Abmahnung möglich/nötig?

23. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)
Abmahnung möglich/nötig?

Hallo,

ch habe ein Problem mit meinen Mietern.

Sie sammeln Müll - und das nicht unerheblich.

Im Vorbau lagern etwa 10 gelbe Säcke mit Müll aller möglichen Art. Ich kann nicht sagen, was da liegt, aber es stinkt (geschlossener Vorbau, einseitig offen). Auf dem Hof lagerte bis gestern eine Autoheckklappe und eine Wolldecke mit den Überresten der Heckscheibe. Im Keller sind schätzungsweise 15 Säcke mit Kleidung verteilt. So weit, dass ich kaum noch an die Zähler komme (was zwar nicht zwingend nötig ist, ich aber derzeit aus diversen Gründen trotzdem möchte um die Stände notieren zu können).

Die Heckklappe lagert, nachdem ich gemeckert habe, mittlerweile im Keller. Die Decke und was da noch lag, habe ich denen jetzt erst mal in den Vorbau gelegt, weil mich das auf dem Hof total stört.

Das allein reicht noch nicht: der Garten ist ebenfalls ziemlich "vermüllt". Da stehen leere Eimer (vermutlich um Unkraut hinein zu tun, welches sie aber ohnehin nicht beseitigen). Ein halb zusammengefallener Pool, Gartenmöbel, diverse Grills, Gartengeräte. Als ich gestern dort im Garten war konnte ich dann auch sehen, dass an vielen Stellen Holzkohle und Zigarettenkippen liegen. Der Garten wird leider auch nicht gepflegt. Rasenmähen erfolgt nur nach Aufforderung. Unkraut wird "gelegentlich" mal ein bißchen weg gemacht. Hecke schneiden (ist nicht viel) fällt total flach. Kurzum, der Garten sieht echt bescheiden aus.

Ich bin ein relativ pingeliger Mensch. Was die im Haus machen geht mich ja nun nichts an. Aber draußen?

Ich habe bereits mehrfach mündlich und auch einmal schriftlich gemahnt, dass diese Müllsammelei nicht geht.

Nun möchte (muss) ich wohl andere Maßnahmen einleiten. Und jetzt die Frage:

Kann ich den Mieter abmahnen? Wenn ja, kann mir jemand sagen nach welcher Rechtsnorm?

Kann ich dem Mieter eine Teilkündigung für den Garten aussprechen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Da bräuchte man ein bisschen mehr Infos. Handelt es sich um ein vermietetes Einfamilienhaus, oder ein Mehrfamilienhaus. Was ist zur Gartennutzung im Mietvertrag vermerkt?

Grundsätzlich kann der Mieter tun und lassen was er möchte in seinem gemieteten Objekt, solange er nicht das fremde Eigentum beschädigt oder sich irgendwie anders illegal verhält.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... i.d.r. gibt es im mv allgemeine vorschriften, mit der mietsache sorgsam umzugehen. meine frage wäre also zum ersten, ob die mieter sich auf das terrain beschränken, das sie auch gemietet haben, und dass sie - bei einer gewissen großzügigkeit - das mietobjekt nicht vermüllen lassen. zum zweiten steht vielleicht auch zur diskussion, dass dieser müll das erscheinungsbild des anwesens beeinträchtigt.

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...es wäre auch zu überlegen, ob der Müll nicht als Kunst anzusehen ist (s.Beuys)

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#4
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Also Kunst ist das bestimmt nicht ;) .

Also es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit jeweils separatem Eingang. Das heißt direkt Betroffen ist, was den Eingangsbereich angeht, nur die Mietpartei. Ich befürchte nur das wir recht schnell Ungeziefer haben werden, weil die Säcke schon sehr stinken. Wie gesagt, ich kann nicht erkennen was sich darin befindet.

Die Mieter haben einen eigenen Kellerraum der mir aber zugänglich ist (Wasserleitungen und Absperrhähne sind dort). Dieser Keller ist mit vielen Säcken Kleidung, Mengen von Farbeimern, diversem Werkzeug, Möbelresten, kaputten Spielsachen und der Motorhaube gefüllt. Ein Begehen, um z. b. das Wasser abzustellen ist nur möglich, wenn man über die Säcke klettert.

Was den Garten angeht kann ich definitiv sagen, dass das äußere Erscheinungsbild mehr als in Mitleidenschaft gezogen ist. Der Garten liegt zur Straße hin und ist für jedermann einsichtig.

Ich sag es mal anders herum: ich werde bereits von Nachbarn angesprochen und auch der kürzlich vor Ort gewesen Handwerker hat sich bezüglich Geruch und Müll eine Äußerung nicht verkneifen können (er musste ja auch im Vorbau streichen).

Zum Garten:
Der Mietvertrag sagt aus das der Mieter den zum Haus gehörenden Garten in dem abgesprochenen Bereich nutzen darf. Die Pflege des Gartenanteils übernimmt der Mieter. Gartengeräte und Material zur Pflege des Gartens hat der Mieter auf seine Kosten bereitzustellen (Ausnahme: Rasenmäher kann gemeinschaftlich genutzt werden).

Ich hoffe, die ersten Fragen sind damit beantwortet?

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#5
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

2-FH oder DHH?

-----------------
"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Es sind zwei nebeneinander stehende Häuser, die durch einen Flur miteinander verbunden sind. Wenn man so will sind es DHH die mir beide gehören.

Bei Häuser haben eigene voneinander getrennte Eingänge, die über den gemeinschaftlichen Hof zu erreichen sind.

Keller wird gemeinsam genutzt. Garten ist anteilig abgeteilt (Zaun)

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... anscheinend bedarf es doch einer regelrechten rechtsberatung. auf zum anwalt, würde ich sagen.

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