Hallo,
in einem Stockwerk mit mehreren Mietparteien sind mehrere Mietparteien ab und zu zu den Ruhezeiten laut. Allerdings wird nur eine der Mietparteien aufgrund von Beschwerden der anderen Mietparteien mehrmals abgemahnt. Es drohen fristlose Kündigung und Räumungsklage.
Meine Frage: Welche Chancen hat eine solche Räumungklage, wenn der Vermieter
nur eine der lauten Mietparteien abmahnt? Würde so etwas vom Gericht als inkosequent angesehen und von daher eventuell zurückgewiesen werden oder muss man bei einer Räumungsklage alle Mietparteien unabhängig voneinander sehen?
Vielen Dank und viele Grüße, Jorg.
-- Editiert von Jorg am 05.12.2005 13:53:46
-- Editiert von Jorg am 05.12.2005 13:54:26
-- Editiert von Jorg am 05.12.2005 13:59:49
Abmahnung von nur einer der lauten Mietparteien?
5. Dezember 2005
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Frage vom 5. Dezember 2005 | 13:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung von nur einer der lauten Mietparteien?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2005 | 14:28
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 15x hilfreich)
"inkosequent " ist in so einem Fall völlig bedeutungslos. Frei nach dem Motto: "aber mein Nachbar hat doch auch geklaut ..."
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