Abrechnung Nebenkosten Grundgebühren Leerstand bei einer Hauptleitung

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Manja 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Nebenkosten Grundgebühren Leerstand bei einer Hauptleitung

Hallo zusammen, folgender Fall - wir leben zur Miete in einem Haus. Der Vermieter hat hinter unserem Haus einen Bungalow der durch unsere Hauptleitungen mit Gas, Wasser und Strom versorgt wird. Jede Leitung hat seinen eigenen Zähler so das der Verbrauch für unser Haus aber auch dem Bungalow gesondert abgelesen werden kann. Soweit so gut und alles in Ordnung. Bis vor kurzem war der Bungalow vermietet und wir haben eigenständig und unkompliziert die Abrechnungen mit dem Mieter des Bungalows vorgenommen.

Nachdem der Bungalow nun leer ist und nicht neu vermietet ist - Frage: in wie weit kann ich die Grundgebühren gegenüber dem Vermieter geltend machen? Der Verbrauch ist durch den leerstand sehr gering aber er hat die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem alten Mieter des Bungalows haben wir uns auf 50% der Grundgebühren für Gas, Wasser und Strom geeinigt. Der Vermieter sieht das anders und möchte gar nichts von den Grundgebühren zahlen. Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt. Nur das wir mit dem Mieter des Bungalows uns vereinbaren. Wie es bei Leerstand ist, ist nicht geregelt. Danke im Voraus ;)

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 18:53

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Manja 123):
Frage: in wie weit kann ich die Grundgebühren gegenüber dem Vermieter geltend machen?


Wie bisher mit dem Mieter, nur eben jetzt mit dem VM.

Zitat (von Manja 123):
Mit dem alten Mieter des Bungalows haben wir uns auf 50% der Grundgebühren für Gas, Wasser und Strom geeinigt


Was steht denn diesbezüglich in eurem Mietvertrag mit dem VM?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manja 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Reaktion. Im MV ist dazu nichts geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Manja 123):
Danke für die Reaktion. Im MV ist dazu nichts geregelt.


Kaum vorstellbar, aber gut wenn es so ist, dann rechne mit dem VM ab, so als ob er Mieter wäre.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen