Hallo!
wir haben nach langer Suche eine Wohnung gefunden, in der eine fast neue Einbauküche vorhanden ist. Die Vormieter verlangen keine Ablöse für die Küche. Gehört die Küche nun automatisch dem Vermieter oder dürften wir sie bei einem evtl. Auszug mitnehmen? Danke!
Ablöse Küche
Das würde ich mal den Vermieter fragen. Das kommt bestimmt gut.
Andre Frage: Bei meinem Einzug in meine Wohnung waren ein nagelneues WC, ein Waschbecken und eine Badewanne vorhanden - darüber stand nichts im Mietvertrag. Darf ich die dann beim Auszug ausbauen und mitnehmen?
Bitte nicht böse sein - aber die Antwort erübrigt sich wohl hier......
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Der Vormieter hat dir die Küche kostenlos überlassen? Persönlich?
Steht im Mietvertrag, dass sich in der Mietwohnung eine Küche befindet?
Ich denke mal, sie gehört dir. Was du vom Vormieter gegen Bezahlung oder kostenlos bekommen hast, ist deins.
Dies ist die Meinung eines Laien!
Wenn die Küche im Mietvertrag nicht aufgeführt ist und keine Inventarliste zum Mietvertrag gehört, gehört sie meiner Meinung nach Euch.
Vorsicht der VM kann bei Auszug aber dann natürlich auch verlangen, wenn der NM sie nicht übernimmt, daß du sie ausbaust, entsorgst.
Tipp: Sonst auf Nummersicher gehen und schriftliche kostenlose Abtretung vom Vormieter an dich, geben lassen.;)
feuerelfe
-- Editiert von feuerelfe am 30.07.2006 22:38:32
Der Tip von feuerelfe ist sehr gut.
Sorry! Hatte es so verstanden, dass die Küche vom Vermieter eingebaut war.
Nicht richtig gelesen!
keine Angst sunny, dass passiert mir auch schon mal.
Und jetzt?
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