ja hallo nochmals ,
herr a hat für das jahr 2006 von januar bis dezember monatlich
eine heizkostenpauschale sowie einen pauschalen betrag für alle anderen nebenkosten entrichtet.die verbrausmengenzähler für heizung werden für das ganze haus (alle mitparteien)im mai 2007 erfast - durch die versetzte erfassung der verbrausmengenzähler
stellt sich die frage = abrechnung bis mai 2008 oder bis
zum 31.12 2007
Abrechnung Nebenkosten für den gast
20. Dezember 2007
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Frage vom 20. Dezember 2007 | 20:54
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 5x hilfreich)
Abrechnung Nebenkosten für den gast
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 21:07
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Sag mal, Siggi,
wie bist Du denn auf die
Überschrift gekommen ?
Abrechnung bis 'Mai 2008'.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, dass der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Der Vermieter darf also einen Abrechnugnszeitraum 01.05.2007-30.04.2008 festlegen.
Für den Zeitraum vom Einzug (Januar) bis zum 30.04.2007 muss dann eine gesonderte Abrechnung erstellt werden, die dem Mieter in diesem Fall spätestens am 30.04.2008 vorliegen muss.
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