Ablesung des Heizkostenverteilers

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
timsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablesung des Heizkostenverteilers

Hallo,
ich hoffe, dass ich mit diesem Problem hier überhaupt richtig bin -
in jedem Fall schonmal danke für evtl. Antworten.

Der Fall stellt sich folgendermassen dar:

Der Vermieter A beauftragt eine Firma B, bei seinen Mietern den
Heizkostenverteiler abzulesen.
Die Firma B hängt im Haus einen Zettel aus, auf dem zwei Termine
angegeben sind, zu denen sie die Ablesung vornehmen möchte.
Mieter C ist es leider zu beiden Terminen nicht möglich, im Hause
zu sein, da er berufstätig ist und die Termine zwischen 11.00 und
12.00 bzw. 12.00 und 13.00 Uhr angesetzt sind.
Die Firma B bietet denjenigen, die die von ihr angesetzten Termine
nicht wahrnehmen können, an, einen dritten Termin zu vereinbaren -
dieser wäre dann allerdings kostenpflichtig.

Zusammengefasst ergibt sich folgender Sachverhalt:

Die Firma B verlangt eine Gebühr dafür, dass Sie zu einem Zeitpunkt
erscheint, an dem ein berufstätiger Mieter überhaupt erst im Hause
sein kann.
Laut dem Vermieter A ist diese Geschäftspraxis durchaus gängig und
auch rechtens.

Muss Mieter C die Gebühr bezahlen, oder muss Firma B dem Mieter
einen Termin anbieten, an dem er auch Zeit hat, diesen wahrzunehmen?


Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus,
Tim

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. mir scheint, dass dieser zusatztermin dann auf einer privatvereinbarung zwischen mieter und ablesedienst hinausläuft und entsprechend auch zu vergüten sein wird.

der mieter hat ja durchaus die möglichkeit, a) doch einzurichten, persönlich da zu sein (zeitausgleich, urlaub) oder b) dritte zu bitten, die ablösung zu ermöglichen - das können freunde oder verwandte sein, oder auch einfach der nachbar von gegenüber. auch gängig praxis.



-- Editiert von blaubär49 am 03.01.2007 19:03:17

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#2
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

wo steht denn das ich verpflichtet bin als mieter das ich fremde leute oder den hausmeister den schlüssel gebe damit die heizung abgelesen werden kann! My Home is my Castel.Mal ganz davon abgesehen ist das eine Dienstleistungsfirma wenn die keine anderen Termine zum ablesen bieten kann , dann hat der ableser wohl den beruf verfehlt !

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#3
 Von 
njStryfe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mich ja viel mehr interessieren wuerde: Die hiesige Firma schreibt zum Beispiel, sie kommen am Donnerstag zwischen 12:45 und 13:30. Die Mieter muessen anwesend sein, wenn nicht wird der Verbrauch direkt "geschaetzt". Das finde ich schonmal sehr zweifelhaft.

Ausserdem nimmt sich die Firma heraus, dass "zeitliche Verzoegerungen" durchaus vorkommen koennen. Also soll man praktisch den ganzen Tag zuhause sein, falls der Techniker seine Route nicht schafft.

Das kann's ja wohl nicht sein.

-njStryfe-

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#4
 Von 
timsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.

Interessant wäre, ob es ein Urteil zu diesem Fall gibt.
Ich weiss, dass die Ableser es nicht bei einem Termin belassen
dürfen, sondern zumindest einen Alternativtermin anbieten
müssen - wenn dieser aber zur ungefähr gleichen Zeit angesetzt wird,
hilft das dem Mieter leider reichlich wenig.


-- Editiert von timsen am 04.01.2007 11:59:30

-- Editiert von timsen am 04.01.2007 12:00:51

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#5
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

hi zusammen,

wenn ich mich mal einmischen darf:


Ich weiss, dass die Ableser es nicht bei einem Termin belassen dürfen, sondern zumindest einen Alternativtermin anbieten
müssen - wenn dieser aber zur ungefähr gleichen Zeit angesetzt wird,
hilft das dem Mieter leider reichlich wenig.

Wo steht das?!?! Wäre sehr wichtig, da ich nur einen Termin habe an dem ich nicht kann, da ich in der Woche beruflich verreist bin. Im Haus kenne ich niemanden so gut, dass ich dem oder der den Schlüssel für eine Woche geben kann.

