Abnahmeprotokoll von Hausverwaltung-jetzt Forderungen von Vermieter

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Abnahmeprotokoll von Hausverwaltung-jetzt Forderungen von Vermieter

Hallo,
wir haben unsere Mietwohnung zum 1.7. fristgerecht gekündigt, die Wohnungsabnahme fand durch die beauftragte Hausverwaltung unseres Vermieters statt, der Vermieter selbst war nicht anwesend. Es wurde uns ein vom dem Angestellten der Hausverwaltung unterschriebenes Protokoll ausgehändigt nachdem keinerlei Mängel in der Wohnung, auf den Parkplätzen und im Keller beanstandet wurden. Daraufhin übergaben wir diesem Herrn die Wohnungsschlüssel. Er teilte uns mit, dass seine Unterschrift verbindlich sei und nichts mehr ausser der Nebenkostenabrechung 2008 gefordert werden könne.Die offenstehende NK sollte, wie schriftlich im Protokoll festgehalten, mit der Kaution verrechnet werden, der Restbetrag an uns überwiesen.
Jetzt erhielten wir ein Schreiben von dieser Hausverwaltung, der Vermieter sei in der Wohnung gewesen und habe folgende Mängel festgestellt :
eine fehlende Küchentür ( die fehlte bereits bei unserem Einzug)
das Original Waschbecken wurde getauscht (das war bei Einzug defekt und wurde auf unsere Kosten ausgetauscht)
ein Ölfleck auf dem Parkplatz (Ja, den gibts..wurde übersehen von der Hausverwaltung obwohl der Pp. besichtigt wurde)
angeblich wurden die Fenster von uns gestrichen - haben wir niemals getan, lediglich das Küchenfenster wurde mit Holzlasur bearbeitet weil es absolut unansehlich war !
Der Vermieter beruft sich darauf, dass die Hausverwaltung den Zustand der Wohnung bei Einzug nicht kannte.

Der Vermieter verlangt nun 2800,- Euro sowie die Einbehaltung der Kaution !

Der Zustand bei Einzug war : total zerkratzte Türen vom Hund der Vormieter,wurden von uns durch neue und neue Edelstahlbeschläge ersetzt.
2 defekte Waschbecken, 1 Bad (wurde 2006 vom Vermieter nach Wasserschaden saniert)
und Gäste-WC welches komplett von uns saniert wurde,
1 Fliesenspiegel in der Küche mit grässlich grüner Ölfarbe gestrichen, wurde von uns erneuert mit hochwertigen Fliesen. Linoleumböden in allen Räumen, teilweise mit Bohrlöchern für Trennwann und Kabelschlitzen..wurden von uns durch Laminatböden ersetzt.
Also eine Wertsteigerung der Wohnung...
wir hatten die Wohnung unrenoviert übernommen, dafür aber fachgerecht Raufasertapeziert abgegeben !
Inzwischen haben wir durch ehemalige Nachbarn erfahren, dass in der Wohnung schon Handwerker zugange sind...
Kann der Vermieter nach Beauftragung einer Hausverwaltung im Nachhinein noch Forderungen stellen ?
Sollten wir warten, bis er versucht das Geld einzuklagen und selbst gleich zum Anwalt gehen (Mietrechtschutzversicherung haben wir) ?
Darf der Vermieter bei für Ihn unklarer Sachlage überhaupt schon Veränderungen in der Wohnung vornehmen lassen obwohl wir noch Zeit zur Nachbesserung gehabt hätten ?
Wir sind so sauer, am liebsten würden wir die Herausgabe der Edelstahlbeschläge an den Türen (die alten haben wir noch) und die Herausgabe des Laminats verlangen, auch wenns auf dem Müll landet, diese Kosten, auch fürs Verlegen hätte er wieder.
Was ratet ihr uns ?
und jetzt schon mal danke für Antworten..

Ach so, wir haben Fotos - von Einzug bis Auszug ...



-- Editiert von schlumpel am 14.07.2008 13:43:48

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36 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#2
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry,
ich hab oben bei der Frage zum Anwalt "und" anstatt "oder" geschrieben,
deshalb ist die Antwort unklar..
also nochmal :

sollen wir gleich zum Anwalt

oder

warten bis er klagt ?

LG
schlumpel

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#3
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#4
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

super, danke für die Antwort..
jetzt kann ich noch beruhigter schlafen :grins:

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#5
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Ja, der Forenanwalt ist auch das Sandmännchen hier, streut Mietern Sand in die Augen, damit diese beruhigt schlafen sollen.
Ich hoffe Sie wachen wieder rechtzeitig auf.

