Abrechnung Heizkosten ohne Heizkostenverteiler möglich?

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
peterftw
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 22x hilfreich)
Abrechnung Heizkosten ohne Heizkostenverteiler möglich?

Hallo :-)

Verstehe ich § 2 HeizkostenV so richtig, dass eine Abrechnung der Heizkosten in Häusern mit 2 Parteien - wobei 1 Partei der Vermieter selbst ist - rein nach Anteil der Wohnfläche erlaubt ist?

Liebe Grüße, Peter

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Verstehst Du richtig.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
peterftw
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Verstehst Du richtig.


Danke für die schnelle Antwort. :-)

Zwei kurze Nachfragen: Es müssen dann die Heizkosten auch nichtmal aufgeteilt werden in Heizung und Warmwasser? Installierte Warmwasserzähler sind überflüssig?

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von peterftw):
Zitat (von Anitari):
Verstehst Du richtig.
Zwei kurze Nachfragen: Es müssen dann die Heizkosten auch nichtmal aufgeteilt werden in Heizung und Warmwasser? Installierte Warmwasserzähler sind überflüssig?


Auch die Warmwasseraufbereitung kann/darf in dem Fall so umgelegt werden.

Die installierten WW-Zähler dienen dann lediglich zur Ermittlung des Gesamtwasserverbrauchs.

Bitte die fett markierten Wortteile beachten!

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
peterftw
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Auch die Warmwasseraufbereitung kann/darf in dem Fall so umgelegt werden.
Die installierten WW-Zähler dienen dann lediglich zur Ermittlung des Gesamtwasserverbrauchs.


Ich verstehe deine Unterscheidung in Aufbereitung und Verbrauch so:

Die Warmwasseraufbereitung ist in diesem Fall Fernwärme. Das heißt, ich muss noch herausfinden, ob in den Kosten für die Fernwärme die Wasserkosten schon enthalten sind. Falls ja werden die Warmwasseruhren überflüssig. Fall nein zählt das Volumen gemeinsam mit dem Kaltwasser als Wasserverbrauch.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Eigentlich ist die Rechnung des Versorgers aufgeteilt in Strom, Fernwärme und Warmwasser, das ist aufgeschlüsselt auf der Rechnung.

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#6
 Von 
peterftw
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Eigentlich ist die Rechnung des Versorgers aufgeteilt in Strom, Fernwärme und Warmwasser, das ist aufgeschlüsselt auf der Rechnung.


Auf der Rechnung steht Strom, Wärmelieferung, Wasser und Abwasser.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Darf ich fragen, welchen Versorger Sie haben?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ich verstehe deine Unterscheidung in Aufbereitung und Verbrauch so:

Die Warmwasseraufbereitung ist in diesem Fall Fernwärme. Das heißt, ich muss noch herausfinden, ob in den Kosten für die Fernwärme die Wasserkosten schon enthalten sind. Falls ja werden die Warmwasseruhren überflüssig. Fall nein zählt das Volumen gemeinsam mit dem Kaltwasser als Wasserverbrauch.

Die Warmwasseruhr, auch wenn nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird, ist nicht überflüssig.

Denn Verbrauch Kaltwasser + Verbrauch Warmwasser = Gesamtverbrauch Kaltwasser.

In den Fernwärmekosten sind mit Sicherheit nur die Warmwasseraufbereitungskosten enthalten. Nicht der Verbrauch von Kaltwasser.

Zitat (von AltesHaus):
Eigentlich ist die Rechnung des Versorgers aufgeteilt in Strom, Fernwärme und Warmwasser, das ist aufgeschlüsselt auf der Rechnung.


Thema verfehlt bzw. nicht verstanden - setzen oder holen

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nun Frau Oberlehrerin, Sie kennen sich ja aus, deswegen erklären Sie mir mal bitte

Zitat:
#6
Auf der Rechnung steht Strom, Wärmelieferung, Wasser und Abwasser.


wie der TE nun den Kalt- und Warmwasserverbrauch zusammenrechnen soll?

Zitat:
Thema verfehlt bzw. nicht verstanden - setzen oder holen


Mögen Sie ja witzig finden, bei mir kam es überheblich an, hatte nichts mit der Sache zu tun, und die Frage letztendlich auch nicht beantwortet. Aus diesem Grund habe ich nach dem Versorger gefragt, um mir das an einem Muster mal anzusehen und dann zu schreiben, was ich dazu meine.

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#10
 Von 
peterftw
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aus diesem Grund habe ich nach dem Versorger gefragt, um mir das an einem Muster mal anzusehen und dann zu schreiben, was ich dazu meine.


Ich wollte jetzt irgendwie so im Internet nicht unbedingt meinen Versorger angeben, aber ich hab per Google Suche eine Musterrechnung eines anderen Anbieters gefunden, die genauso aufgebaut ist: https://www.mvv-energie.de/media/media/downloads/privatkunden/Erklaerung_Neue_JahresAbrechnung.pdf (Gas fällt bei mir weg.)

Zitat (von Anitari):
In den Fernwärmekosten sind mit Sicherheit nur die Warmwasseraufbereitungskosten enthalten. Nicht der Verbrauch von Kaltwasser.


Wie sicher bist du dir? Ich weiß es eben (noch) nicht und muss es noch herausfinden. Wie ich oben schon geschrieben hab:

Zitat (von peterftw):
Das heißt, ich muss noch herausfinden, ob in den Kosten für die Fernwärme die Wasserkosten schon enthalten sind. Falls ja werden die Warmwasseruhren überflüssig. Fall nein zählt das Volumen gemeinsam mit dem Kaltwasser als Wasserverbrauch.

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#11
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von peterftw):
Wie sicher bist du dir?


Das läßt sich doch ganz einfach heraus finden.

Gibt es im Haus oder in den Wohnungen keine Anlagen, z. B. elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, und es kommt trotzdem warmes Wasser aus den Armaturen, sind die Kosten der WW-Aufbereitung in den Fernwärmekosten enthalten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Wie sicher bist du dir? Ich weiß es eben (noch) nicht und muss es noch herausfinden. Wie ich oben schon geschrieben hab:


Aus der Musterrechnung ergibt sich nicht, dass die Wasserkosten Kosten für Warmwasser sind, es scheint, dass es der Kaltwasserverbrauch ist.

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