Abmahnung, Ruhestörung

5. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung, Ruhestörung

Hallo,

gestern ereilte mich eine erste Abmahnung ("vorab per Mail") meiner Vermieter, in denen folgendes geschildert wurde:

- regelmäßige nächtliche Ruhestörung
- berufstätige Nachbarin von über mir könnte nicht schlafen
- Aufforderung, mein Verhalten sofort abzustellen

Darauf reagierte ich wie folgt:

- ich achte auf die Nachbarin
- stelle insbesondere Nachts den Bass aus

Heute die nächste Mail durch Vermieter:

- gestern erneut unerträgliche Ruhestörung
- von 23.10Uhr an
- Polizei wurde gerufen (hat aber offensichtlich keinen Grund gesehen, bei mir zu klingeln)
- anschließend wäre ab 24.15Uhr erneut Dröhnen zu hören gewesen
- Nachbarin plant Anzeige wegen Ruhestörung
- Vermieter drohnt zweite Mahnung mit Konsequenzen an

Hier nun eine (wirklich objektive) Schilderung:

Ich wohne im Altbau, höre jeden Schritt der Nachbarin über mir, gehe also davon aus, dass die Wohnung in der Tat sehr hellhörig ist. Dass ich abends den Bass bewusst herunterregle stimmt und die Musik läuft auch nur auf Zimmerlautstärke. Eine Party in meiner Wohnung hat diese Nachbarin noch nie erlebt. Insbesondere gestern habe ich in der zweiten "Ruhestörungsphase" an einer Hausarbeit geschrieben, da sollte man wirklich von einer geringen Lautstärke ausgehen können. Eine (absichtliche) Beschallung der Nachbarin findet nicht statt.

Meien Fragen:

1) Kann ohne Prüfung durch die Vermieter eine Abmahnung erfolgen, welche Konsequenzen hat?
2) Welche Konsequenzen wären zu erwarten?

3) Kann die nachbarin mich erfolgreich wegen Ruhestörung anzeigen?

Ich weiß, dass Ruhestörung sehr im Auge des Betrachters und insbesondere des Hörers liegt, habe aber versucht, die Situation ehrlich zu schildern!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn dem so ist wie Du schilderst, solltest Du die Abmahnung zurückweisen.
Hast Du noch keine Kopfhörer für Deine nächtliche Musik, zumal Du doch selbst bekundest, dass das Haus sehr hellhörig ist.

http://www.tchibo.de/stereo-kopfhoerer-p400047024.html;jsessionid=42AEC67DC472A03E278D5111EFB0C840-n2?dim1=An50

Gibt es aber noch billiger!

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Besseer wären Kopfhörer mit Funkübertragung. Habe mir gerade welche bestellt:
https://www.google.de/#q=sony+funkkopfh%C3%B6rer+mdr-rf+810+rk

Lohnt aber nur, wenn man weiterhin Interesse hat, dort zu wohnen.

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#3
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Abmahnung habe ich zurück gewiesen und das auch umfangreich begründet.

Kopfhörer habe ich und nutze die auch. Aber wenn man lange konzentriert arbeiten und lesen muss (Hausarbeit schreiben) sind Kopfhörer wie ein kleines "Gefängnis". Sound im Raum - und der kann durchaus leise sein - wirkt da viel freier und weniger vereinnahmend.

Nochmal zur Frage:

Viel mehr Bedenkem bereitet mir das Mögliche Vorgehen der Nachbarin mit Anzeige wegen Lärmbelästigung. Was muss ich da befürchten, was kann ich tun?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Besseer wären Kopfhörer mit Funkübertragung. Habe mir gerade welche bestellt:


Warte erst einmal bis sie da sind und du sie gehört hast! :schock:

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#5
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

AKG 530 Kopfhörer sitzen oft über meinen Ohren! Glaibt mir, ich verzichte nicht auf Kopfhörer, damit ich der Nachbarin "was gutes" tue!

Wie sieht aus?

quote:
3) Kann die nachbarin mich erfolgreich wegen Ruhestörung anzeigen?


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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Glaibt mir, ich verzichte nicht auf Kopfhörer, damit ich der Nachbarin "was gutes" tue!

Hä?

Wenn Du den Vorwurf der Ruhestörung zurückgewiesen hast, wäre es Sache des VM, seine Behauptungen auch nachzuweisen, auch, dass [color=red]Du[/color] der Störer bist. Kann er das?

