Abmahnung versuchter Hausverkauf und Mieterkündigung

8. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gingerbread123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung versuchter Hausverkauf und Mieterkündigung

Nachdem mein Ehemann nach 10 Jahren häuslicher Intensivpflege (ALS, 90% gelähmt, 24 Std. maschinell beatmet, künstlich ernährt usw.) verstarb ,versucht unser Vermieter mich und 2 Kinder zu entledigen.
Wenige Tage nach Männes Beerdigung sagte Vermieterehepaar, sie wollen EFH verkaufen - ich könne es gerne kaufen. Da ich wegen lange bekannter nicht behobener Baumängel nicht kaufte, sandte er mir eine Eigenbedarfskündigung. Er hatte vorab mir und unserem Nachbarn ein Kaufangebot gesandt. Nachbar besichtigte und sagte ab. Ich sagte nach 3 Monaten ebenfalls ab.
Da gings dann los. Vermieterehepaar sandte mir deren Eigenbedarfskündigung. Ich ließ diesen Termin (10 Monate Kündigungsfrist) verstreichen und blieb. Dann kamen vom ReA der Vermieter die Androhung Räumungsklage mehrfach. Gleichzeitig veröffentlichte er eine örtliche Facebook-Anzeige zum Verkauf. Es wurden in 2020 3x und in 2021 2x Verkaufsbesichtigungen durchgeführt. Wegen Corona hatte ich in 2020 je 2x Ehepaare und in 2021 jeweils 2x Ehepaar durch die Räumlichkeiten geführt (Bayerische Kontaktbeschränkungen jeweils). Dabei erzählte ich jeweils von etlichen Mängeln des EFH, welche seit 2008 (Mietbeginn) uns bekannt und den Vermietern alle per Mail gemeldet, aber mehrheitlich nicht behoben wurden. Z.B. Wasser fließt vom Balkon über das Holzständerwerk und tropft auf einer Seite am Dachüberstand wieder heraus, oder: Abwasserabfluss verstopft regelmäßig aber bedingt durch Absenkung des Abwasserrohres im Grundstück, Unterspannbahn im Dach löst sich durch Hitze auf seit 2008 bekannt, Doppelcarpot undicht und viel Wasser tropft durchs Holzdach dieses Schimmelt.....usw., usw, usw)
Vor etlichen Monaten erhielt ich eine Abmahnung der Vermieter, dass ich den Kaufinteressenten (jedem Ehepaar) bei der Verkaufsbesichtigung etliche Mängel mitteilte mit Hinweis auf Unterlassung. Diese Hausinteressenten hatten wahrscheinlich Kaufpreisverhandlungen versucht durchzuführen und gaben dabei die gannnten echten Mängel an.
Nun - 4 Monate später - erhielt ich nochmals aus gleichem Grund eine Abmahnung. Dies obwohl die letzte Verkaufsbesichtigung ca. 2 Monate vor der 1. Abmahnung erfolgte.
Also Abmahnung aus dem gleichen Grund nur ein anderer Verkaufsinteressent wurde genannt.
Frage: Gilt dies nun als 2 Abmahnungen oder gilt dies als 1 Abmanung da die Vorgänge alle vor der 1. Abmahnung passierten??
Auf die Abmahnung Nr. 1 hatte ich nicht reagiert und blieb im EFH. Dazu hatte ich eine Fachanwältin Mietrecht Erstgespräch. Diese sagte nur, ich sollte eben nichts mehr sagen bei Hausbesichtigungen. Da ich keine Zeugen habe (nur meine minderjährigen Kinder) und ich leider jeweils ein Ehepaar durch das EFH führte - bin ich scheinbar schlechtgestellt. Die ReA empfahl mir nicht einen Widerspruch gegen Abmahnung zu machen.
Die Kaufinteressenten (Ehepaare) können behaupten was diese wollen und meinem Vermieter hilfreich sein könnten (nach dem Motto: Hausverkäufer erlässt euch mehrere tausend Euro, wenn Hausinteressenten behaupten, dass die Mieterin Frau X dies und jenes bei der Besichtigung gesagt hatte).
Was bitte denkt ihr darüber oder welche rechtlich versierte Erfahrungen habt Ihr??
PS: Alle Mängel des EFH wurden schriftlich den Vermietern mind. je 1x geschrieben (Mail). Diese Mails sind noch vorhanden. Es ist also alles dokumentiert (solange der PC funktioniert).
-- Editiert von Gingerbread123 am 08.01.2022 18:56
-- Editiert von Gingerbread123 am 08.01.2022 19:02
-- Editiert von Gingerbread123 am 08.01.2022 19:03

