Abmahnung und Kündigung erhalten

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)
Abmahnung und Kündigung erhalten

Hallo ich habe mal eine Frage,
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Wohnung und zahle die Miete naja nicht immer pünktlich, bisher war das auch nie ein Problem.
Dann letztes Jahr hatte ich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit meinem Vermieter wegen einer ungültigen Mieterhöhung. Es ging um fast 3000 Euro . Er hat gegen mich geklagt und verloren.

Nun habe ich heute aus dem Briefkasten eine Abmahnung von dem Vermieter geholt.
Er droht mir mit einer Kündigung sollte ich weiterhin die Miete unpünktlich zahlen.
Das ist sein gutes Recht das weis ich, und ich werde mich dem auch fügen und die Miete ab August 2015 pünktlich bezahlen.

Aber jetzt kommt das große aber, der Vermieter hat mir am 16.6 2015 die Abmahnung geschrieben das die Miete erst am 11.06 2015 eingetroffen ist. Und er mich deshalb für die Juni Miete abmahnt und sollte ich nochmals unpünktlich zahlen gibt es die Fristlose Kündigung.

Ich habe aber heute erst am 16.07.2015 das Einwurf Einschreiben von Ihm aus dem Briefkasten geholt.

Folglich habe ich die Miete Juli 2015 ja unwissend das dort eine Abmahnung vorlag auch erst am 12. Juli 2015 gezahlt.

Heute habe ich mir die Bestätigung von der Post geholt das der Brief also das Einschreiben wirklich erst am 16.Juli bei mir eingeworfen wurde. Ich hab es also schriftlich.

Heute habe dem Vermieter sofort geschrieben,
Ihm erklärt das es mir leid tut, das es ihm nunmehr missfällt das die Miete so unpünktlich kommt und das ich die Miete per Dauerauftrag ab 1.August pünktlich überweisen werde.

Daraufhin schrieb er zurück das Ihm das egal ist das ich den Brief zu spät bekommen habe und das er nichts für den Poststreik kann, und das er jetzt die Kündigung für die Wohnung raus schickt.

Nun meine Frage muss ich mir jetzt mit meiner Tochter wirklich eine neue Wohnung suchen?

Ich weis das es wieder auf eine Klage hinaus laufen wird, mich würde interessieren lohnt es sich mich zur wehr zu setzen oder soll ich lieber klein bei geben?

Vielen Dank schon mal im vorraus

Lg Taipane






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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Daraufhin schrieb er zurück das Ihm das egal ist das ich den Brief zu spät bekommen habe und das er nichts für den Poststreik kann, und das er jetzt die Kündigung für die Wohnung raus schickt.

Wenn er das ungeeignete Beförderungsmittel nutzt und dahe Briefe mit Fristen zu spät ankommen, ist das sein Problem.



Zitat:
Nun meine Frage muss ich mir jetzt mit meiner Tochter wirklich eine neue Wohnung suchen?

Ja.
Die fristlose wird man wohl abwehren können, die fristgerechte wohl jedoch nicht.



Zitat:
Folglich habe ich die Miete Juli 2015 ja unwissend das dort eine Abmahnung vorlag auch erst am 12. Juli 2015 gezahlt.

Na und?
Pünktliche Mietzahlung ist eine der Kardinalpflichten aus dem Mietvertrag, der Zeitpunkt steht auch jeweils fest. DIe ist auch ganz einfach zu erfüllen, man richtet einen Dauerauftrag ein.
Das da überhaupt eine Abmahnung notwendig ist, hat man nur der mieterfreudlichen Rechtsprechung in Deutschland zu verdanken.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sehe ich nicht so. Es ist offenbar jahrelang geduldet worden, dass die Mieter später gezahlt wird. Dies nun zu ändern und zu verlangen, dass sie vertragsgemäß kommt ist das gute Recht des Vermieters, aber wenn der Mieter gar nicht rechtzeitig davon erfahren hat, kann der Vermieter m.E. im Juli noch nicht kündigen, sondern erst, wenn sie auch weiterhin unpünktlich kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Mondjäger):
Folglich habe ich die Miete Juli 2015 ja unwissend das dort eine Abmahnung vorlag auch erst am 12. Juli 2015 gezahlt.


Wie so unwissend? Du hast doch einen Mietvertrag in dem steht wann die Miete fällig ist. Wenn nicht steht es im BGB § 556b .

Zitat (von Mondjäger):
Nun meine Frage muss ich mir jetzt mit meiner Tochter wirklich eine neue Wohnung suchen?


