HAllo,
ich wußte nicht, wo ich das Thema unterbringen soll, deshalb schreibe ich mal hier rein.
Geht um folgendes:
Wir sind zum 30.09.2010 aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben heute dann doch endlich die Abrechnung vom Energieversorger bekommen. Allerdings hat uns das fast die Schuhe ausgezogen!
Die haben da einen Verbrauch angerechnet, der so einfach nicht stimmen kann.
Angeblich hätten wir (2 Personen!) vom 01.01.2010 - 30.09.2010 9555,7 kWh verbraucht.
Davon allein 8189,0 kWh in der Zeit vom 01.01.2010 - 30.04.2010 und gerade mal 1366,7 kWh vom 01.05.2010 - 30.09.2010
Zum Vergleich:
Für die Zeit vom 01.04.2009 - 31.12.2009 lag der Verbauch bei gesamt 4807,7 kWh!
Es sind im Grunde die gleichen Zeiträume, in beiden lag eine "halbe Heizperiode".
Es gibt allerdings ein Problem: Am 30.04.2010 wurde vom Energieversorger der Zähler gewechselt (warum auch immer) und ich bin mir sicher, dass dieser angebliche immense Verbrauch damit zusammenhängt.
Was kann man machen? Kann man der Abrechnung erstmal widersprechen? Und wer muß jetzt wem was beweisen?
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Abrechnung Energieversorgung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Für die Zeit vom 01.04.2009 - 31.12.2009 lag der Verbauch bei gesamt 4807,7 kWh!
Abgelesen oder Schätzung ?
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Abgelesen und in der Abrechnung (die liegt hier vor mir), steht es auch so drin.
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--- editiert vom Admin
quote:
Am 30.04.2010 wurde vom Energieversorger der Zähler gewechselt (warum auch immer) und ich bin mir sicher, dass dieser angebliche immense Verbrauch damit zusammenhängt.
Bei dem Zählerwechsel wird von dem Versorger in der Regel ein Zettel ausgefüllt in dem der alte Zähler mit Stand und der neue Zähler mit Stand notiert wird.
Was steht da drauf?
quote:
8189,0 kWh in der Zeit vom 01.01.2010 - 30.04.2010
Winter?
quote:
und gerade mal 1366,7 kWh vom 01.05.2010 - 30.09.2010
Sommer?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
@Harry
Ja, diesen Zettel suchen wir noch - im Umzugschaos ist der irgendwo verschwunden und wir haben keine Ahnung wo. Aber wir haben den, ist nur eine Frage der Zeit...
Klar war das Winter, aber wenn man das mal mit dem Vorjahr vergleicht:
quote:(also vier Monate!)
Davon allein 8189,0 kWh in der Zeit vom 01.01.2010 - 30.04.2010
Und imm Vorjahr:
quote:(also acht Monate!)
Für die Zeit vom 01.04.2009 - 31.12.2009 lag der Verbauch bei gesamt 4807,7 kWh !
Auch im Vorjahr waren Wintermonate dabei (die Heizung lief im April noch und dann wieder ab Mitte September!)
Wir hätten nach dieser Abrechnung in vier Monaten mehr als das Doppelte wie im gesamten Vorjahresabrechnungszeitraum verbraucht!
Kann man dieser Rechnung erstmal widersprechen, mit dem Hinweis auf den gewechselten Zähler?
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Nachtrag:
Sorry, ist natürlich nicht "mehr als das Doppelte", sondern "fast das Doppelte".
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Der Winter war nicht gerade der wärmste ;-)
Meine Heizkosten sind um 28% gestiegen ...
Aber in jedem Fall sollte man das nicht ungeprüft lassen.
quote:
Kann man dieser Rechnung erstmal widersprechen, mit dem Hinweis auf den gewechselten Zähler?
Das sollte man machen. Aber erst wenn man den Zettel hat und wirklich einen Fehler gefunden hat.
Ein reines 'das ist zu hoch' löst die Fälligkeit der Rechnung nicht auf.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wie verhält es sich, wenn der Energieversorger den Verbrauch nur geschätzt hat, weil er es versäumt hat, bei Einzug die Zählerstände ab zu lesen?
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Da gab es doch auch noch einen Vormieter.
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