-- Editiert von Gingerbread123 am 08.01.2022 19:11

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Der Vermieter muss sich schon entscheiden was er will, einen Eigenbedarf anmelden oder verkaufen.
Ich gehe jetzt einmal davon aus das sich der Eigenbedarf z.Z. erledigt hat und der VM das Haus verkaufen will.

Als Mieter sollte man sich mit eigeninitiativen Bewertungen von Mängeln am Haus zurückhalten und nur Aussagen tätigen die über jeden Zweifel erhaben sind. Der Kaufinteressent würde unangefragte Bewertungen ohnehin eher als Schlechtreden bewerten da er sich denken kann das der Altmieter von einem Verkauf des Hauses wenig begeistert sein wird, velmehr sollte man abwarten bis der Interessen direkt oder indirekt Fragen stellt. Wahrheitsgemäße Aussagen können hier getätigt werden, ebenso wie die Aussage das man einen Mietvertrag besitzt den man auch nicht selbst kündigen wird.

Derartige Aussagen begründen dann für den VM keinen Kündigungsgrund.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Es ist also alles dokumentiert (solange der PC funktioniert).

Dann sollte man doch mal recht schnell ein Backup erstellen ...



Zitat (von Gingerbread123):
Was bitte denkt ihr darüber oder welche rechtlich versierte Erfahrungen habt Ihr??

Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt davon ab, was konkret man gesagt hat, was konkret man nachweisen kann und was die Zeugen aussagen.



Zitat (von Gingerbread123):
Vermieterehepaar sandte mir deren Eigenbedarfskündigung.

Da müsste man prüfen, ob diese inhaltlich und formal korrekt ist.



Zitat (von Gingerbread123):
Die ReA empfahl mir nicht einen Widerspruch gegen Abmahnung zu machen.

Richtig, in der Regel ist das eher kontraproduktiv.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Nun - 4 Monate später - erhielt ich nochmals aus gleichem Grund eine Abmahnung.
Was steht denn in der Abmahnung ? Was genau?
Zitat (von Gingerbread123):
Diese sagte nur, ich sollte eben nichts mehr sagen bei Hausbesichtigungen.
Das ist auf jeden Fall nicht verkehrt.
Zitat (von Gingerbread123):
Die ReA empfahl mir nicht einen Widerspruch gegen Abmahnung zu machen.
Dieser Empfehlung schließe ich mich an.
Zitat (von Gingerbread123):
Vermieterehepaar sandte mir eine Eigenbedarfskündigung.
Ist diese durch die Anwältin geprüft worden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Gingerbread123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr für Eure bisherigen Beurteilungen!!
Korr. = 6 Monate nach 1. Abmahnung

1. Abmahnung 27.06.21: Betr.: Hausbesichtigung am 21.03.21 Hier: Unwahre Aussagen - Erteilung einer Abmahnung
2. Abmahnung 01.01.22: Betr. Hausbesichtigung am 25.04.2021 Hier: Wiederholte unwahre Aussagen - Erteilung einer weiteren Abmahnung


-- Editiert von Gingerbread123 am 08.01.2022 21:13

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#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Hier: Unwahre Aussagen - Erteilung einer Abmahnung


Was bedeutet hier "unwahre Aussage"? Eine unwahre Aussage des VM oder eine unwahre Aussage des Mieters gegenüber den Kaufinteressenten zum Zustand des Hauses?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Hier: Unwahre Aussagen - Erteilung einer Abmahnung

Zitat (von Gingerbread123):
Hier: Wiederholte unwahre Aussagen - Erteilung einer weiteren Abmahnung

