Ablöse Küche "Mündlicher Vertrag"?

9. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nerozzzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablöse Küche "Mündlicher Vertrag"?

Hallo,

Ich habe eine Wohnung bekommen von einer Genossenschaft und auch schon Kaution (1500 €) und 136 € für die Lebens gemeinschaft für den Beitritt bezahlt. Schlüsselübergabetermin ist ende Juli.

Ich habe den Noch-Mietern gesagt dass ich die Küche übernehmen würde und danach nach dem Preid gefragt. Sie nannten 2000 € und da habe ich darauf gesagt : ,, Dass machen wir schon' (es war mir natürlich zu viel aber ich habe meinen Mund nicht aufgebracht). Ein paar wochen später war ich wieder dort zum ausmessen und da sind die 2000 € wieder gefallen da mein Vater nochmals nachgefragt hatte und ich habe wieder nichts dagegen gesagt obwohl mir dass nach wie vor zu viel war.

Nun gingen die Noch-Mieter davon aus dass alles passt. Was es natürlich meinerseits nicht tat. Meine Mutter rief bei denen nachträglich an und wollte verhandeln, die Noch-Mieter beharrten stur auf den 2000 €. Darauf habe ich sie am nächsten Tag angerufen und gesagt dass ich im Möbelhaus bin und wenn wir nicht verhandeln und einen Kompromiss finden kaufe ich mir eine neue Küche und sie müssen ihre mitnehmen.

Ein paar Tage danach wurde bei ihnen in der Wohnung verhandelt. Sie sagten 1700 € und sie gehen sicher nicht darunter, ich sagte 1400 €. Es kam keine Vereinbarung zustande. Wieder ein paar tage drauf bin ich ins Möbelhaus und fand eine Küche die mir gut gefällt und habe einen Termin ausgemacht zwecks Planung. Einen Tag darauf rief mich der Noch-Mieter an und fragte ob ich die Küche doch für 1400 € haben will. Ich sagte ihm am Abend dass ich sie nicht will da ich eine gefunden habe die mir gefällt.

Könnte ich nun mit Zivilrechtlichen folgen rechnen oder habe ich glück und dieser "mündliche vertrag" ist ungültig?

mfg Pal

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10 Antworten
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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Könnte ich nun mit Zivilrechtlichen folgen rechnen oder habe ich glück und dieser "mündliche vertrag" ist ungültig?



Der KV ist 100%ig nicht zustande gekommen.

Solange keine Einigung über den KP erfolgt ist: Kein KV.

Hat nichts mit Glück zu tun.

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#3
 Von 
Nerozzzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass hilft mir schon mal danke.

Aber sie sagen ich hatte anfangs zugesagt zu den 2000 € mit dem Satz : "dass machen wir schon"


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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber sie sagen ich hatte anfangs zugesagt zu den 2000 € mit dem Satz : "dass machen wir schon"

<hr size=1 noshade>


Das wäre zwar auch keine Annahme, aber selbst wenn:

§ 150 BGB
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Kein KV, keine Einigung über den KP.

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#5
 Von 
Nerozzzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut vielen dank dass beruhig mich schon mal

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#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> quote:Aber sie sagen ich hatte anfangs zugesagt zu den 2000 € mit dem Satz : "dass machen wir schon"

Das wäre zwar auch keine Annahme, aber selbst wenn:

§ 150 BGB
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Kein KV, keine Einigung über den KP.

von flawless am 09.06.2011 23:00 <hr size=1 noshade>


Richtig ist zweifellos, dass es ohne Einigung auf den Kaufpreis keinen Kaufvertrag geben kann.
Dass hier eine Annahme unter Bedingungen erfolgt sein sollte, ist dem Sachverhalt allerdings nicht zu entnehmen. Der Rückgriff auf § 150 BGB geht daher an der Sache vorbei.
Es wird letztlich darauf ankommen, wer was zu beweisen hat und beweisen kann.
"Preis 2000" und "machen wir" ist objektiv betrachtet ein Angebot und die Annahme des Angebots. Der Kaufverterag ist damit abgeschlossen.
Dem steht nicht entgegen, dass anschließend versucht wurde, den Kaufpreis neu zu verhandeln. Diese Nachverhandlungen sind mangels Einigung gescheitert. Es gibt also keine Änderung des bestehenden Kaufvertrags.

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> quote:Einen Tag darauf rief mich der Noch-Mieter an und fragte ob ich die Küche doch für 1400 € haben will.

Die "Noch-Mieter" gehen offenbar selbst davon aus, dass bisher kein wirksamer Vertrag zustande kam.

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von herrliche Zeiten am 10.06.2011 06:58 <hr size=1 noshade>



Ich rette das mal vor dem editieren.


rmhv

TE ist doch schon ausreichend verunsichert.

Schon daraus "Ein paar Tage danach wurde bei ihnen in der Wohnung verhandelt. Sie sagten 1700 € und sie gehen sicher nicht darunter, ich sagte 1400 €. Es kam keine Vereinbarung zustande." geht hervor, daß die VK selber nicht davon ausgegeangen sind, daß kein KV zustande gekommen ist.

quote:<hr size=1 noshade>"Preis 2000" und "machen wir" ist objektiv betrachtet ein Angebot und die Annahme des Angebots. <hr size=1 noshade>


Das hast du dir ausgedacht, "Das machen wir schon" ist etwas vollkommen anderes. Da bleibt eine Unsicherheit, das ist den VK auch völlig klar.

§ 150 BGB erfasst nicht nur "Bedingungen" sondern gerade auch -wie hier- wechselseitig abändernde Angebote. Die gelten als Ablehnung, verbunden mit neuem Antrag.

Die Auslegung kann ja nicht dazu führen, daß den Parteien ein KV "aufgezwungen" wird, den sie selbst gar nicht wollen.

Wegen der Beweisproblematik, da bin ich ganz bei dir, ist das alles sowieso ein rein theoretischer Streit.

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-- Editiert am 10.06.2011 08:22

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#9
 Von 
guest-12310.06.2011 09:28:45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Nerozzzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich bei euch, die mir geantwortet haben.

Daraus habe ich einiges entnehmen können.

Ich werde euch auf dem laufenden halten.

Mfg

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