Danke!!

VG Sabine

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#6
 Von 
timsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sabine79:

"Die Praxis einer Wärmemessdienstfirma, für die jährliche Ablesung der
Heizkostenverteiler nur einen Sammeltermin anzubieten und die Kosten eines
eventuellen zweiten Ablesetermins direkt dem Mieter in Rechnung zu stellen,
ist unwirksam. Landgericht München I (12 O 7987/00 )"

Quelle: http://www.imobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/kosten/ratgdmbdl0226.jsp;jsessionid=E9DC76A95C7DF70EEAEEA0C04D2FA389.worker1

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#7
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

DANKE!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Grundsatzurteil: Heizungsableser müssen notfalls zwei Mal kommen

(LG München, Az.: 12 O 7987/OO)

Mietern und Wohnungseigentümern, die bei einem Sammeltermin zur Heizungsablesung nicht anwesend sein können, dürfen keine Zusatzkosten für einen zweiten Ablesetermin in Rechnung gestellt werden. Das hat das Landgericht München I in einem Grundsatzurteil entschieden. Nach Ansicht der 12. Zivilkammer ist es nötig und sachgerecht, im Abstand von mindestens 14 Tagen zwei Ablesetermine anzusetzen.

Die Nutzer seien zwar grundsätzlich verpflichtet, die Heizkostenablesung zu dulden. Eine Verletzung dieser Pflicht liege aber nur vor, wenn sie trotz rechtzeitiger Information schuldhaft an zwei Ableseterminen nicht zuhause waren. Insbesondere bestehe keine Verpflichtung, bei eigener Abwesenheit das Betreten der Räume für Dritte zu ermöglichen und dafür die Schlüssel an Nachbarn oder Hausmeister zu geben, betonten die Richter .


... aber von einem dritten termin steht auch dort nichts ..

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#9
 Von 
timsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, scheint wohl so, dass der Mieter in den
sauren Apfel beissen muss, wenn er vormittags
keine Zeit hat und auch kein Vertreter zur Stelle ist -
fair erscheint mir das trotzdem nicht.

-- Editiert von timsen am 05.01.2007 13:16:26

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#10
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Aber man sollte das auch mal aus Sicht der ablesenden Firma sehen. Wenn ich mit meiner Arbeit jeden Tag erst um 18 Uhr beginnen kann, da dann die Leute zu Hause sind, dann aber maximal bis 21 Uhr, denn dann wollen die ihre Ruhe haben, das funktioniert eben nicht. Wenn es solche Probleme macht, dann müssen die Leute eben das Geld investieren, die teureren Messgeräte mit Funkausstattung kaufen, dann ist es ausreichend wenn der Ableser nur bis zur Wohnungstür kommt, er braucht nicht mehr rein.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Petersilchen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tim,
bevor wir unsere Funkanlage bekamen (aufgrund dieser ständigen Ableseprobleme) ging es mir genuso.
Ich habe dann einfach einen Zettel an meine Tür gepappt.
Kurze Erklärung, Stand der Heizkostenverteiler notiert, Datum und Unterschrift.
Es gab keine Beanstandung, wurde so akzeptiert.
Ich hoffe, bei dir ist es noch nicht zu spät, sonst wären die Kosten zu bezahlen.
Herzlichen Gruß.

-----------------
"Petersilchen"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
timsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Chylla:
Sieh es mal so: Der Mieter zahlt Miete an den Vermieter, der Vermieter bezahlt die Ableser - dafür sollte die ablesende Firma auch Leistung erbringen (zumal diese laut eigener Aussage täglich bis 20.00 Uhr unterwegs ist).
Mir ist das Problem mit diesen Sammelterminen bekannt, natürlich kann der Ableser nicht für jede Mietpartei einen eigenen Termin anbieten; andererseits macht es keinen Sinn, den Alternativtermin ebenfalls auf den Vormittag zu legen, weil dies das Problem der arbeitenden Mieter nicht löst.

@Petersilchen:
Danke für den Vorschlag - diese Variante wurde auch erwogen, sie wurde aber nicht akzeptiert. Anscheinend muss sich der Ableser schon höchstselbst vom Zählerstand überzeugen.
Der Mieter wird die Gebühr (von ca. € 30,00) akzeptieren, und versuchen, sich nicht zu sehr zu ärgern.

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