Mehr als die paar Worte steht nicht in der Abmahnung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gingerbread123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Abmahnung wg: "Unwahre Aussagen" seitens Mieters gegenüber Hausinteressenten.
Text: Je Schreiben ca. 3 Seiten (alle möglichen Statements seitens VM)
Alle Mängel sind nachweisbar vorhanden - es bestehen über alle Mängel Informationen per Mail von Mieter an Vermieter.
Viele Mängel sind seit Einzug 02/2007 bekannt und bis heute nicht behoben (war schon bei Vormietern. z.B. viele Tür/Fenstergriffe lassen sich nicht korrekt schließen, bzw. Terrassentüre Holz verbogen Kälteeintrag, Rollogurt in Duschraum seit 2007 defekt (Rollo wird nicht bewegt deshalb) usw.
(Es gibt etliche weitere bei Hausbesichtigungen nicht genannte Mängel - aber so lange dauerten Besichtigungen mit Hausinteressenten nicht: 45 bzw. 30 Min.)

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Text: Je Schreiben ca. 3 Seiten (alle möglichen Statements seitens VM)
Das wäre das GENAUE.
Droht der Vermieter in der 2. Abmahnung Konsequenzen an?

Zitat (von Gingerbread123):
Alle Mängel sind nachweisbar vorhanden
Na und? Das ist doch hierbei so ziemlich egal.
Was die Hausinterressenten betrifft, bist du in diesem Moment lediglich eine Mieterin, die diese zur Besichtigung ins Haus lässt.
Das gilt auch für weitere Besichtigungen.

Du solltest dich nicht noch verteidigen, sondern die Abmahnungskonsequenz beachten und möglichst auf Wohnungssuche gehen.
Zitat (von Gingerbread123):
Es gibt etliche weitere bei Hausbesichtigungen nicht genannte Mängel
Im Zusammenhang mit deiner Problematik vollkommen irrelevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gingerbread123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Die letzte ist toll "informativ" und mit "Hintergrundwissen". Also informiere ich mich weiter in Gerichtsurteilen oder Kommentaren zu Mietrecht-Gesetzen.

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#10
 Von 
Gingerbread123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider relativ "schwach" - sehr sorry!
PS: Beruflich bin ich auch im Rechtswesen unterwegs - deshalb kann ich lesen. Mein Bereich: StR.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Abmahnung wg: "Unwahre Aussagen" seitens Mieters gegenüber Hausinteressenten.

Wenn die Aussagen aber erweislich wahr waren, dann sind die Abmahnungen schlicht Altpapier.

Auf Abmahnungen sollte man in der Regel nicht reagieren, zum einen könnte die Gegenseite noch eine korrigierte Abmahnung nachschieben, zum anderen verlieren Abmahnungen in der Regel auch durch Zeitablauf an Gewicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Die letzte ist toll "informativ" und mit "Hintergrundwissen".
Das war wohl meine. Bitte sehr.

1. Befindest du dich in einem Meinungs-und Diskussionsforum.
2. Gibt es hier keine Rechtsberatung.
3. Kann zumindest ich nicht soweit hellsehen, dass ich die je 3 Seiten Abmahnung und dort evtl. kritische Inhalte erkenne.
4. Weiß ich nicht, ob dir Gerichtsurteile oder MR-Kommentare helfen. Aber die Nutzung steht dir selbsverständlich frei.
5. Ist es mE irrelevant, in welchem Rechtswesen du unterwegs bist.

Zitat (von Gingerbread123):
Was bitte denkt ihr darüber oder welche rechtlich versierte Erfahrungen habt Ihr??
SO denke ich darüber.
Die Erfahrungen hat vermutlich ein versierter Mietrechtsanwalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gingerbread123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Dies obwohl mein Eingangstext - im Nachgang betrachtet - zu lang und "chaotisch" formuliert war.
(Das nächste mal versuche ich kürzer und aussagefähiger zu schreiben).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Gingerbread123):
Das nächste mal versuche ich kürzer und aussagefähiger zu schreiben
O.K., vor allem die eigene Zielstellung formulieren...
Den Weg oder Umweg dorthin können Helfenwollende dann vermutlich besser umreißen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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