Abmahnung durch Vermieter

14. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Muligbr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung durch Vermieter

Hallo Zusammen,
bei uns hat sich folgendes Szenario zugetragen.
Mein Partner und ich wurden von unserer Vermieterin abgemahnt, weil wir angeblich die Wohnung untervermietet haben. Dies ist jedoch absolut nicht der Fall und der Vorwurf an den Haaren herbei gezogen. Unsere Vermieterin hat und selbst oft genug in der Wohnung angetroffen, aber uns einfach nicht erkannt. Vermutlich aufgrund ihres hohen Alters. Uns wurde eine Frist gesetzt bis wann wir die Untervermietung zu kündigen haben und zudem daraufhin gewiesen, dass eine unerlaubte Untervermietung ein Sonderkündigungsrecht darstellt.
Darüberhinaus soll sich wohl im Keller unter uns ein Wasserschaden befinden, der aus unserer Wohnung kommt. Wir konnten aber weder im Keller noch in unserer Wohnung einen Schaden ausmachen. Dafür wurde uns ebenfalls eine Frist von einer Woche benannt, in der wir der Vermieterin Zutritt zu unserer Wohnung gewähren müssen. Wir sollten dafür 3 Termine vorschlagen. Nun wurden diese Termine alle von der Vermieterin nicht wahrgenommen, ohne jegliche Begründung. Wir nehmen ohnehin an, dass der vermeintliche Wasserschaden nur ein Vorwand war um die Wohnung zu sehen. So etwas hat sie des öfteren auch schonmal mit vorherigen Mietern abgezogen. Nun frage ich mich, wie wir jetzt am Besten weiter vorgehen sollten. Hat jemand Tipps oder Ratschläge?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Muligbr):
Mein Partner und ich wurden von unserer Vermieterin abgemahnt, weil wir angeblich die Wohnung untervermietet haben. Dies ist jedoch absolut nicht der Fall und der Vorwurf an den Haaren herbei gezogen.
Gibt es wirklich absolut keinen Grund dafür oder seid ihr nur der Meinung, dass wäre keine Unvermietung? Es könnte ja auch sein, dass ihr nur einen Teil der Wohnung jemandem anderen, der nicht im Mietvertrag steht, zum Gebrauch überlassen habt. Dann wäre es sinnvoll, die Situation hier darzustellen. Dann könnte man versuchen herauszufinden, ob es sich wirklich um eine illegale Gebrauchsüberlassung handelt oder nicht. Das sollte man natürlich vor einer Antwort an den Vermieter klären.

Zitat (von Muligbr):
Darüberhinaus soll sich wohl im Keller unter uns ein Wasserschaden befinden, der aus unserer Wohnung kommt. Wir konnten aber weder im Keller noch in unserer Wohnung einen Schaden ausmachen. Dafür wurde uns ebenfalls eine Frist von einer Woche benannt, in der wir der Vermieterin Zutritt zu unserer Wohnung gewähren müssen.
Soweit wäre das noch okay. Im Zweifel müsste die Vermieterin natürlich nachweisen, dass wirklich ein Wasserschaden vorliegt. Aber normalerweise lohnt sich in einer solchen Sache der Streit nicht.

Zitat (von Muligbr):
Wir sollten dafür 3 Termine vorschlagen.
Dazu gib es keine Verpflichtung. Wenn der Mieter nicht mag, muss erstmal die Vermieterin Termine vorschlagen. Erst wenn die Termine nicht passen, wären die Mieter am Zug. Aber okay, der Ruhe Willen kann der Mieter darauf natürlich mit Terminvorschlägen reagieren.

Zitat (von Muligbr):
Nun wurden diese Termine alle von der Vermieterin nicht wahrgenommen, ohne jegliche Begründung.
Okay, dann hat die Vermieterin entweder die Vorschläge nicht erhalten oder es ist offenbar doch nicht so dringend. Wie habt ihr der Vermieterin denn die Terminvorschläge übermittelt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muligbr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke erstmal für deine Rückmeldung.
Nein es gibt wirklich keinen Grund für die Untervermietung. Mein Partner und ich wohnen in einer kleinen Zwei-Zimmerwohnung und wir stehen auch beide im Mietvertrag.
Sie hat das vermutlich behauptet, weil sie uns einfach nicht mehr erkannt hat und uns sogar gefragt hat wer wir sind.
"Dazu gib es keine Verpflichtung. Wenn der Mieter nicht mag, muss erstmal die Vermieterin Termine vorschlagen. Erst wenn die Termine nicht passen, wären die Mieter am Zug. Aber okay, der Ruhe Willen kann der Mieter darauf natürlich mit Terminvorschlägen reagieren."
Ich habe vergessen zu erwähnen die Vermieterin hat uns nicht selbst angeschrieben sondern über einen Haus- und Grundbesitz Verein, in dem sie Mitglied ist. Das Schreiben hat daher ein Jurist aufgesetzt. Dieser hat uns folglich aufgefordert die Termine zu benennen.

„Okay, dann hat die Vermieterin entweder die Vorschläge nicht erhalten oder es ist offenbar doch nicht so dringend. Wie habt ihr der Vermieterin denn die Terminvorschläge übermittelt?"
Die Terminvorschläge haben wir postalisch per Einschreiben dem Verein vorgeschlagen und der Brief ist auch aufjedenfall frühzeitig zugegangen. Dafür haben wir den Rücksendungsschein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Dann lautet mein Vorschlag: Abheften und abwarten. Viel mehr könnt ihr nicht machen.

Ich empfehle jedoch, in Zukunft mit der Vermieterin selber zu kommunizieren, sofern ihr nicht von einem gesetzlich bestellten Betreuer etwas anderes hört. Dann seid ihr auf der sicheren Seite. Unabhängig davon wäre es in dieser Situation sinnvoll, in Zukunft alles Wichtige schriftlich festzuhalten. Ist wisst nicht, ob vielleicht in Zukunft ein Vermieterwechsel ansteht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Unabhängig davon wäre es in dieser Situation sinnvoll, in Zukunft alles Wichtige schriftlich festzuhalten.

Und immer schön mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Muligbr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch!
Was ist mit Mieterschutzbund einschalten? Wäre das jetzt schon ratsam?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wegen diesen Sachen macht das meiner Meinung nach keinen Sinn. Aber es kann schon sein, dass in Zukunft noch andere Probleme auftauchen. Falls die Vermieterin irgendwann stirbt oder einen gesetzlichen Betreuer bekommt, kann (nicht muss) es durchaus Schwierigkeiten geben. Da ein Mieterverein typischerweise auch eine Miet-Rechtschutzversicherung dabei hat, mag es sinnvoll sein, jetzt schon Mitglied zu werden. Die Versicherung zahlt nämlich nicht, wenn sie erst abgeschlossen wird, wenn das Problem schon da ist.

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