Abrechnung Nebenkosten - muss die Heizung nicht einen separaten Zähler haben?

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)
Abrechnung Nebenkosten - muss die Heizung nicht einen separaten Zähler haben?

ja hallo auch ,
ich bin mieter in einem mehrfamilienhaus - 8 wohneinheiten - davon 4 wohnungen
leerstehend -
bei meiner nebenkostenabrechnung steht ein posten mit hauslicht -
390 € : bewohnte flächen x wohnungsgröße = anteiliger betrag
die verbrauchskosten strom der heizungsanlage laufen auch über den hauslichtzähler .
muß die heizung da nicht einen unterzähler oder einen separaten zähler haben?
wie ist das BGH Urteil vom 31.Mai 2006 VIII ZR 159/05 zu verstehen ?
sind alle posten in der nebenkostenabrechnung dann von den 4 mietern zu tragen?
oder geht mann von 8 wohneinheiten aus ?


viele grüße siegberth




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Die Nebenkosten für die leer stehenden Wohnungen sind vom Vermieter zu tragen. Das gilt auch für Kosten, an denen bei Leerstand gar kein Anteil anfällt, z.B. Müll, Treppenhausbeleuchtung usw.

Die Kosten müssen also auf die gesamte Wohnfläche umgelegt werden einschließlich des Leerstandes. Das hat auch so der BGH im genannten Urteil entschieden.

In Extremfällen kann nach Auffassung des BGH ein Anspruch des Vermieter auf Änderung des Mietvertrages hinsichtlich der Verteilung der Nebenkosten bestehen. Das würde dann aber sowieso nur für die Zukunft gelten. Für vergangene Abrechnungszeiträume darf der Vermieter auf keinen Fall den Abrechnungsmaßstab ändern und dadurch leer stehende Wohnungen unberücksichtigt lassen.

Wenn die Heizung keinen eigenen Unterzähler hat, dann dürfen die Stromkosten für die Heizung geschätzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.690 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.