Ich fürchte Ja. Denn fristgerecht kann der Vermieter wegen permanent zu spät gezahlten Mieten kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wie gesagt, sehe ich nicht so. Und ich denke, selbst das entsprechende Urteil stützt meine Ansicht. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=35708&pos=0&anz=1

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Dort geht es um die Frage ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Das verneinen hier etliche Nutzer. Eine fristgerechte hingegen sollte durchaus möglich sein

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Auch im dem Urteil wird an vielen Stellen darauf eingegangen, dass immer die erfolgte Mahnung die Voraussetzung für die Kündigung, egal jetzt ob fristgerecht oder fristlos, ist. Aber diese Mahnung hatte die TE ja noch gar nicht erhalten. Demzufolge kann die Frist für ihre Reaktion darauf (ab sofort pünktlich oder weiterhin unpünktliche Mietzahlung) erst ab Zugang der Mahnung anfangen zu laufen.
Und üblicherweise ist es noch immer so, dass der Absender es sich zurechnen muß, ob sein Schreiben den Empfänger rechtzeitig erreicht oder nicht. Wenn der Mieter einen Brief losschickt mit einer Kündigung und der ist ne Woche unterwegs und kommt deshalb zu spät, ist doch auch nicht der Empfänger derjenige, der das zu vertreten hat.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo und guten Tag, also es wird wahrscheinlich auf einen Prozess hinauslaufen.
Der Anwalt der mich im vorigen Prozess betreut und siegreich begleitet hat sieht recht positiv in die Zukunft.
Also mit einer fristlosen Kündigung kommen sie tatsächlich nicht durch.
Da die Abmahnung erst im Juli angekommen ist zählt der Zeitraum auch erst ab August die Miete August muss pünktlichst eintreffen.
Aber auch mit einer fristgerechten Kündigung wird es sehr schwer durchzukommen meint er.
Zur Begründung :
Zum einen hat der Vermieter Jahrelang die verspätete Mietzahlung schweigend geduldet und es herrscht dann eine gewisse Gewohnheit.
Die Abmahnung ist natürlich gerechtfertigt meint er ,weil er nunmehr eine Änderung in meinem Verhalten wünscht.
Eine fristgerechte Kündigung wegen Vertragsbruch kann nur ausgesprochen werden wenn vorher eine Abmahnung erfolgt ist.
Die Abmahnung soll ja dem Mieter die Möglichkeit des Umdenkens geben um sein Verhalten zu ändern. Sollte er dies nicht tun ,also sein Verhalten nicht ändern kann die Kündigung erfolgen ich glaube sogar die Fristlose Kündigung.
Aber Vorrausetzung ist das der Mieter die Abmahnung auch erhält.
Erst nach Erhalt der Abmahnung beginnt die Frist sollte der Mieter sein Verhalten nicht ändern dann sieht es schlecht für ihn aus.
Ich habe die Abmahnung gestern erhalten, und sofort drauf reagiert, zum einen mich entschuldigt und zum anderen mit geteilt das ich in Zukunft die Miete pünktlich anweisen werde.
Heute Morgen habe ich auf den Rat des Anwalts dem Vermieter mitgeteilt das ich bereit wäre eine extra Miete auf mein Miet-Konto einzuzahlen um Verspätungen des Lohnes oder der Sozialleistungen dementsprechend vorher abzufangen, also dürfte es demnach nie wieder zu einer verspäteten Miete kommen, da der Puffer verspätete Zahlungen abfängt.

Fazit ist :
die Abmahnung hat Ihre Wirkung gehabt und ein verändern in meiner Handlung bewirkt es besteht also wenn nicht wieder verspätete Mietzahlungen eintreffen ,was ja nicht sein wird kein Grund für den Vermieter zu kündigen.
Der unzumutbare Zustand ist demnach beseitigt worden.

Er meinte unsere Chancen den Prozess zu gewinnen liegen recht gut, vor allem weil ich alleinerziehend bin und ein kleines Kind habe, die setzt ein Richter nicht so einfach auf die Straße.

Mal sehen was passiert, ok wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten das alles es im Mietvertrag drin steht, ich hab ihn unterschrieben und hab ihn nicht korrekt befolgt das ist nicht ok und die Abmahnung hab ich voll verdient, aber ich finde es trotzdem gut das einem vom Gesetz trotzdem eine zweite Chance gegeben wird.

Auch wenn der Vermieter mich gerne los werden wollen würde weil er im letzten Prozess ein haufen Geld verloren hat durch seine Klage gegen mich, aber jetzt wird er mich wahrscheinlich zeitlebens Mobben.

Nächste Woche werde ich bestimmt eine Abmahnung bekommen weil ich zu laut schnarche:-)

Mal sehen was die Zukunft bringt lg Eure Mondjäger

@ Anjuli123 ja so wie Du es schreibst hab ich es jetzt auch vernommen mal sehen ob wir recht behalten:-)
ich hoffe die Glückssträhne meines Anwalts reißt nicht ab:-)))










-- Editiert von Mondjäger am 17.07.2015 11:34

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Schließe mich Anjuli123 an.