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-- Editiert Pachlus am 05.12.2013 16:09

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#7
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, kann er nicht.

aber die Nachbarin könnte sich fälschlicherweise durch Bekannte bestätigen lassen, dass ich unzumutbar laut wäre. Im Regelfall wird man wohl in diesem Zusammenhang immer der Klägerin glauben, da Lärmbelästigung durch jüngere Leute ja ein vorbelastetes Thema ist.

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Was ich hier nicht verstehe:

quote:
Sound im Raum - und der kann durchaus leise sein - wirkt da viel freier und weniger vereinnahmend.
Wieso verweigerst du nicht einfach jegliche Vereinnahmung und schaltest den Sound AUS, wenn du arbeitest?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich suche hier mehr nach einer rechtlichen Einschätzung und wollte ungern eine Grundsatzdiskussion führen.

In erster Linie kommt es drauf an, dass ich Musik nur auf Zimmerlautstärke höre - besonders nach 22Uhr und das halte ich ein!

Auf welche Art ich nun Musik höre oder nicht, bleibt dann im Grunde mir überlassen, aber trotzdem eine kleine Erklärung: Ich arbeite mit philosophischen Texten, was oft langes und wiederholtes Lesen erfordert. Da gibt es Phasen, in denen ich vollständig ohne Musik arbeite und solche, in denen ich Musik brauche und dann entweder über Kopfhörer oder eben auch für mein Wohlbefinden über die Boxen in Raum. Wer (sehr) gute Boxen hat - und damit meine ich jetzt nicht das Verfügen über einen Subwoofer o.ä. - wird bestätigen können, dass diese selbst bei geringer Lautstärke einen erfüllenden Raumklang aufweisen. Hinreichend Stellung genommen? ;)

Und damit möchte ich noch einmal die Frage in den Raum stellen, was ich grundsätzlich bei Zimmerlautstärke, die aber scheinbar trotzdem bei der Nachbarin in Form von (wahrscheinlich leichten) Bässen zu hören ist, an rechtlichen Folgen zu befürchten habe und wie ich mich verhalten kann, ohne die Musik vollständig auszumachen.

Vielen Dank für Antworten direkt darauf :)

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
....was ich grundsätzlich bei Zimmerlautstärke, die aber scheinbar trotzdem bei der Nachbarin in Form von (wahrscheinlich leichten) Bässen zu hören ist, an rechtlichen Folgen zu befürchten habe


Maximal eine Kündigung

quote:
und wie ich mich verhalten kann, ohne die Musik vollständig auszumachen.


...noch leiser drehen oder über.. ach, das hatten wir ja schon erfolglos angeraten.
Oder Dich bei der Nachbarin einfinden und Dir den Geräuschpegel einmal selbst anhören.

:grins:



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#11
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Kündigung? Die dürfte doch aber in der Tat nur erfolgen können, wenn es sich um tatsächlich stattfindende und erhebliche Ruhestörung handelt.

Dann noch in eine etwas andere Richtung gefragt: Es handelt sich nun um ein wirklich hellhöriges Haus, ich höre ihre Schritte, sie hört meine Bässe.

Dass man aufeinander achtet (und mit das mit der Musik auch leichter fällt) ist in einer Hausgemeinschaft meines Erachtens selbstverständlich, schließt aber im vorliegenden Fall immer noch nicht aus, dass oben etwas zu hören ist.

Was beziehungsweise welches Ausmaß kann mir als musikhörenden Mensch wirklich

a) verboten werden
b) rechtlich Angehängt werden

und

c) in welcher Form ist eine Anzeige wegen Ruhestörung wahrscheinlich
d) welche Folgen wird eine erfolgreiche Ruhestörungsanzeige ungefähr haben, wenn die Sache wie vorangegangen beschrieben ist

Merci

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)
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#13
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, ich dachte das Forum wäre hier zur Beantwortung solcher Fragen da :-) Aber korrigiert mich, wenn ich falsch liege und sagt mir auch warum, dann weiß ich fürs nächste mal besser bescheid

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

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#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Kleiner Hinweis zur gerne erwähnten Zimmerlautstärke: Die gilt den ganzen Tag über (Manche denken, außerhalb der Ruhezeiten darf man die Mucke aufknallen), aber zu den Ruhezeiten sollte die Lautstärke geringer als normale Zimmerlautstärke sein, weil durch die fehlenden Tagesgeräusche von der Straße die Geräusche innerhalb der Häuser viel lauter zu vernehmen sind. Also könnte es sein, dass, schon auch aufgrund der Erwähnung der Hellhörigkeit, die normale Zimmerlautstärke bzw. das, was du dafür hältst, noch immer viel zu laut ist. Und ja, das kann, wenn es sich nicht ändert, irgendwann zu einer Kündigung führen.

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