Abrechnung Nebenkosten - zählt Kalenderjahr oder die versetzte Erfassung der Heizkosten?

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
Abrechnung Nebenkosten - zählt Kalenderjahr oder die versetzte Erfassung der Heizkosten?

hallo leute, ich habe schon im archiv gesucht binn aber nicht so recht schlau geworden - folgendes :herr a wohnt zur miete,
die nebenkostenfür 2006 werden ende Dezember des jahres 2007 abgerechnet .
die ablesung der wärmeerfassug erfolgte im monat mai 2007 .-für ein jahr zurück .
der vermieter ist der meinung das er von mai an ein jahr zeit hat die abrechnung zu erstellen .
zält das Kalenderjahr als abrechnung oder die versetzte erfassung der heizkosten .

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt. Habe dann die Fa. Techem gefragt, die mir dann folgende Auskunft gegeben hat.
Das Kalenderjahr zählt als Ablesungszeitraum. Wenn Zwischenablesung, dann entstehen extra Kosten.
Wie soll man denn eine gerechte Ablesung machen wenn nur eine Wohnung abgelesen wird. Es müssten dann alle Wohnungen abgelesen werden.
Teilweise kommen Rechnungen erst Mitte des darauffolgenden JAhres. Ich hatte den Fall. Wie soll man das dann noch mit dem Mieter abrechnen?
In deinem Fall wird es wohl so liegen, dass du nachzahlen musst, und über evtl. Formfehler darum herum kommen möchtest.
Wenn du so viel verbraucht hast, dann zahle auch das was du benutzt hast.


Gruss Gast


-- Editiert von Gast am 20.12.2007 08:20:45

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate, egal wie die liegen (muß also nicht das Kalenderjahr sein).

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#4
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Muss nicht, ist aber meist so

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