Abrechnung Energieversorgung

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)
Abrechnung Energieversorgung

HAllo,

ich wußte nicht, wo ich das Thema unterbringen soll, deshalb schreibe ich mal hier rein.

Geht um folgendes:
Wir sind zum 30.09.2010 aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben heute dann doch endlich die Abrechnung vom Energieversorger bekommen. Allerdings hat uns das fast die Schuhe ausgezogen!

Die haben da einen Verbrauch angerechnet, der so einfach nicht stimmen kann.

Angeblich hätten wir (2 Personen!) vom 01.01.2010 - 30.09.2010 9555,7 kWh verbraucht.
Davon allein 8189,0 kWh in der Zeit vom 01.01.2010 - 30.04.2010 und gerade mal 1366,7 kWh vom 01.05.2010 - 30.09.2010

Zum Vergleich:
Für die Zeit vom 01.04.2009 - 31.12.2009 lag der Verbauch bei gesamt 4807,7 kWh!

Es sind im Grunde die gleichen Zeiträume, in beiden lag eine "halbe Heizperiode".

Es gibt allerdings ein Problem: Am 30.04.2010 wurde vom Energieversorger der Zähler gewechselt (warum auch immer) und ich bin mir sicher, dass dieser angebliche immense Verbrauch damit zusammenhängt.
Was kann man machen? Kann man der Abrechnung erstmal widersprechen? Und wer muß jetzt wem was beweisen?



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Für die Zeit vom 01.04.2009 - 31.12.2009 lag der Verbauch bei gesamt 4807,7 kWh!

Abgelesen oder Schätzung ?



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#2
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Abgelesen und in der Abrechnung (die liegt hier vor mir), steht es auch so drin.

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#3
 Von 
guest-12327.01.2011 09:37:32
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Am 30.04.2010 wurde vom Energieversorger der Zähler gewechselt (warum auch immer) und ich bin mir sicher, dass dieser angebliche immense Verbrauch damit zusammenhängt.

Bei dem Zählerwechsel wird von dem Versorger in der Regel ein Zettel ausgefüllt in dem der alte Zähler mit Stand und der neue Zähler mit Stand notiert wird.
Was steht da drauf?



quote:
8189,0 kWh in der Zeit vom 01.01.2010 - 30.04.2010

Winter?



quote:
und gerade mal 1366,7 kWh vom 01.05.2010 - 30.09.2010

Sommer?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

@Harry

Ja, diesen Zettel suchen wir noch - im Umzugschaos ist der irgendwo verschwunden und wir haben keine Ahnung wo. Aber wir haben den, ist nur eine Frage der Zeit...

Klar war das Winter, aber wenn man das mal mit dem Vorjahr vergleicht:

quote:
Davon allein 8189,0 kWh in der Zeit vom 01.01.2010 - 30.04.2010
(also vier Monate!)

Und imm Vorjahr:
quote:
Für die Zeit vom 01.04.2009 - 31.12.2009 lag der Verbauch bei gesamt 4807,7 kWh !
(also acht Monate!)

Auch im Vorjahr waren Wintermonate dabei (die Heizung lief im April noch und dann wieder ab Mitte September!)

Wir hätten nach dieser Abrechnung in vier Monaten mehr als das Doppelte wie im gesamten Vorjahresabrechnungszeitraum verbraucht!

Kann man dieser Rechnung erstmal widersprechen, mit dem Hinweis auf den gewechselten Zähler?

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#6
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Nachtrag:

Sorry, ist natürlich nicht "mehr als das Doppelte", sondern "fast das Doppelte".

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Der Winter war nicht gerade der wärmste ;-)

Meine Heizkosten sind um 28% gestiegen ...



Aber in jedem Fall sollte man das nicht ungeprüft lassen.



quote:
Kann man dieser Rechnung erstmal widersprechen, mit dem Hinweis auf den gewechselten Zähler?


Das sollte man machen. Aber erst wenn man den Zettel hat und wirklich einen Fehler gefunden hat.

Ein reines 'das ist zu hoch' löst die Fälligkeit der Rechnung nicht auf.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Wie verhält es sich, wenn der Energieversorger den Verbrauch nur geschätzt hat, weil er es versäumt hat, bei Einzug die Zählerstände ab zu lesen?

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Da gab es doch auch noch einen Vormieter.



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