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#6
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#7
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

an Fantastisch:

"Ja, der Forenanwalt ist auch das Sandmännchen hier, streut Mietern Sand in die Augen, damit diese beruhigt schlafen sollen.
Ich hoffe Sie wachen wieder rechtzeitig auf. "

Wie soll ich das verstehen ?

an Provokateur:

"TE wird schon rechtzeitig wieder wach werden, um den V auf Auszahlung der Kaution zu verklagen. "

hier gehe ich davon das, dass dem Forenanwalt zugestimmt ?

LG
schlumpel

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#8
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/abnahmeprotokoll.html

Verinfacht ausgedrückt:
Der VM hat es nachträglich schwerer zu beweisen, dass der Mangel vom Mieter verursacht wurde. Ausgeschlossen sind nachträgliche Forderungen aber nicht.

>>> Der Vermieter beruft sich darauf, dass die Hausverwaltung den Zustand der Wohnung bei Einzug nicht kannte. <<<
Das ist ein Armutszeugnis für den VM.
Einen Bevollmächtigten muss ich in die Lage versetzen meine Interessen zu vertreten. Tut man das nicht, hat man auch die Folgen zu tragen.

Und was für eine Kalkulation liegt der Forderung von 2.800 € zu Grunde?

Zum Parkplatz:
Stand der ausschließlich Euch zur Verfügung oder wurde der auch von andeen Mietern genutzt?
Wie groß ist der Ölfleck? Einzelne Tropfen sind fast unvermeidlich, ich kenne kaum ein älteres Auto, aus dem nicht irgendwann etwas Öl tropft.

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#9
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier seine Rechnungen :
NK-Abrechnung 2006 kam im Dez. 2007 und wurde von ihm nicht abgebucht und von uns noch nicht bezahlt, da wir eigentlich diese Wohnung kaufen wollten.
Als Kaufpreisnachlass sollte dieser Betrag (650,-)+ 2 Mieten verrechnet werden
.. die Finanzierung von unserer Seite stand...aber er kam nicht zum Notartermin, war tel. nicht zu erreichen ..
daraufhin haben wir die Finanzierung am letzten Tag der Widerspruchsfrist widerrufen, ansonsten hätten wir noch Strafzinsen zahlen müssen, wäre es nicht zu einem Kauf gekommen weil er plötzlich doch nicht mehr zu diesem Preis oder überhaupt nicht mehr verkaufen wollte...

danach haben wir eine andere Wohnung gekauft und die gemietete gekündigt...und seit dem, obwohl er nicht zum Notartermin kam und es dadurch nicht zum Kauf kam, macht er uns das Leben schwer..

in der Mietzeit hatten wir 2 große (und 2 kleinere, nicht so erwähnenswerte) Wasserschäden,
1. durch das marode Bad, Wasser trat durch die Fugen in alle Wände und unter das Linoleum ..dadurch Schimmel in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur,
2. durch Arbeiten in der Wohnung über uns als ein Rohr unbemerkt beschädigt wurde, 2 Wände komplett und ein Laminat Boden erneuert werden mussten, 4 Wochen Trocknungsgeräte 24 std,/Tg. ratterten und stanken und das KiZi nicht benutzt werden konnte ..erwachsener Sohn aus diesem Grund ausgezogen!
Die Renovierungskosten trugen wir allein, anscheinend hat er aber die Entschädigung der Versicherung erhalten und nichts an uns abgegeben!
Als die von ihm beauftragten Arbeiter die im Okt. 2006 nach dem Wasserschaden das Bad sanierten, sollten sie Material wie Fliesen, Badewanne und alles Material mit uns gemeinsam einkaufen, erhielten aber zuwenig Geld vom Vermieter um im Baumarkt zu zahlen. Daraufhin bat uns der Vermieter telefonisch, das Geld vorzulegen, wir bekämen es am nächsten Tag zurück.
Summe : 850,- € (Badewanne, Duschgestänge, div. Baumat. wie Rotband, Kleber usw.)
Das Geld erhielten wir nicht, trotz mehrfacher schriftlicher Mahnung und Überlassung der Rechnungskopien, die er bestimmt von der Steuer abgesetzt hat, aber wir haben die Originalbelege und Abbuchungen von unserm Konto !

er buchte uns im Nov. 2006 die Nebenkostenabrechnung für 2004 + 2005 gleichzeitig hab, eine Abrechnung für diese NKs haben wir erst gesehen, als wir sie nach der Abbuchung anforderten,
d.h. 2004 war verjährt, wir forderten den Betrag zurück, erhielten ihn aber nicht , also buchten wir nach mehrfachen Mahnungen im März 07 die 2 Mieten zurück ( 480,- €, + 850,-o.a.offene Beträge für Bad waren 2 Mieten. )

NK 2005 haben wir bezahlt !

NK- Abrechung 2006 + 2007 (vor 3 Wochen erhalten) und die noch ausstehende für 2008 sollte nachdem der Kauf geplatzt war mit der Kaution verrechnet werden. So wurde es auch im Abnahmeprotokoll festgehalten und von uns wie dem Hausverwalter unterschrieben. Diese möchte er jetzt auch noch überwiesen haben !
Auch mahnt er die von uns zurückgebuchten Mieten März+April 2007 an (1300,-).

