Abmahnung / Widerspruch

5. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
kristin311
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung / Widerspruch

Hallo an die Community,

vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben :-)

Folgende Situation:
Ich wohne zur Miete und habe gestern eine Abmahnung von der Hausverwaltung erhalten. Grund dafür sind angebliche Ruhestörungen. Das stimmt so aber nicht, denn es handelt sich um Alltagsgeräusche. Ich möchte da auch gar nicht so sehr ins Detail gehen.
Mich interessiert, wie man auf so eine Abmahnung reagiert, wenn man widersprechen möchte. Muss das ein Anwalt übernehmen? Kann die Hausverwaltung eine 2. Abmahnung ausstellen, wenn man bei der 1. schon widersprochen hat? Nach der wievielten Abmahnung droht die Kündigung?

Fragen über Fragen :-(

Liebe Grüße
Kristin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Das stimmt so aber nicht, denn es handelt sich um Alltagsgeräusche.


Deswegen ist noch lange nicht ausgeschlossen, dass eine Ruhestörung vorliegt.

quote:
Muss das ein Anwalt übernehmen?


Nein.

quote:
Kann die Hausverwaltung eine 2. Abmahnung ausstellen, wenn man bei der 1. schon widersprochen hat?


Ja.

quote:
Nach der wievielten Abmahnung droht die Kündigung?


Je nach Schwere des 'Verstoßes' vielleicht schon nach der 1.






-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
kristin311
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist gerade das Ärgerliche an der ganzen Sache.
Es handelt sich um "Wassergeräusche" (Duschen, Wassherhahn - alles natürlich im Rahmen), Herunterlassen von Rolläden und Trittgeräusche (aufgrund mangelhafter bzw. nicht vorhandender Trittschalldämmung). Ich tue wirklich alles, um diese Geräusche einzuschränken, aber ganz vermeiden lassen sie sich leider nicht. Der Hausverwaltung ist mein Bemühen offensichtlich egal, die schicken ihre Standard-Schreiben und damit ist das für die anscheinend abgehakt. :-(

Aber es ist zumindest schon einmal gut zu wissen, dass man nicht zwingend auf Rechtsbeistand angewiesen ist. :-)

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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