die Ablesung beim Mieterwechsel wird Zwischenablesung genannt.

Ich würde aber auch die Aufteilung nach der Gradtagszahlenmethode vorschlagen, da die dadurch entstehenden Ungenauigkeiten meistens geringer sind, als die Kosten der Zwischenablesung.

Bohrlöcher müssen beim Auszug übrigens nicht verschlossen werden, sofern man nicht gerade einen Schweizer Käse in den Wänden hinterlassen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Also wir haben halt ein paar Löcher gebohrt, aber Regale ankleben geht halt nicht :)

Eine Frage hab ich noch:

meine Kaninchen haben in einem Raum die Tapete angeknabbert.
Ich habe den VM schon vor 4 Wochen um einen Kostenvoranschlag für das Neu-Tapezieren gebeten, weil das meine Haftpflicht zahlt.
Der Bitte kommt er aber nicht nach. Stattdessen will er eine Eintrittserklärung für die Übernahme der Kosten von mir haben.
Ich hab ihn nochmal gebeten, einen Kostenvoranschlag zu erstellen, was kann ich machen, wenn er das trotzdem nicht macht?

-- Editiert von anvil99 am 08.12.2008 10:48

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Den will die Versicherung haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 216x hilfreich)

Teile deiner Versicherung mit sie soll sich bitte direkt mit dem VM in Verbindung setzen. Deinem VM gibst du die Kontaktdaten deiner Versicherung und die Schadennummer.

Somit hat sich die Sache dann erledigt. Wenn dein VM Ansprüche aus diesem Schaden hat dann soll er sich mit deiner Versicherung auseinandersetzen. Dafür ist ne Haftpflichtversicherung da.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#12
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ist ne gute Idee, so werd ich das machen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 216x hilfreich)

Bitte schön. :grins:

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 216x hilfreich)

@Veritas: Bitte nur an Diskussionen teilnehmen bei denen du auch entsprechende Kenntnisse hast.

Schon mal was davon gehört, dass man einen Haftpflichtschaden an seinen Versicherer abtritt? Vermutlich nicht.

Wenn der VM Kohle haben will wird ihm nichts anderes übrig bleiben. :grins:




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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert von Enduristi am 08.12.2008 16:16

-- Editiert von Enduristi am 08.12.2008 16:18

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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