Wir können alles belegen, haben noch die (Nachnahme)-Anschreiben (teilweise „Annahme verweigert..Empfänger unbekannt“ zurück) und alle Belege, nachweislich von unserem Konto abgebucht,
Der Parkplatz,
war eigentlich nur für uns, aber ab- und zu stellten sich unbefugter Weise auch andere Autos darauf, der Fleck hat einen Durchm. von ca. 1 m²...könnte aber noch nach unserem Auszug entstanden sein..

die fehlende Küchentür (die schon bei Einzug nicht vorhanden war)

und das (bei Einzug kaputte)Originalwaschbecken (was nicht bei der Badrenovierung seiner Leute erneuert wurde sondern von uns auf unsere Rechnung )

die angeblich von uns gestrichenen Fenster..
wie er darauf kommt, keine Ahnung, haben wir nie getan und bei Auszug sahen sie genauso aus wie bei Einzug, durch unsere Fotos zu beweisen!

Also fordert er :

2x Miete 1300,- NK 2004+Material Bad )
1x NK Abr.06 650,-- sollte mit Kaution
1x NK Abr.07 850,-- verrechnet werden
Kaution :
nach seiner Angabe gezahlt 1480,-
tatsächl. gezahlt......1500,- + Zinsen seit 2/2004
soll für Waschbecken, Fenster, Parkpl.- Schäden verwendet werden.

Der ist nur sauer auf sich und lässt es an uns aus…wer kam den nicht zum Notar? wer war 2 Wochen lang weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen ? Jetzt steht er halt da mit seiner Bude und versucht rauszuholen was er kann…


-- Editiert von schlumpel am 15.07.2008 12:34:00

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#10
 Von 
reckoner
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Philosoph
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Hallo schlumpel,

nur zu deiner Information: bernmuel= Provokateur, er stimmt sich also selber zu :grins: .

MfG Stefan

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#11
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ohne Anwalt wird das nicht gehen.

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#12
 Von 
guest123-2016
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Lehrling
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#13
 Von 
guest123-2110
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#14
 Von 
guest123-2016
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Lehrling
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#15
 Von 
guest123-2125
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#16
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
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#17
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#18
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#19
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#20
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#21
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#22
 Von 
guest123-2125
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#23
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt versteh ich garnix mehr..

NK 2006 war nicht strittig, er hätte zwar abbuchen können, tat es aber nicht, nachdem es nicht zum Kauf kam wurde in dem Wohnungsabnahmeprotokoll vereinbart, dass der Betrag wie die noch ausstehenden Abrechnungen mit der Kaution verrechnet werden.
Wir wollen nicht be*******n, wir wollen nur unser Recht, bzw. dass er uns in Ruhe läßt und die Vereinbarungen des Abnahmeprotokolls einhält.

(1)... Er [der Vermieter, Anm. d. Verf.] hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

damit kann ich garnichts anfangen, in welcher Sache könnte dieser § helfen ? Wegen der Schimmelschäden ?

und wer ist Birne ??

nen guten Anwalt hab ich...vertraue ihm auch in diesem Fall..

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#24
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo schlumpel,

quote:
(1)... Er [der Vermieter, Anm. d. Verf.] hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

das besagt nur, dass der VM kraft Gesetz alle Kosten tragen muss; aber eben nur, falls nichts anderes vereinbart wurde. Hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun, da ja wohl ein normaler Mietvertrag geschlossen wurde.

MfG Stefan

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#26
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Könnt Ihr Euch mal wieder auf die Fragen von schlumpel konzentrieren und Privatfehden woanders austragen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
123 und spaß dabei
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

... Er [der Vermieter, Anm. d. Verf.] hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
damit kann ich garnichts anfangen, in welcher Sache könnte dieser § helfen ? Wegen der Schimmelschäden ?...

Das handelt sich hier nur um Gezänk zweier user, hat keinen direkten Bezug auf eurem Fall.

...nen guten Anwalt hab ich...vertraue ihm auch in diesem Fall...

Das ist gut, belasst es dabei und wendet euch an diesen. Da die RSV hier einstandspflichtig sein wird, habt ihr einerseits Ruhe, der Anwalt ist gleich von Anfang an dabei und ihr tut diesem sogar noch etwas gutes.

Das Forum hier könnt ihr in die Tonne treten, das verkommt zur Zeit zu einem Gemisch von Gezänk und Selbstdarstellung verhinderter Klassenkämpfer und Neidhards.

Ich bin dann auch mal weg.

-- Editiert von 123 und spaß dabei am 16.07.2008 09:45:56

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#29
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#30
 Von 
guest123-2125
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