Ständige Unpünklichkeit rechtfertigt zwar eine fristgerechte Kündigung - aber nur wenn vorher abgemahnt wurde.
Wenn nach dem Zugang der Abmahnung stets pünktlich gezahlt wird, wird eine fristgerechte Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben.

So, und nun ist die spannende Frage, wann die Abmahnung zugegangen ist.
Bei einem Einwurfeinschreiben ist der Zugang nicht der Tag, an dem es aus dem Briefkasten geholt wurde, sondern der Tag an dem es in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist und mit einer Kenntnisnahme üblicherweise zu rechnen ist.
Das ist der Tag der Ankunft des Einschreibens im Briefkasten des Empfängers oder maximal ein Werktag danach.
Sollte es also so sein, dass das Einwurfeinschreiben schon im Juni ankam, aber erst am 16.7 vom Empfänger aus dem Briefkasten geholt wurde (z.B. wegen Urlaub), dann kann es für den Mieter verdammt eng werden.
Also: Wann wurde das Einwurfeinschreiben vom Postboten in den Briefkasten des Mieters eingeworfen? (Lässt sich bei einem Einwurfeinschreiben ja leicht herausfinden.)

Über eine fristlose Kündigung muss man gar nicht nachdenken - es bestand ja zu keinem Zeit ein Rückstand von 2 Monatsmieten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

@ drkabo ich kenne ja meinen Vermieter und seine Tricks nur zu gut, der Brief trägt den Einschreiben Stempel vom 16.06.2015 und da wurde der Brief auch im Verteiler Zentrum registriert.

Angekommen wahrscheinlich aufgrund des Streiks ist er erst gestern also am 16.07 2015.

Da ich ja dazugelernt habe habe ich gestern gleich bei der Post angerufen und gefragt wann der Brief in meinen Kasten geworfen wurde , das war am 16.07.2015 .

Diese Tatsache also eine offizielle Bestätigung des Einwurfs des Postboten geht mir in ein paar Tagen zu kostet mich zwar 5 Euro aber egal hier gehts ja um viel mehr.

Mein Anwalt war entzückt wie schnell ich gelernt habe, früher habe ich den Kopf in den Sand gesteckt und mich versteckt, heute habe ich auch durch dieses Forum viel dazu gelernt , immer sofort reagieren und am Ball bleiben und immer mit dem Unmöglichen rechnen dann geht die Sache gut aus.

Die Dame bei der Post war sehr überrascht das ich den Nachweis angefordert habe meist sind es ja die Absender die Nachforschen und nicht die Empfänger:-) und sie hatte erst gar keine Vorgehensweise für solch einen Werdegang, aber mit ein bisschen wurschteln hat sie es hinbekommen mir den offiziellen Nachweis zuzuschicken:-)

Ich hab noch nie mit Anwälten und Gerichten zu tun gehabt aber was man von denen alles lernen kann man oh man das glaubt man kaum:-)

In diesem Sinne lg Mondjäger

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Diese Tatsache also eine offizielle Bestätigung des Einwurfs des Postboten geht mir in ein paar Tagen zu kostet mich zwar 5 Euro aber egal hier gehts ja um viel mehr.

Sehr gut gemacht.
Wenn man im Falle einer Kündigung sich damit wehrt, dass
a) der Vermieter eine unpünktliche Zahlung in der Vergangenheit stets hingenommen hat, UND
b) man sofort auf pünktliche Zahlung umgestellt hat, nachdem die Abmahnung eingegangen ist
dann wird man damit ziemlich sicher Erfolg haben.

Zitat:
Mein Anwalt war entzückt wie schnell ich gelernt habe, früher habe ich den Kopf in den Sand gesteckt und mich versteckt, heute habe ich auch durch dieses Forum viel dazu gelernt , immer sofort reagieren und am Ball bleiben und immer mit dem Unmöglichen rechnen dann geht die Sache gut aus.

Gute Entwicklung.
Ich empfehle einen Blick in das Unterforum "GEZ". Da kann man sehen, was aus den Leuten wird, die den Kopf in den Sand stecken. Da sind reichlich Beispiele dabei, wie man es nicht(!) machen sollte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Vielen Dank für das Lob ,:-)))) aber ich muss zugeben es war auch sehr schwer das alles zu lernen, ich glaube das liegt in meinen Genen Angst zu haben und wegzulaufen oder mich zu verstecken ,und dann das genaue Gegenteil zu machen ist eine wahre Herausforderung. Aber ich muss ja auch für mein Kind kämpfen ist ja auch wichtig.
Ich denke das geht anderen Menschen genau so es ist wirklich nicht einfach das alles alleine anzupacken.
Lg Mondjäger




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